BT-Drucksache 16/6858

Unterbringung und Arbeitsfähigkeit des Maritimen Sicherheitszentrums

Vom 24. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6858
16. Wahlperiode 24. 10. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth),
Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jan Mücke, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Dr. Edmund Peter
Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick
Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Gisela Piltz, Jörg Rohde,
Frank Schäffler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Unterbringung und Arbeitsfähigkeit des Maritimen Sicherheitszentrums

Zum 1. Januar 2005 erwarb das Bundesverkehrsministerium das Verwaltungs-
gebäude der Deutschen-Fischfang-Union (DFFU) in Cuxhaven, um dort das ge-
plante Maritime Sicherheitszentrum (MSZ) unterzubringen.

Die Eröffnung des Gebäudes war für 2007 geplant, doch gibt es augenscheinlich
nicht unerhebliche Verzögerungen und das MSZ arbeitet weiterhin nur im „vor-
läufigen Wirkbetrieb“ in den unzureichenden alten Räumlichkeiten.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

1. In wie weit unterscheidet sich der vorläufige Wirkbetrieb vom geplanten
vollständigen Betrieb des MSZ?

2. Hält die Bundesregierung an der Evaluierung des MSZ gem. der Koalitions-
vereinbarung fest?

3. Trifft es zu, dass die Baumanagementverwaltung der OFD Hannover den
Verkehrswert des ehemaligen DFFU-Verwaltungsgebäudes auf 1,2 Mio. Euro
festgelegt hat und dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung (BMVBS) das betreffende Gebäude für rund 2,8 Mio. Euro ge-
kauft hat?
4. Trifft es zu, dass ein Teil der Mehrausgaben für das Gebäude damit gerecht-
fertigt wurden, dass der Voreigentümer in den Vorjahren bereits Herrich-
tungsmaßnahmen begonnen hat, und wie weit wurden diese Leistungen in
dem Kaufvertrag finanziell berücksichtigt?

Drucksache 16/6858 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Trifft es zu, dass die Anforderungen des MSZ an das Gebäude von her-
kömmlichen Büronutzungen abweichen, und wenn ja, wie weit sind die Her-
richtungsmaßnahmen des Voreigentümers dem Zwecke des MSZ dienlich?

6. Trifft es zu, dass zusätzlich zur Kaufsumme mit dem Kaufvertrag zugleich
dem Verkäufer rund 5,1 Mio. Euro für weitere Instandsetzungsarbeiten an
dem Gebäude vertraglich zugesichert worden sind, und wenn ja, wie wurde
dieser Finanzbedarf zur Instandsetzung des Gebäudes ermittelt?

7. Hat es für die im Kaufvertrag vereinbarten baulichen Maßnahmen zuvor
eine Ausschreibung gegeben, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
wie viele Interessenten haben sich beworben?

8. Trifft es zu, dass die letzte Mietpartei erst vor kurzer Zeit aus dem Gebäude
ausgezogen ist und deswegen seit dem Erwerb des Gebäudes bislang noch
keinerlei Bau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, und wenn
ja, war die Vermietung ursächlich für den Nicht-Beginn der Bau- und Sanie-
rungsarbeiten und war dieses Problem nicht bei Vertragsschluss bekannt?

9. Wenn die Vermietungen nicht ursächlich für den Nicht-Beginn der Bau- und
Sanierungsarbeiten an dem Gebäude war, welche Gründe kann das BMVBS
darüber hinaus anführen?

10. Trifft es zu, dass das BMVBS den Mietparteien des Gebäudes die Umzugs-
kosten erstattet hat und wenn ja, wieso hat es so lange gedauert, bis das
Gebäude mietfrei war und welche Kosten sind durch die Übernahme oder
Bezuschussung der Umzugskosten entstanden?

11. Liegen jetzt alle Voraussetzungen für einen Baubeginn vor und wie teuer
sollen die Instandsetzung und der notwendige Umbau des Gebäudes wer-
den, ist der vertraglich vereinbarte Preis für diese Arbeiten von 5,1 Mio.
Euro dafür noch ausreichend und bis wann soll das Gebäude bezugsfertig
sein?

12. Wann soll das MSZ in dem neuen Gebäude seine Arbeit aufnehmen?

13. Trifft es zu, dass es inzwischen seitens des BMVBS Bedenken gibt, ob das
DFFU-Gebäude überhaupt für die Zwecke und Anforderungen des MSZ ge-
eignet ist, bzw. dass die baulichen Mängel so groß sind, dass eine Sanierung
unwirtschaftlich sei?

14. Wenn ja, wie konnte es zu dieser Fehleinschätzung kommen, welche Kon-
sequenzen zieht die Bundesregierung daraus und wer ist für diese Fehlein-
schätzung und Fehlinvestition verantwortlich?

15. Welche Referate des BMVBS waren mit dem Vorgang befasst und hatten
dabei welche Verantwortlichkeiten?

16. Wer hat wie vor dem Erwerb des Gebäudes den räumlichen und infrastruk-
turellen Bedarf für das MSZ geprüft und wieso wurde angesichts der ständig
steigenden Anforderungen an die maritime Sicherheit nicht von Anfang an
ein Neubau mit Erweiterungsmöglichkeiten eingeplant?

17. Wie hoch ist der gesamte finanzielle Schaden für das BMVBS, wenn es zu-
treffen sollte, dass das DFFU-Gebäude inzwischen für das MSZ ungeeignet
ist, und was soll aus dem Gebäude werden, bzw. wie soll zu welchen Kosten
der Raumbedarf des MSZ gedeckt werden?

Berlin, den 23. Oktober 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.