BT-Drucksache 16/689

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/99- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 15. Februar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/689
16. Wahlperiode 15. 02. 2006
Bericht der Abgeordneten Waltraud Lehn, Hans-Joachim Fuchtel, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Gesine Lötzsch und Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf war ursprünglich beabsichtigt,
lediglich die Regelleistung des Zweiten Buches Sozial-
gesetzbuch (SGB II) in den neuen Bundesländern (331 Euro)
an die Höhe der Regelleistung in den alten Bundesländern
(345 Euro) anzugleichen.

Nach Schätzung der Bundesregierung sind durch die An-
gleichung finanzielle Mehrbelastungen in Höhe von ins-
gesamt rund 260 Mio. Euro jährlich zu erwarten. Die Mehr-
kosten fallen in Höhe von ca. 40 Mio. Euro bei den
Kommunen (als zusätzliche Leistungen für Unterkunft und
Heizung) und in Höhe von ca. 220 Mio. Euro beim Bund an.

Weitere Vollzugskosten, die durch die Angleichung der
Regelleistungen eventuell entstehen, können nicht näher
spezifiziert werden.

Für die Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unter-
nehmen, entstehen keine Kosten. Auswirkungen auf Einzel-
preise, das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das
Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ durch den Titel
„Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ ersetzt wor-
den.

Der Gesetzentwurf sieht nunmehr die Änderung folgender
Gesetze vor:

Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 5 Inkrafttreten.

Nach Schätzung der Bundesregierung sind auf Grund dieses
Gesetzes (einschließlich der Änderungen durch die Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD) im Jahr 2006 beim Bund in
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/99 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch
Durch die im federführenden Ausschuss für Arbeit und
Soziales beschlossenen Änderungsanträge ist der Titel des
Gesetzes „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des

der Summe Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund
40 Mio. Euro, ab dem Jahr 2007 Minderausgaben von mehr
als 2,5 Mrd. Euro jährlich zu erwarten. Die Einzelschätzun-
gen sind aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Drucksache 16/689 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Finanzielle Auswirkungen von Maßnahmen im SGB II (in Mio. €)
(+ Mehrausgabe/– Minderausgabe des Bundes)

Maßnahme Inkrafttreten 2006 2007 2008 2009

Erhöhung Regelsatz Ost ab 1. 7. 2006 120 230 220 210

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
Weitere Vollzugskosten, die durch die Angleichung der
Regelleistungen eventuell entstehen, können aber nicht nä-
her spezifiziert werden.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussemp-
fehlung.

Berlin, den 15. Februar 2006

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Waltraud Lehn
Berichterstatterin

Hans-Joachim Fuchtel
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin
Gerundet auf 10 Mio. €.

Summe Einsparungen – 40 – 2 510 – 2 460 – 2 310

In den Schätzungen ist berücksichtigt, dass Einsparungen
bzw. im Falle der Regelleistungsanpassung Mehrkosten
nicht allein beim Bund, sondern auch im Bereich der Kom-
munen (als wegfallende oder zusätzliche Leistungen für
Unterkunft und Heizung) entstehen, wovon wegen der
Bundesbeteiligung an den Wohnkosten 2006 wiederum
29,1 Prozent auf den Bund entfallen.

gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP für mit der Haushaltslage des Bun-
des vereinbar

Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushalt 2006 zu
berücksichtigen.
Grundsätzliche Einbeziehung der unter
25-Jährigen in die Bedarfsgemeinschaft

ab 1. 7. 2006
zum Ende eines
Bewilligungsabschnitts – 140 – 560 – 550 – 500

Einschränkung des Erstwohnungsbezugs
von unter 25-Jährigen

ab 1. 4. 2006
– 20 – 40 – 50 – 60

Absenkung RV von 78 auf 40 € ab 1. 1. 2007 – 1 990 – 1 930 – 1 820

Abschaffung RV von erwerbstätigen
Leistungsbeziehern

ab 1. 1. 2007
– 150 – 150 – 140

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