BT-Drucksache 16/6915

Trainingslager für Jugendliche nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

Vom 12. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6915
16. Wahlperiode 12. 10. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, Katrin
Kunert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Trainingslager für Jugendliche nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

In mehreren Presseveröffentlichungen (z. B. DER TAGESSPIEGEL vom
28. August 2007, „Das Camp für harte Fälle“) wird über ein mehrtägiges „Trai-
ningslager“ des Jobcenters Berlin-Neukölln für erwerbslose Jugendliche als
Bestandteil einer „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“ nach
dem § 16 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) berichtet. In
einer vorliegenden Hausordnung des „Erlebniscamps 25“ (auch „Päd-Camp“
genannt) vom 19. bis 23. März 2007 der Gesellschaft für berufliche Bildung
(GBB) mbH wird ausgesagt, dass die Teilnahme am Erlebniscamp, welches in
Uckley (Brandenburg) stattfindet, verpflichtender Bestandteil o. g. Arbeitsgele-
genheit ist. Weiter heißt es darin, dass für die Jugendlichen im Camp der Ver-
zehr von Speisen und Getränken nur nach Absprache mit den Mitarbeitern ge-
stattet ist, dass die Mitnahme von Handys oder anderer Kommunikationsmittel
verboten ist und zur Überprüfung dieses Verbotes vor Abreise ein Check mit
Metalldetektoren stattfindet. Den Teilnehmern wurde vor Beginn der Maßnah-
me nicht mitgeteilt, wo sich das Lager befindet. Das „Päd-Camp“ erhielt, so
die Medien, einen von den Arbeitsministerien ausgelobten Landespreis „Ju-
gend in Arbeit“. Auf der Homepage der GBB mbH wird ausgesagt: „Wir sind
stolz, dass wir das Projekt ,Päd-Camp‘ des Jobcenters Neukölln mitgestalten
können. ,Päd-Camp‘ wurde nicht nur Landessieger sondern auch für den Bun-
despreis in der Kategorie ,SGB-II-Träger‘ nominiert.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass Bezieherinnen und Bezieher
von Leistungen nach dem SGB II im Rahmen einer verpflichtenden Maßnah-
me nach dem SGB II an dem so genannten Päd-Camp teilnehmen müssen?

2. Beschränkte sich die Teilnehmergruppe nur auf Jugendliche oder wurden
auch ältere Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II zur
Teilnahme am „Trainingslager“ verpflichtet?

3. Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahme nach § 16 Abs. 3 SGB II
hinsichtlich der Vorgaben des § 10 Abs. 3 des Achten Buches Sozialgesetz-

buch (SGB VIII), wonach ein prinzipielles Vorrangverhältnis zum SGB II be-
steht?

4. Seit wann ist der Bundesregierung die o. g. Hausordnung des „Päd-Camps“,
die den Verzehr von Speisen und Getränken nur nach Absprache mit den Mit-
arbeitern des Trägers der Maßnahme erlaubt und die die Mitnahme von Han-
dys und anderen Kommunikationsmitteln verbietet, bekannt?

Drucksache 16/6915 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht interveniert,
und auf die Veränderung der o. g. Hausordnung des „Päd-Camps“ einge-
wirkt, und wenn ja, wann?

6. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass den zur Teilnahme
am „Trainingslager“ verpflichteten Bezieherinnen und Beziehern von Leis-
tungen nach dem SGB II die Auskunft über den Ort des Lagers vor Beginn
des Lagers verweigert wurde?

7. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Bezieherinnen und
Bezieher von Leistungen nach dem SGB II überhaupt an mehrtägigen
„Trainingslagern“ außerhalb ihres Wohnortes teilnehmen müssen?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die gesetzliche Zulässigkeit solcher oder
ähnlicher „Trainingslager“?

9. Wie lautet die Begründung für die erfolgte Auszeichnung des „Tranings-
lagers“?

10. Wird das „Trainingslager Päd-Camp“ des Jobcenters Berlin-Neukölln wei-
ter durchgeführt?

11. Sind der Bundesregierung ähnliche „Trainingslager“ an anderen Orten be-
kannt?

Wenn ja, von wann bis wann, und wo befanden und befinden sich diese?

12. Gedenkt die Bundesregierung etwas zu unternehmen, um in Zukunft zu
verhindern, dass Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem
SGB II in solche Art oder ähnliche „Trainingslager“ verpflichtet werden,
und wenn ja, was?

Berlin, den 11. Oktober 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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