BT-Drucksache 16/7183

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/6292, 16/6570 (neu), 16/7148-- Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes

Vom 14. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7183
16. Wahlperiode 14. 11. 2007

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Patrick Döring, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter
Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning,
Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk
Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max
Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/6292, 16/6570 (neu), 16/7148 –

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29. April 2004 bedarf der Umsetzung
in das innerstaatliche Recht. Die Richtlinie sieht vor, dass Beförderungsunter-
nehmen auf Anforderung der Grenzschutzbehörden bei Flügen aus den Dritt-
staaten in die EU-Mitgliedstaaten bestimmte Passagierdaten übermitteln müs-
sen. Diese Datenübermittlung dient sowohl der Bekämpfung der illegalen Ein-
wanderung in die EU als auch des internationalen Terrorismus. Dabei ist zu
begrüßen, dass eine Verpflichtung zur Datenübermittlung durch Fluggesell-
schaften nicht generell, sondern nur in Fällen gilt, in denen die Datenübermitt-
lung von der Bundespolizei ausdrücklich verlangt wird.
Scharf zu kritisieren ist hingegen, dass der Gesetzentwurf nicht klarstellt, in wel-
chen Situationen eine Datenübermittlung zu erfolgen hat, in welchem Umfang
eine solche Datenübermittlung zu erfolgen hat und für welche Dauer eine solche
Übermittlung angelegt sein soll. Ebenfalls ist zu kritisieren, dass der Gesetzent-
wurf über die Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29. April 2004 hinausgeht.
So führt im Gegensatz zur Richtlinie der Gesetzentwurf eine Datenübermitt-

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lungspflicht auch für Flüge innerhalb der EU ein, wenn Fluggäste über Schen-
gen-Außengrenzen in die Bundesrepublik Deutschland befördert werden. Auch
die Zahl der zu übermittelnden Daten geht über die Richtlinie hinaus, soweit
Angaben über den Aufenthaltstitel, z. B. Visa-Nummern und Visa-Aussteller-
staat, verlangt werden (vgl. § 31 Abs. 3 Nr. 6 und 7). Die Verpflichtung zur
Übermittlung von Daten, die nicht Gegenstand der Richtlinie sind, führt außer-
dem zu einer Benachteiligung deutscher Airlines gegenüber Wettbewerbern aus
Staaten, in denen die Richtlinie 1:1 umgesetzt wird.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, der hinsichtlich der Umsetzung in innerstaat-
liches Recht nicht über die Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29. April 2004
hinausgeht.

Berlin, den 14. November 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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