BT-Drucksache 16/7018

zu demGesetzentwurf der Bundesregierung -16/6520, 16/6738- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)

Vom 8. November 2007


Bericht der Abgeordneten Waltraud Lehn, Steffen Kampeter, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Gesine Lötzsch und Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die mit dem Gesetz
zur Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozial-
versicherung (LSVOrgG) geschaffenen Instrumentarien
weiterzuentwickeln.

Hierzu ist die Neufassung bzw. Änderung folgender Ge-
setze vorgesehen:

Artikel 1 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Alterssiche-
rung der Landwirte

Artikel 4 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Kran-
kenversicherung der Landwirte

Artikel 5 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsge-

Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheit-
lichung und Neuregelung des Besoldungsrechts
in Bund und Ländern

Artikel 10 Inkrafttreten.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für
Arbeit und Soziales beschlossenen Änderungen auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Organisation

Die Verwaltungskosten in der landwirtschaftlichen Sozial-
versicherung betrugen im Jahr 2006 rund 300 Mio. Euro.
Durch die Neuorganisation in der landwirtschaftlichen
Sozialversicherung werden die Verwaltungs- und Verfah-
landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7018
16. Wahlperiode 08. 11. 2007

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/6520, 16/6738 –

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der
setzes

Artikel 6 Gesetz zur Errichtung des Spitzenverbandes der
landwirtschaftlichen Sozialversicherung

Artikel 7 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Moderni-
sierung des Rechts der landwirtschaftlichen
Sozialversicherung

Artikel 8 Folgeänderung weiterer Gesetze

renskosten in diesem System dauerhaft um 20 Prozent ge-
senkt auf voraussichtlich 240 Mio. Euro im Jahr 2014.

Leistungen

Durch den zweckgebundenen Bundeszuschuss zur teilwei-
sen Finanzierung der besonderen Abfindungen in Höhe von
bis zu jeweils 200 Mio. Euro in den Jahren 2008 und 2009
ergeben sich für den Bund entsprechende Mehrausgaben.

der landwirtschaftlichen Unfallversicherung im Jahr 2011
um rund 165 Mio. Euro verringert. Bezogen auf die Brutto-
umlage des Jahres 2007 in Höhe von 840 Mio. Euro bedeu-
tet das eine Absenkung des notwendigen Beitragsaufkom-
mens durch die Landwirte um knapp 20 Prozent.

Für Länder und Gemeinden ergeben sich aus diesem Gesetz
keine finanziellen Auswirkungen.

Vollzugsaufwand

Durch das Gesetz entsteht durch die Maßnahmen zu den be-
sonderen Abfindungen vorübergehend ein zusätzlicher Voll-
zugsaufwand. Nach Beendigung dieser Maßnahmen kommt
es zu einer deutlichen Verringerung des Vollzugsaufwandes
auch gegenüber dem heutigen Recht.

Sonstige Kosten

Die Änderungen im Leistungsrecht der landwirtschaftlichen
Unfallversicherung führen kurzfristig zu jährlichen Minder-
belastungen in Höhe von 30 bis 40 Mio. Euro für die land-
wirtschaftlichen Unternehmen. Kosten entstehen der Wirt-
schaft und insbesondere den mittelständischen Unterneh-
men durch dieses Gesetz nicht. Geringfügige Änderungen
der Einzelpreise können daher nicht ausgeschlossen wer-
den. Vor dem Hintergrund des verhältnismäßig geringen
Entlastungsvolumens sind Auswirkungen auf das allge-
meine Preisniveau und das Verbraucherpreisniveau nicht zu
erwarten.

Bürokratiekosten

a) Unternehmen

Es wird eine bestehende Informationspflicht der Unterneh-
mer konkretisiert (§ 221b Abs. 1 Satz 2 des Siebten Buches

nicht zu vernachlässigen, da alle Bezieher einer Versicher-
tenrente mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit unter
50 Prozent potenziell berechtigt sind. Zur tatsächlichen In-
anspruchnahme sind Prognosen nicht möglich. Entspre-
chende Anträge können jedoch nur für die Jahre 2008 und
2009 gestellt werden.

c) Verwaltung

Die Selbstverwaltungen der Unfallversicherungsträger wer-
den verpflichtet, bis Ende 2008 einmalig Berichte über die
Weiterentwicklung der Beitragsbemessungsgrundlagen vor-
zulegen. Der Spitzenverband hat dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bis
31. März 2009 über die Maßnahmen und Beschlüsse der
landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zur Weiterent-
wicklung der Beitragsbemessungsgrundlagen zu berichten.
Er erstellt ferner von 2011 bis 2014 jährlich Berichte über
die Entwicklung bei den Verwaltungs- und Verfahrenskos-
ten in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes ver-
einbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussemp-
fehlung.

Berlin, den 7. November 2007

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Waltraud Lehn
Berichterstatterin

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin
Drucksache 16/7018 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Diese Mehrausgaben sind im Entwurf der Bundesregierung
zum Bundeshaushalt 2008 und im Finanzplan des Bundes
berücksichtigt.

Im Jahr 2008 ergeben sich durch die Maßnahmen ohne Be-
rücksichtigung der zunächst mit Mehrausgaben verbunde-
nen Förderung der Kapitalisierung von Bestandsrenten Min-
derausgaben in Höhe von 29 Mio. Euro, die im Jahr 2009
auf 36 Mio. Euro ansteigen. Nach Abschluss der Maßnah-
men zur besonderen Abfindung von Bestandsrenten im Jahr
2009 ist mit einer Verringerung des Rentenaufwandes um
bis zu 100 Mio. Euro zu rechnen. Einschließlich der Aus-
wirkungen der Organisationsreform werden die Ausgaben

Sozialgesetzbuch). Diese bewirkt keine neuen Kosten, da
die dort angesprochene Auskunfts- und Informationspflicht
der Unternehmer bzw. Grundstückseigentümer in den gel-
tenden §§ 191, 198 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
bereits enthalten ist.

b) Bürgerinnen und Bürger

Es wird eine Informationspflicht neu eingeführt. Sie betrifft
den Antrag auf Gewährung einer besonderen Abfindung.
Dieser Antrag wird nur einmal gestellt. Der betroffene Per-
sonenkreis kann nicht genau beziffert werden, ist aber in-
folge der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen

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