BT-Drucksache 16/6859

Windenergieanlagen und relevante Standorte der Luftsicherheit

Vom 24. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6859
16. Wahlperiode 24. 10. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Horst Meierhofer,
Birgit Homburger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe
Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß,
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt,
Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig
Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Windenergieanlagen und relevante Standorte der Luftsicherheit

Die Installation von Windenergieanlagen an Land kann an unterschiedlichen
Standorten Einfluss auf Einrichtungen der Bundeswehr haben. Sicherheits-
bedenken bestehen speziell im Störungsbereich von Luftverteidigungsradar. Bei
widerstrebenden Nutzungsinteressen ist hier die Frage der Bewertung überge-
ordneter Sicherheitsaspekte von politischem Interesse. Besonders in Bezug auf
den weiteren Ersatz bestehender Windenergieanlagen durch neue, leistungs-
fähigere Modelle im Rahmen des sogenannten Repowering ergeben sich plane-
rische, rechtliche und technische Fragestellungen. Der weitere Ausbau der
Windenergie ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Auf der anderen Seite sind
die Sicherheitsbelange der Bundeswehr zu beachten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Bundeswehrstandorte gibt es, deren Luftsicherheit durch den Be-
trieb von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden könnte?

Um welche Standorte handelt es sich dabei?

2. An welchen dieser Standorte bestehen bereits Windenergieanlagen im Stö-
rungsbereich, sind Repowering-Maßnahmen geplant oder liegen Anträge auf
Genehmigung neuer Windenergieanlagen vor?

3. Wie viele Windenergieanlagen befinden sich davon selbst auf Liegenschaften

der Bundeswehr?

4. Wie viele Windenergieanlagen befinden sich nach Erkenntnissen der Bun-
desregierung im Störungsbereich von Luftverteidigungsradar der Bundes-
wehr?

5. Welche Radartechnik, analog oder digital, kommt bei den betroffenen Radar-
anlagen zum Einsatz?

Drucksache 16/6859 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Welche Erfahrungen hat die Bundeswehr mit möglichen Radarstörungen
durch Windenergieanlagen gemacht?

7. Wie vielen Windenergieanlagen wurde nach Erkenntnissen der Bundes-
regierung die Genehmigung verweigert bzw. wieder entzogen, da ein stö-
render Einfluss auf Luftverteidigungsradar der Bundeswehr zu erwarten
war bzw. eine akute Störung vorlag?

8. Welche rechtlichen und betrieblichen Bestimmungen bestehen beim Bau
von Windenergieanlagen hinsichtlich der Beachtung der Schutzbereiche
von Luftverteidigungsradar?

9. In welchem zeitlichen Rahmen plant die Bundeswehr die Umstellung von
analoger auf digitale Radartechnik?

10. Welche technischen Möglichkeiten bietet die analoge Radartechnik der
Bundeswehr um Störungen durch Windenergieanlagen zu vermeiden?

11. Besteht nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Möglichkeit, dass
Windkraftanlagen einen Störfaktor für die digitale Radartechnik darstellen?

Wenn ja, wo liegen die Unterschiede zur analogen Radartechnik?

12. Entsprechen die technischen Fähigkeiten der neu entwickelten digitalen Ra-
dartechnik den geplanten Eigenschaften, und wie beurteilt die Bundesregie-
rung die Aussage, dass die neue Technik im Bereich der Selektivität nicht
die erwarteten Erfolge aufweist?

13. Trifft nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Aussage zu, dass die US-
Airforce in Deutschland eine andere digitale Radartechnik verwendet, die
durch die Echos der Windenergieanlagen nicht gestört wird?

14. Welchen Schutzabstand fordert die Bundeswehr aktuell ein, um ihre Radar-
anlagen vor Störungen durch Windenergieanlangen zu schützen?

15. Soll dieser Schutzanspruch in Zukunft mit Einführung der digitalen Radar-
technik verändert werden, und wenn ja, warum und in welcher Art und Weise?

16. Plant die Bundesregierung gegebenenfalls eine Weiterentwicklung der digi-
talen Radartechnik bzw. eine nachrüstbare Auswertungstechnik, um Kon-
flikte mit der Nutzung von Windenergieanlagen zu entschärfen?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, dass Luftfahrzeuge den
Bereich von Windenergieanlagen nur mit eingeschaltetem Transponder
überfliegen dürfen, um so die Flugsicherheit zu gewährleisten?

18. Wie viele Windenergieanlagen befinden sich nach Erkenntnissen der Bun-
desregierung im Störungsbereich von zivilen Radaranlagen?

19. Welche Radartechnik kommt bei den betroffenen zivilen Radaranlagen nach
Erkenntnis der Bundesregierung zum Einsatz?

20. Welche Erfahrungen haben die Betreiber ziviler Radaranlagen nach Er-
kenntnissen der Bundesregierung mit möglichen Störungen durch Winden-
ergieanlagen gemacht?

21. Wie vielen Windenergieanlagen wurde nach Erkenntnissen der Bundesre-
gierung die Genehmigung verweigert bzw. wieder entzogen, da ein stören-
der Einfluss auf zivile Radaranlagen zu erwarten war bzw. eine akute Stö-
rung vorlag?

22. Welche Radartechnik ist Standard in der zivilen Luftfahrt, und wie verhält
sich die Kompatibilität zu Windenergieanlagen im zivilen Bereich?

Berlin, den 23. Oktober 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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