BT-Drucksache 16/7164

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/6741- Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Vom 14. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7164
16. Wahlperiode 14. 11. 2007

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/6741 –

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Bericht der Abgeordneten Waltraud Lehn, Peter Weiß (Emmendingen),
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Gesine Lötzsch und Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Beitragszahler
zur Arbeitsförderung aufgrund der positiven Haushaltslage
der Bundesagentur für Arbeit erneut zu entlasten sowie die
Lastenverteilung zwischen Bund und Bundesagentur für
Arbeit bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nachhal-
tig und ausgewogen zu regeln.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für
Arbeit und Soziales beschlossenen Änderungen stellen sich
wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Die Einführung des Eingliederungsbeitrages bei gleichzei-
tiger Abschaffung des Aussteuerungsbetrages führt im Jahr
2008 zu einer Entlastung des Bundes um rund 3 Mrd. Euro.
Die Bundesagentur für Arbeit hat per Saldo eine entspre-
chende finanzielle Mehrbelastung zu tragen.

Der Grundstock des Versorgungsfonds der Bundesagentur
für Arbeit in Höhe von 2,5 Mrd. Euro wird der Rücklage
der Bundesagentur für Arbeit entnommen, weitere rund
45 Mio. Euro werden aus der Versorgungsrücklage des

Bundes zugeführt, so dass zum Zeitpunkt der Errichtung des
Sondervermögens der Haushalt der Bundesagentur für
Arbeit nicht belastet wird. Durch die Entnahme aus der
Rücklage wird der Spielraum für die vorgesehene Beitrags-
satzsenkung in der Arbeitslosenversicherung nicht einge-
schränkt. Die für die aktiven Beamtinnen und Beamten der
Bundesagentur für Arbeit vorgesehenen laufenden Zuwei-
sungen sind als fest kalkulierbare Kosten künftig aus dem
Haushalt der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich zu be-
streiten. Dem steht eine Entlastung des Haushalts der Bun-
desagentur für Arbeit von laufenden Versorgungsaufwen-
dungen für die vorhandenen Versorgungsempfängerinnen
und -empfänger in Höhe von derzeit rund 200 Mio. Euro
gegenüber. Insgesamt wird derzeit von laufenden Zuführun-
gen im Bereich des Zweiten und Dritten Buches Sozialge-
setzbuch in einer Größenordnung von jährlich rund
410 Mio. Euro ausgegangen, denen zunächst durch Wegfall
der laufenden Versorgungsaufwendungen eine Entlastung
von rund 200 Mio. Euro gegenübersteht. Da die Anzahl der
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
kontinuierlich anwachsen wird, wird in absehbarer Zukunft
die Entlastung überwiegen.

Drucksache 16/7164 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand

Durch die Gesetzesänderungen ist nicht mit nennenswerten
Mehrbelastungen der betroffenen Körperschaften im Ver-
waltungsbereich zu rechnen.

Mit der Abschaffung des Aussteuerungsbetrages entfällt die
aufwändige Revision der aussteuerungsbetragspflichtigen
Übertrittsfälle seitens der Bundesagentur für Arbeit.

Der durch die Verwaltung des Sondervermögens und die
Abwicklung der Zahlungen und Zuführungen entstehende
zusätzliche Verwaltungsaufwand ist geringfügig; dieser
kann aus den vorhandenen Personal- und Sachmitteln abge-
deckt werden.

Sonstige Kosten

Die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung auf
3,3 Prozent führt im Jahr 2008 zu Mindereinnahmen der
Bundesagentur für Arbeit von bis zu 4,7 Mrd. Euro.

Durch die entfallenden Beitragszahlungen des Bundes für
die zur Arbeitsförderung versicherungspflichtigen Erzie-
henden entstehen bei der Bundesagentur für Arbeit im Jahr
2008 Mindereinnahmen in Höhe der Beitragsausfälle für
das Jahr 2007, die in 2008 in Höhe von 290 Mio. Euro fällig
gewesen wären. Für die Folgejahre hatte der Gesetzgeber
den pauschal vom Bund zu entrichtenden Beitrag noch nicht
bestimmt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Bun-

desagentur für Arbeit für die Jahre 2008 und danach Bei-
tragsausfälle in ähnlicher Höhe hat.

Der Wirtschaft, insbesondere den mittelständischen Unter-
nehmen, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Vielmehr er-
folgt eine Entlastung durch die Senkung des Beitragssatzes.
Auch Bund, Länder und Gemeinden werden als Arbeitgeber
entlastet.

Von den vorgesehenen Regelungen gehen keine Änderun-
gen von Angebots- und Nachfragestruktur aus, die Auswir-
kungen auf Einzelpreise und Preisniveau, insbesondere auf
das Verbraucherpreisniveau, haben könnten.

Bürokratiekosten

Es werden keine Informationspflichten eingeführt, verän-
dert oder aufgehoben.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussemp-
fehlung.

Berlin, den 14. November 2007

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Waltraud Lehn
Berichterstatterin

Peter Weiß (Emmendingen)
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin

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