Vom 14. November 2007
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7204
16. Wahlperiode 14. 11. 2007
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Horst Meierhofer,
Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Cornelia Pieper, Marina Schuster, Dr. Max Stadler,
Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP
Unseriöse Formen des Direktmarketings von Telekommunikationsanbietern
Aggressive Formen des Direktmarketings von Telekommunikationsfirmen wer-
den nach Berichten der Verbraucherzentralen zu einem immer größeren Pro-
blem. Allein der Verbraucherzentrale Bremen liegen über 500 Beschwerden
über das Unternehmen Freenet bzw. der im Auftrag tätigen Vertriebsunterneh-
men vor. Ähnliche Beschwerden werden aus Hamm/Westfalen gemeldet.
Immer wieder werden Verbraucherinnen und Verbrauchern Bestätigungen an-
geblich bestellter DSL-Anschlüsse zugesandt, die sie nicht in Auftrag gegeben,
oder nur aufgrund falscher Angaben der Verkaufsagenten bestellt haben.
Kundendaten werden dabei oftmals unter Vorspiegelung falscher Identität des
Werbers oder aus der aktuellen Telefonrechnung entnommen. Verstärkt werden
Kunden auch außerhalb ihrer Wohnung auf öffentlichen Plätzen und in Ruhe-
zonen von Einkaufspassagen angesprochen. Eine Vielzahl der Betroffenen
erhält daraufhin eine Bestellungsbestätigung und wird gezwungen zu reagieren,
da von den Telekommunikationsfirmen ansonsten die im Bestätigungsschreiben
angekündigte Schaltung neuer Telekommunikationsdienstleistungen vorgenom-
men wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass aggressive Formen der
Direktvermarktung insbesondere durch fingierte Verträge von Telekommu-
nikationsdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher ein zuneh-
mendes Problem darstellen?
2. Hält die Bundesregierung den Schutz des Verbrauchers vor Geschäften, bei
denen Verbraucher und Verbraucherinnen auf öffentlichen Plätzen oder
Ruhezonen aktiv angesprochen werden, für ausreichend?
3. Beabsichtigt die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher, denen
fingierte oder durch Täuschung erschlichene Bestellbestätigungen z. B. für
DSL-Anschlüsse zugesandt werden, besser vor einem Handlungszwang zu
schützen, der durch die Ankündigung von technischen Schaltungen seitens
des Telekommunikationsunternehmens entsteht?
Drucksache 16/7204 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Inwieweit reichen die bestehenden straf- und zivilrechtlichen Möglichkeiten
aus, um gegen zunehmend unseriöse und verbraucherfeindliche Praktiken bei
der Vermarktung von Telekommunikationsdienstleistungen vorzugehen?
Berlin, den 14. November 2007
Dr. Guido Westerwelle und Fraktion