BT-Drucksache 16/7143

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/6941- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur - UNAMID - auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007

Vom 14. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7143
16. Wahlperiode 14. 11. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/6941 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation
in Darfur – UNAMID – auf Grundlage der Resolution 1769 (2007)
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007

A. Problem

Der Konflikt in Darfur im Westen des Sudan zählt zu den größten menschen-
rechtlichen und humanitären Krisen weltweit. Daher beantragt die Bundesregie-
rung die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der gemeinsam von
den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union geführten Friedens-
mission in Darfur (UNAMID).

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 1769 (2007) am
31. Juli 2007 die Friedensmission der Vereinten Nationen und der Afrikani-
schen Union in Darfur (UNAMID) für zunächst zwölf Monate mandatiert. Die
sudanesische Regierung hatte der Entsendung der gemeinsamen Mission im
Rahmen der am 12. Juni 2007 in Addis Abeba abgehaltenen hochrangigen
Konsultationen mit den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union zu-
gestimmt und diese Zustimmung am 17. Juni 2007 uneingeschränkt bestätigt.
Der Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union hat der Mission be-
reits am 22. Juni 2007 zugestimmt.

Gemäß Resolution 1769 (2007) soll UNAMID spätestens zum 31. Dezember
2007 die gegenwärtig bestehende Mission der Afrikanischen Union in Darfur
(AMIS) ablösen. Das derzeit geltende Bundestagsmandat für die deutsche
Unterstützung von AMIS (Bundestagsdrucksache 16/5436 vom 23. Mai 2007)
läuft am 15. Dezember 2007 ab und soll nicht verlängert werden.

Für UNAMID sollen gemäß Resolution 1769 unter der gemeinsamen Führung
der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union neben einer militärischen

Komponente mit bis zu 19 555 Soldatinnen und Soldaten (einschließlich
360 Militärbeobachtern und Verbindungsoffizieren) auch zivile Anteile mit bis
zu 3 772 Polizisten und 19 organisierten Polizeieinheiten mit jeweils bis zu
140 Angehörigen zum Einsatz kommen.

Die deutschen Streitkräfte handeln bei ihrem Einsatz als Teil der gemeinsam
von den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union geführten Friedens-
mission UNAMID auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheits-

Drucksache 16/7143 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

rates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 im Rahmen und nach den
Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Arti-
kels 24 Abs. 2 des Grundgesetzes. In Erwartung einer Verlängerung des laufen-
den UNAMID-Mandates durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen soll
die Beteiligung deutscher Soldaten über das zum 31. Juli 2008 endende lau-
fende VN-Mandat hinaus zunächst bis zum 15. August 2008 befristet werden.

Die Resolution fordert den VN-Generalsekretär auf, im Benehmen mit dem
Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union und der sudanesischen
Regierung, innerhalb von 30 Tagen in Bezug auf UNAMID ein Abkommen
über die Rechtsstellung der Truppen zu schließen. Bis zum Abschluss eines der-
artigen Abkommens findet das Musterabkommen über die Rechtsstellung der
Truppen vom 9. Oktober 1990 (Bericht des VN-Generalsekretärs, A/45/594)
bezüglich des im Lande tätigen Personals von UNAMID Anwendung.

Das mandatierte Gebiet umfasst die Region Darfur. Andere Gebiete des Sudan
können mit Zustimmung der sudanesischen Regierung genutzt werden. Andere
geografische Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu
Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden.

Kernauftrag von UNAMID ist es, für zunächst zwölf Monate die umgehende
und wirksame Umsetzung des Darfur-Friedensabkommens vom 5. Mai 2006
sowie das Ergebnis der derzeit unter Leitung der Sondergesandten der Ver-
einten Nationen und der Afrikanischen Union geführten Friedensverhandlun-
gen zu unterstützen. Nach Kapitel VII der VN-Charta ist UNAMID autorisiert,
zum Eigenschutz, zur Gewährleistung der Sicherheit und der Bewegungs-
freiheit der humanitären Helfer, zur Förderung einer schnellen und effektiven
Umsetzung des Darfur-Friedensabkommens, zur Verhinderung von Störungen
und bewaffneten Angriffen sowie – unbeschadet der Verantwortung der suda-
nesischen Regierung – zum Schutze von Zivilisten die notwendigen Maßnah-
men zu ergreifen. Dies schließt die Anwendung von Gewalt ein.

Für die an UNAMID beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergeben sich folgende
Aufgaben:

● Lufttransport in das Einsatzgebiet und Rückverlegung bei Aufstockung,
Verstärkung und Durchführung von UNAMID;

● Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungs-
aufgaben;

● Hilfe bei technischer Ausrüstung und Ausbildung Truppen stellender Natio-
nen.

Für die deutsche Beteiligung an UNAMID werden folgende Kräfte und Fähig-
keiten bereitgestellt:

● Lufttransport einschließlich Bewachung und Eigensicherung, Unterstützungs-
kräfte,

● Einzelpersonal zur Verwendung in den für UNAMID gebildeten Stäben und
Hauptquartieren,

● Experten zur Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstüt-
zungsaufgaben,

● Technische Ausrüstungshilfe und Ausbildungshilfe für Truppen stellende
Nationen sowie

● Eigensicherung und Nothilfe.

Für die Erfüllung des Auftrages gemäß Ziffer 3 können bis zu 250 deutsche
Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Deutsche Soldatinnen und Solda-

ten, die im Rahmen von Austauschprogrammen bei den Streitkräften anderer
Nationen dienen, verbleiben in ihrer Verwendung und nehmen auf Ersuchen der

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7143

Gastnation in den Grenzen der für deutsche Soldaten geltenden rechtlichen
Bindungen an Einsätzen derer Streitkräfte an UNAMID teil.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die deutsche Beteiligung an UNAMID
bis zum 15. August 2008 werden insgesamt rund 2 Mio. Euro betragen. Hiervon
entfallen auf das Haushaltsjahr 2007 rund 0,2 Mio. Euro sowie auf das Haus-
haltsjahr 2008 rund 1,8 Mio. Euro. Für diese Ausgaben ist im Einzelplan 14 so-
wohl im Bundeshaushalt 2007 als auch im Regierungsentwurf des Bundeshaus-
halts 2008 Vorsorge getroffen.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Drucksache 16/7143 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/6941 anzunehmen.

Berlin, den 14. November 2007

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratung im Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 14. November 2007

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/7143

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Marina Schuster, Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/6941 in seiner 123. Sitzung am 8. November 2007 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsaus-
schuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
dem Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 79. Sit-
zung am 14. November 2007 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
66. Sitzung am 14. November 2007 beraten und empfiehlt

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 46. Sitzung am 14. November
2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Abwesenheit der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 50. Sitzung am
14. November 2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. die Annahme.

III. Beratung im Auswärtigen Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
53. Sitzung am 14. November 2007 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

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