BT-Drucksache 16/7065

Kündigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Elternzeit

Vom 8. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7065
16. Wahlperiode 08. 11. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Martina Bunge,
Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Elke Reinke, Volker Schneider
(Saarbrücken), Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Kündigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Elternzeit

Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 bis 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
(BEEG) bedürfen Kündigungen während der Elternzeit (oder Teilzeitarbeit,
§ 18 Abs. 2 Nr. 1 BEEG) der Zulässigkeitserklärung durch die für den Arbeits-
schutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle.
Dabei wird geprüft, ob ein besonderer Fall gegeben ist, der eine Kündigung aus-
nahmsweise rechtfertigt. Ein solcher besonderer Fall liegt vor, wenn es gerecht-
fertigt erscheint, dass das als vorrangig angesehene Interesse des Arbeitnehmers
oder der Arbeitnehmerin am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen außer-
gewöhnlicher Umstände hinter die Interessen des Arbeitgebers zurücktritt (All-
gemeine Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit vom
3. Januar 2007 BAnz. S. 247).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Kündigungen während einer Elternzeit standen in den Jahren 1998
bis 2006 bei den obersten Landesbehörden zur Überprüfung an, und wie viele
davon wurden genehmigt (bitte nach Monat/Jahr, Bundesland und Geschlecht
der/des betroffenen Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers differenzieren, falls eine
Aufstellung nicht möglich ist, bitte schätzen)?

2. Welche Ausführungsbehörden sind in den Bundesländern für die Prüfung der
Zulässigkeit einer Kündigung während der Elternzeit zuständig?

3. In welchen Bundesländern bestehen gesetzliche Grundlagen für die statis-
tische Erhebung von Daten über Kündigungen während der Elternzeit?

4. Sieht die Bundesregierung den Bedarf einer bundeseinheitlichen Regelung
zur Erhebung von Daten über Kündigungen während des Mutterschutzes und
der Elternzeit?

Berlin, den 6. November 2007
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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