BT-Drucksache 16/6989

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/6539- Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Vom 8. November 2007


Bericht der Abgeordneten Waltraud Lehn, Steffen Kampeter, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Gesine Lötzsch und Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Beitragsfreiheit
der Entgeltumwandlung auf Dauer festzuschreiben. Das
Unverfallbarkeitsalter bei arbeitgeberfinanzierten Betriebs-
rentenanwartschaften soll von 30 Jahren auf 25 Jahre abge-
senkt werden.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte unter Berücksichtigung der vom fe-
derführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlos-
senen Änderungen stellen sich wie folgt dar:

Steuermindereinnahmen durch die Erhöhung der Kinderzulage nach § 85 EStG für
ab 1. Januar 2008 geborene Kinder des Förderberechtigten auf 300 Euro

Volle
Jahreswirkung
in Mio. Euro

Kassenjahr in Mio. Euro

2008 2009 2010 2011 2012

Insgesamt – 400 . – 10 – 30 – 50 – 70

Bund – 170 . – 4 – 13 – 21 – 30

Länder – 170 . – 4 – 13 – 21 – 30
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6989
16. Wahlperiode 07. 11. 2007

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/6539 –

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Die Steuermindereinnahmen, die aus der steuerrechtlichen
Begleitung der Absenkung des Unverfallbarkeitsalters re-
sultieren, betragen in der vollen Jahreswirkung ab dem Jahr
2009 rund 15 bis 20 Mio. Euro jährlich.

Sonstige Kosten

Die Unternehmen und Beschäftigten werden durch die
Beibehaltung der Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung
entlastet. Dieser Entlastung stehen Beitragsausfälle in der
Sozialversicherung in gleicher Höhe gegenüber.

Gemeinden – 60 . – 2 – 4 – 8 – 10

Drucksache 16/6989 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Absenkung des Unverfallbarkeitsalters bei freiwilligen
arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften kann
die Unternehmen in nicht quantifizierbarem Umfang belas-
ten.

Bürokratiekosten sind mit diesem Gesetzentwurf nicht ver-
bunden.

Signifikante Auswirkungen auf das Preisniveau, insbeson-
dere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und DIE LINKE. für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschluss-
empfehlung.

Berlin, den 7. November 2007

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Waltraud Lehn
Berichterstatterin

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin

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