BT-Drucksache 16/7198

Auswirkungen des Betreuungsgeldes für ausschließlich Zuhause erziehende Eltern

Vom 12. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7198
16. Wahlperiode 12. 11. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank
Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Auswirkungen eines Betreuungsgeldes für ausschließlich zuhause
erziehende Eltern

Die Bundesregierung äußerte sich in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. zum „Bedarf an Erzieherinnen und Erzieher für den
geplanten Krippenausbau“ auch zum Betreuungsgeld (Bundestagsdrucksache
16/5555 vom 7. Juni 2007). Auf die Frage, wie sie die Auswirkungen eines
Betreuungsgeldes (wie in Thüringen) auf die Teilnahme sozial benachteiligter
Kinder an möglichst früher Förderung, Erziehung und Bildung in der Krippe
beurteile und welche Schlüsse sie hieraus hinsichtlich ihrer eigenen Bedarfs-
prognose zur Kleinkinderbetreuung ziehe, antwortete die Bundesregierung:
„Eine auf das Bundesgebiet übertragbare Beurteilung der Auswirkungen des im
Freistaat Thüringen am 1. Juli 2006 eingeführten Erziehungsgeldes ist nur auf
der Basis empirischer Daten möglich. Entsprechende Daten liegen der Bundes-
regierung nicht vor.“ (Bundestagsdrucksache 16/5821, S. 4).

Inzwischen erklärten mehrere Mitglieder der großen Koalition in Presseberich-
ten, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Achten Buch Sozialgesetzbuches
VIII für das Sondervermögen „Kinderbetreuung“ in § 24 Abs. 3 ein Betreuungs-
geld beinhalte. Dort heiße es: „Ab dem 1. August 2013 soll für diejenigen Eltern,
die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen
wollen oder können, eine monatliche Zahlung (z. B. Betreuungsgeld) eingeführt
werden. Die subjektiven und objektiven Leistungsvoraussetzungen sind dabei
durch ein Bundesgesetz zu regeln“ (vgl. Passauer Neue Presse vom 31. Oktober
2007; Presseerklärung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD Nico-
lette Kressl und Christel Humme vom 31. Oktober 2007).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Korrigiert die Bundesregierung ihre bisherigen Angaben darüber, dass sie
keine Kenntnisse über die Auswirkungen des Betreuungsgeldes besitzt?

Falls ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht?

2. Mit welchen Auswirkungen des Betreuungsgeldes für sozial benachteiligte
Kinder rechnet die Bundesregierung?
3. Lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung das Betreuungsgeld als
zutiefst ungerecht, bildungspolitisch hochproblematisch bzw. als „bildungs-
politische Katastrophe“ und die Integration von Migrantenkindern behin-
dernd beschreiben?

Welche Argumente sprechen für bzw. gegen diese Aussagen?

Drucksache 16/7198 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung das Betreuungsgeld in den
Gesetzentwurf zur SGB-VIII-Novellierung für das Sondervermögen „Kin-
derbetreuung“ aufgenommen?

5. Welche Fälle sind nach der Konzeption der Bundesregierung beim Bezug von
Betreuungsgeld erfasst, wenn der Referentenentwurf von Eltern redet, die
ihre Kinder nicht in Betreuungseinrichtungen betreuen lassen „können“?

a) Wie soll sichergestellt werden, dass so nicht auch Fälle erfasst werden, für
die kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht (und ein eventueller Rechts-
anspruch mangels Plätzen ins Leere läuft)?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Betreuungsgeld in
Höhe von 150 Euro keine adäquate Entschädigung für eine Nichtein-
lösung des ab 2013 im SGB VIII zu verankernden Rechtsanspruch durch
die örtlichen Träger der Jugendhilfe ist (bitte begründen)?

6. Welche Folgen des Betreuungsgeldes prognostiziert die Bundesregierung für
die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt?

7. Wie sehen nach Auffassung der Bundesregierung die Auswirkungen des
Betreuungsgeldes hinsichtlich des Bildungserfolgs sozial benachteiligter
Kinder und Kinder mit Migrationshintergrund aus?

8. Erwägt die Bundesregierung eine Korrektur des Gesetzentwurfes zur Ände-
rung des SGB VIII, nachdem führende Fachpolitikerinnen des Koalitions-
partners SPD sich gegen die Nennung des Betreuungsgeldes im Gesetzent-
wurf ausgesprochen haben?

Berlin, den 8. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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