BT-Drucksache 16/7068

Die Förderung von universitärer Forschung in den ostdeutschen Bundesländern

Vom 8. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7068
16. Wahlperiode 08. 11. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, Roland
Claus, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.

Die Förderung von universitärer Forschung in den ostdeutschen Bundesländern

Die ostdeutschen Universitäten partizipieren nur unterproportional an der For-
schungsförderung durch den Bund. Das sog. Förder-Ranking 2006 der Deut-
schen Forschungsgemeinschaft (DFG) stellte den Mittelabfluss an die 40 am
höchsten geförderten Universitäten dar. Von den ausgegebenen Mitteln gingen
rund sieben Prozent an ostdeutsche Universitäten.

Auch die im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 vereinbarte Vollfinanzierung
von DFG-geförderten Forschungsprojekten mit einem Gesamtvolumen von
rund 700 Mio. Euro geht daher zum größten Teil in westdeutsche Bundesländer.

Nach der zweiten Auswahlrunde des Exzellenzwettbewerbs der Bundesregie-
rung werden nur 9,5 Mio. pro Jahr (ohne Berlin) an ostdeutsche Universitäten
gezahlt.

Die Bundesregierung zählt in ihrem „Jahresbericht zur deutschen Einheit 2007“
das Programm „Exzellenz schaffen – Talente sichern“, die zweite Säule des
Hochschulpaktes und die Forschungsprämie als weitere Instrumente zur For-
schungsförderung an ostdeutschen Universitäten auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Rolle kommt aus Sicht der Bundesregierung den Universitäten und
ihrer Forschung in Ostdeutschland für die regionale Entwicklung zu?

2. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die geringe Förderung ost-
deutscher Universitäten durch die Hochschulförderung der DFG?

3. Erkennt die Bundesregierung innerhalb der Hochschulförderung der DFG
eine besondere Förderung ostdeutscher Universitäten oder ostdeutschland-
spezifischer Themen?

Wenn ja, welche?

4. Wie setzen sich jene Entscheidungsgremien der DFG zusammen, in denen
über die Mittelvergabe an die 40 höchstdotierten Universitäten entschieden
worden ist (bitte getrennt nach Herkunft aus den westdeutschen und ostdeut-
schen Bundesländern angeben)?
5. Wie viele Anträge der 40 höchstgeförderten Universitäten befassen sich mit
spezifisch ostdeutschen Themen?

6. In welcher Höhe erfolgten Bewilligungen dieser Anträge, und wie groß ist
deren Anteil an der Gesamtheit der bewilligten Anträge (bitte auflisten)?

Drucksache 16/7068 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

7. Wie viele Anträge mit spezifisch ostdeutscher Thematik bezogen auf die
40 höchstgeförderten Universitäten wurden abgelehnt, und wie groß ist de-
ren Anteil an der Gesamtheit der abgelehnten Anträge (bitte auflisten)?

8. Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Bundesregierung vorstellbar, um
die an ostdeutsche Hochschulen fließenden Mittel der Hochschulförderung
der DFG zu erhöhen?

Was beabsichtigt die Bundesregierung hierzu konkret?

9. Wie hoch ist die Anzahl von DFG-Fachgutachterinnen und -gutachtern ost-
deutscher Universitäten im gesamtdeutschen Vergleich (proportional zur
Gesamtzahl der Professorinnen und Professoren Ost/West)?

10. Plant die Bundesregierung eine Kompensation für die deutlich unterpropor-
tionale Beteiligung ostdeutscher Universitäten an der zweiten Säule des
Hochschulpaktes (Overhead-Pauschalen)?

Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?

11. Welchen Anteil am Gesamtfördervolumen der Exzellenzinitiative konnten
ostdeutsche Universitäten erreichen?

12. Wie bewertet die Bundesregierung das Abschneiden der ostdeutschen Uni-
versitäten im Wettbewerb?

13. Welche Faktoren waren aus Sicht der Bundesregierung für das Ergebnis der
ostdeutschen Universitäten ausschlaggebend?

14. Wie werden die strukturellen Ausgangsbedingungen der ostdeutschen Uni-
versitäten bezogen auf die Auswahlkriterien des Wettbewerbs bewertet?

