BT-Drucksache 16/6992

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/6540- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Vom 7. November 2007


Bericht der Abgeordneten Waltraud Lehn, Steffen Kampeter, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Gesine Lötzsch und Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf sollen Regelungen insbesondere im
Verfahrensrecht der Sozialversicherung an die Erfordernisse
der betrieblichen Praxis in den Unternehmen und bei den
Trägern angepasst werden.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs stellen
sich wie folgt dar:

Die Änderung von § 15 Abs. 2 des Anspruchs- und Anwart-
schaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) führt zu Mehrbelas-
tungen des Bundes in Höhe von ca. 65 Mio. Euro im Jahr
2008, ca. 113 Mio. Euro im Jahr 2009 und ca. 162 Mio. Euro
jährlich ab dem Jahr 2010. Diese sind in der Finanzplanung
des Bundes berücksichtigt. Bei den neuen Bundesländern
entstehen entsprechende Minderausgaben.

Die einheitliche Erstattung der Aufstockungsleistungen in-

Bundesagentur für Arbeit nach § 4 des Altersteilzeitge-
setzes erhöhen sich damit im ersten Jahr um 0,7 Prozent, an-
steigend auf maximal 2,6 Prozent im Jahr 2010.

Die zeitliche Verschiebung der Rentenauskunft führt zu Ein-
sparungen im niedrigen einstelligen Millionenbereich.
Durch die Anpassung des Auslandsrentenrechts bei Hinter-
bliebenenrenten werden geringe Mehrkosten entstehen. Ins-
gesamt ist für die Rentenversicherung nur von marginalen
Finanzwirkungen auszugehen.

Mögliche Entlastungswirkungen weiterer Maßnahmen im
Vollzugsaufwand können vorab nicht abgeschätzt werden.

Sonstige Kosten

Die Wirtschaft, insbesondere mittelständische Unterneh-
und anderer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6992
16. Wahlperiode 07. 11. 2007

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/6540 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
folge der Änderungen von § 3 Abs. 1 des Altersteilzeitge-
setzes und § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 SGB II entlastet den
Bund – bei einem prognostizierten Zugang von jeweils
1 500 Wiederbesetzern aus dem Rechtskreis SGB II in den
Jahren 2008 und 2009 – in Höhe von ca. 9 Mio. Euro im
Jahr 2008, ca. 28 Mio. Euro im Jahr 2009, ca. 33 Mio. Euro
im Jahr 2010, ca. 21 Mio. Euro im Jahr 2011 und ca.
7 Mio. Euro im Jahr 2012. Die Erstattungsleistungen der

men, werden nicht zusätzlich belastet. Auswirkungen auf
Einzelpreise, auf das Preisniveau, insbesondere auf das Ver-
braucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Bürokratiekosten

Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von inhaltlichen Klar-
stellungen von bestehenden Informationspflichten vor, die
positive Auswirkungen im einstelligen Millionenbereich auf

Drucksache 16/6992 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Berlin, den 7. November 2

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussemp-
fehlung.

007

Waltraud Lehn
Berichterstatterin

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin
den Umfang oder den Aufwand der Informationspflichten
entfalten.

Es werden zwei neue Informationspflichten eingeführt, deren
Mehraufwand aber durch Reduzierung von Aufklärungs-
und Informationsaufwand an anderer Stelle aufgehoben
wird.

Die Entlastungswirkung der vorgesehenen Option für die
Arbeitgeber (§ 202 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch),
ein automatisiertes Zahlstellenverfahren für Versorgungsbe-
züge einführen zu können, wird mit 7 Mio. Euro pro Jahr
geschätzt. Die Vereinheitlichung des Abgabezeitpunktes der
Beitragsnachweise wird eine Entlastung für die Wirtschaft
von rund 96 Mio. Euro erbringen. Durch die Vermeidung
von Bagatellfällen bei der Nettoentgeltberechnung des
Arbeitgebers für Zeiten des Bezuges von Entgeltersatzleis-
tungen wird mit einer Entlastung der Wirtschaft von rund
32,4 Mio. Euro pro Jahr gerechnet. Die Einführung eines
elektronischen Meldeverfahrens für die Mitglieder der be-
rufsständischen Versorgungswerke, für die die Arbeitgeber
Meldungen abgeben, bringt eine Nettoentlastung von rund
45,36 Mio. Euro im Jahr für die betroffenen Betriebe.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. für

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