BT-Drucksache 16/7205

Stand der Reform des Melderechts sowie Einführung des Datenaustauschformats X-Meld

Vom 14. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7205
16. Wahlperiode 14. 11. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Rainer
Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt,
Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina
Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian
Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Stand der Reform des Melderechts sowie Einführung des
Datenaustauschformats X-Meld

Nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 3 des Grundgesetzes (GG) fällt das Meldewesen
nunmehr in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Der
Bund trägt damit die Verantwortung, das geltende Melderecht zu überarbeiten
und neu zu regeln. Erste Überlegungen gehen dahin, bundeseinheitliche Ver-
fahrensregelungen zu treffen sowie ein zentrales Melderegister einzuführen. Be-
reits letztes Jahr wurde daher vom Bundesministerium des Innern eine Arbeits-
gruppe eingerichtet, die die neuen Melderegisterstrukturen untersuchen und
Verbesserungsvorschläge erarbeiten sollte.

Seit einiger Zeit arbeiten die Meldebehörden mit dem Datenaustauschformat
X- Meld, das auf der Beschreibungssprache XML (Extended Markup Language)
basiert. Über die Arbeitsweise mit diesem Datenaustauschformat und
bestehende Schwierigkeiten der Behörden ist größtenteils bisher nichts bekannt.
Probleme gibt es jedoch zwischen dem von Standesbeamten verwendeten
Programm X-Personenstand und X-Meld hinsichtlich der Zeichensatzcodierung
bei der Namensführung nach ausländischem Recht (Artikel 10 EGBGB) und bei
der Eintragung sowie Kennzeichnung des Namens des Vaters.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des
Bundesmeldegesetzes vorlegen, und welcher Zeitplan liegt dem zu Grunde?

2. Welche Regelungen sind nach Ansicht der Bundesregierung bei der Novel-
lierung des Melderechts unbedingt zu treffen?

Drucksache 16/7205 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Gibt es Überlegungen, ein einheitliches Bundesmelderegister einzuführen,
und wenn ja, welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung
für eine solche Einführung?

4. Soweit die Überlegungen dahin gehen, ein einheitliches Bundesmelderegis-
ter einzuführen, soll für die Verwaltung dieses Registers eine neue Behörde
geschaffen werden, oder welche vorhandenen Behörden sollen dieses
Register pflegen?

5. Welche Merkmale sollen zukünftig im Meldewesen gesammelt und gespei-
chert werden?

6. Sollen auch weiterhin im Melderegister die Angaben „verheiratet“, „ge-
schieden“, „in Lebenspartnerschaft“ und „verwitwet“ aufgenommen wer-
den?

7. Welche Daten sollen von den Standesämtern gemeldet werden?

8. Welche allgemeinen Überlegungen gibt es hinsichtlich der Zugriffsrechte
von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen?

9. Sollen den Strafverfolgungsbehörden bei der Novellierung des Melderechts
spezielle Befugnisse und Zugriffsrechte eingeräumt werden, und wenn ja,
auf welche Straftatbestände sollen sich diese beziehen?

10. Welche Überlegungen, Verfahrens- und Lösungsvorschläge gibt es seitens
der Bundesregierung bezüglich der Weitergabe von Daten an Adressbuch-
verlage durch die Meldeämter bei der Novellierung des Melderechts, und
was sind die Gründe hierfür?

11. Werden bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes auch Planspiele – wie
seinerzeit z. B. bei der Novellierung des Baugesetzbuches zu den Bebau-
ungsplänen der Innenbereichsentwicklung – durchgeführt, und was kosten
diese?

12. Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung bezüglich der
Autorisierungs- und Zugriffsrechte bei der Novellierung des Melderechts,
und welches sind die Gründe?

13. Gibt es Überlegungen dahingehend, eine Kontrollpflicht des Vermieters bei
An- bzw. Abmeldungen von Mietern wieder einzuführen?

14. Soll es für bestimmte Personengruppen (z. B. Vermieter) eine Gebühren-
freiheit für Melderegisterauszüge geben, und welche Gründe werden dafür
angeführt?

15. Welche Überlegungen gibt es, die Anmeldungen für das Melderegister auf
ihre Richtigkeit zu überprüfen?

16. Welche finanziellen Auswirkungen wird eine Reform des Melderechts für
den Bund, die Länder und die Kommunen haben?

17. Kam es zu längeren Bearbeitungszeiten von Anträgen bei der Einführung
des Datenaustauschformats X-Meld, und wenn ja, worauf ist dies zurück-
zuführen?

18. Welche Kosten hat die Einführung von X-Meld verursacht?

19. Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung das Datenaustauschformat
bewährt, oder muss das Datenaustauschformat weiter entwickelt werden?

20. Welche Anpassungen sind bei X-Meld hinsichtlich der Zeichensatzcodie-
rung erforderlich, um einen reibungslosen Datenverkehr zwischen X-Per-
sonenstand und X-Meld zu gewährleisten, und bis wann wird eine solche
Anpassung erfolgen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7205

21. Werden die Datensätze alle einheitlich eingegeben (z. B. hinsichtlich
Religionszugehörigkeit), oder gibt es Unterschiede, und wenn ja, welche
Probleme treten bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
aufgrund der unterschiedlichen Datensätze auf?

22. Soweit eine Änderung des Melderechts erfolgt, kann die Software nach
Einarbeitung der Änderungen weiter verwendet werden, oder wird die
Neuentwicklung einer Software nötig sein?

Berlin, den 14. November 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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