15. Wie schätzt die Bundesregierung die Attraktivität der ostdeutschen Univer-
sitätslandschaft für renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
insgesamt ein?

16. Wie werden die Karrierechancen und -wege für Spitzenwissenschaftlerin-
nen und -wissenschaftler an ostdeutschen Universitäten im Vergleich zu den
westdeutschen Bundesländern bewertet?

17. Wie wird sich das Abschneiden der ostdeutschen Universitäten im Exzel-
lenzwettbewerb aus Sicht der Bundesregierung auf deren Attraktivität für
Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler auswirken?

18. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um angesichts
des wachsenden Stellenangebots in den westdeutschen Ländern infolge des
Exzellenzwettbewerbs die Attraktivität der ostdeutschen Universitäten für
hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu erhöhen?

19. Plant die Bundesregierung, dem Vorschlag des DFG-Präsidenten Prof.
Dr. Kleiner zu folgen und die im Wettbewerb unterlegenen Anträge ostdeut-
scher Universitäten im Hinblick auf eine zukünftige Unterstützung dieser
Projekte außerhalb des Exzellenzwettbewerbes zu prüfen?

Wenn ja, in welcher Weise, wenn nein, warum nicht?

20. Plant die Bundesregierung eine finanzielle Unterstützung der „kleinen“
Exzellenzwettbewerbe in Ostdeutschland, die bisher in Sachsen, Thüringen
und Sachsen-Anhalt gestartet worden sind (bitte mit Begründung)?

21. In welcher Höhe wurden bisher Zuschüsse im Rahmen der Forschungsprä-
mie an ostdeutsche Universitäten bewilligt, und wie stellt sich der Vergleich
mit den westdeutschen Universitäten dar?

22. Inwiefern hält die Bundesregierung die Forschungsprämie für ein geeigne-

tes Instrument, um die speziell in Ostdeutschland nachgefragten For-

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schungsaktivitäten (z. B. Regionalstudien, Studien zur demografischen Ent-
wicklung, agrarwissenschaftliche Forschung) an Universitäten zu fördern?

23. Welcher Anteil der Mittel für Forschungsbauten von überregionaler Bedeu-
tung (einschließlich Großgeräte) fließt an ostdeutsche Universitäten?

24. Welchen finanziellen Gesamtumfang plant die Bundesregierung für die För-
derung von „Zentren für Innovationskompetenz“ im Rahmen der zweiten
Förderrunde des Programms „Exzellenz schaffen – Talente sichern“?

25. Welche Effekte im Hinblick auf Synergien erzielt dieses Programm aus
Sicht der Bundesregierung für die universitäre Forschung, insbesondere für
die Reputation und die Leistungsfähigkeit in der Grundlagenforschung?

26. Welche Bedeutung haben aus Sicht der Bundesregierung die Grundlagen-
und die Vorlaufforschung an ostdeutschen Universitäten für ökonomische
und gesellschaftliche Innovationsprozesse in Ostdeutschland?

27. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um vorrangig
Bereiche der Grundlagen- und Vorlaufforschung zu stärken?

28. Welche Aufgaben sieht die Bundesregierung für universitäre Sozial-, Geis-
tes- und Kulturwissenschaften in Bezug auf die gesellschaftliche Um- bzw.
Neustrukturierung (z. B. Demografie) in den ostdeutschen Bundesländern
sowie ihre Integration im Rahmen der deutschen Einheit?

29. In welchem Rahmen plant die Bundesregierung die Förderung sozial-, geis-
tes- und kulturwissenschaftlicher Forschung an den Universitäten in Ost-
deutschland?

30. Welche weiteren Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei der Ent-
wicklung der universitären Forschungslandschaft in Ostdeutschland, insbe-
sondere im gesamtdeutschen Vergleich?

31. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt sie zur Bewältigung dieser
Herausforderungen?

Berlin, den 6. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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