BT-Drucksache 16/6685

Aktueller Sachstand Umsetzung der Bundespolizeireform

Vom 10. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6685
16. Wahlperiode 10. 10. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Christian Ahrendt, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr
(Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring,
Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen
Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link
(Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Aktueller Sachstand Umsetzung der Bundespolizeireform

Mitte November 2006 hat der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble,
eine tief greifende Organisationsänderung der Bundespolizei bekannt gegeben.

Das Konzept zur Neuorganisation der Bundespolizei wurde Ende April 2007
vorgestellt. In einer Presseerklärung des Bundesministeriums des Inneren vom
26. April 2007 heißt es dazu: „(…) Die Bundespolizei ist eine tragende Säule der
Sicherheitsarchitektur in der Bundesrepublik Deutschland. Sie muss auf Ver-
änderungen und steigende Anforderung zukunftsfähig ausgerichtet werden. Dazu
müssen wir die Bundespolizei effizienter organisieren und die operative Arbeit
stärken (…).“

Am 20. August 2007 wurde ein Aufbaustab eingerichtet, der die rechtzeitige
Arbeitsfähigkeit der neuen Oberbehörde gewährleisten soll. Für die künftigen
Direktionen wurden an den jeweiligen Standorten eigene Aufbaustäbe gebildet.
Die Aufbaustäbe sind mit dem Ziel eingesetzt worden, alle Vorbereitungen zu
treffen, um mit dem Wirksamwerden der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2008
eine arbeitsfähige neue Struktur bis zur Inspektionsebene zu schaffen.

Für die Bundesbereitschaftspolizeidirektion wird ebenfalls ein Aufbaustab ein-
gerichtet. Im Bundesministerium des Innern hat ein Koordinierungsstab seine

Arbeit aufgenommen mit dem Ziel, die Umsetzung des Feinkonzeptes mit den
Aufbaustäben abzustimmen und zu koordinieren.

Dem Deutschen Bundestag liegt ein entsprechender Gesetzentwurf zur Ände-
rung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze zur Befassung vor, in dem
die Organisationsstruktur der Bundespolizei neu gefasst wird.

Drucksache 16/6685 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

In dem Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 16/6291) heißt es unter „D. Finan-
zielle Auswirkungen“ im 2. Absatz: „Da eine Festlegung von Sitz und Zahl der
Bundespolizeibehörden nicht Gegenstand des Gesetzes ist, beschränkt sich die
finanzielle Auswirkung auf die Kostenfolgen, die sich durch die Änderungen der
Behördenbezeichnungen ergeben.“

In der Plenardebatte des Deutschen Bundestages zum Haushalt 2008 – Einzel-
plan 06 – am 11. September 2007 erklärte der Bundesminister des Innern,
Dr. Wolfgang Schäuble: „(…) Die Bundespolizei muss auf die neuen Auf-
gabenschwerpunkte vorbereitet sein. Deswegen ist die Reform der Bundespoli-
zei notwendig. Sie hat im Übrigen auch das Ziel, dass wir bei gleichem Stellen-
bestand bei der Bundespolizei mehr Beamte für den polizeilichen Vollzug
gewinnen, indem wir die Führungsstrukturen schlanker und effizienter gestal-
ten. Auch dafür bitte ich um entsprechende Unterstützung. Wir werden das im
Haushalt 2008 im Rahmen der bestehenden Ansätze leisten. Ich füge vorsichtig
hinzu: 2009 und 2010 wird wahrscheinlich eine gewisse Erhöhung nicht zu ver-
meiden sein, wenn die Bundespolizei diese Reform bewältigen soll.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Umstrukturierungspläne?

2. Gibt es bei den Umstrukturierungsmaßnahmen eine externe, wissenschaft-
liche Begleitung (wie z. B. durch eine Unternehmensberatung)?

Wenn nein, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?

3. Kann das Ziel, bis zum 1. Januar 2008 eine arbeitsfähige neue Struktur der
Bundespolizei zu schaffen, eingehalten werden?

Wenn nein, woraus ergeben sich die zeitlichen Verzögerungsgründe?

4. Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Umstrukturie-
rung der Bundespolizei?

5. Wie viel Personal des Bundesministeriums des Innern und der Behörden der
Bundespolizei sind für die Konzept- und Aufbauarbeit gebunden und stehen
daher für ihre eigentlichen Tätigkeitsbereiche zurzeit nicht zur Verfügung
(aufgeschlüsselt nach Verwaltungs- und Polizeibeamten)?

6. Für welchen Zeitraum werden diese Mitarbeiter nicht für ihren eigentlichen
Tätigkeitsbereich zur Verfügung stehen?

7. Kann eine effektive und reibungslose Arbeit der Bundespolizei während der
Umstrukturierungsmaßnahmen garantiert werden?

8. Welche Veränderungen ergeben sich hinsichtlich der Mitarbeiterzahl bei der
Bundespolizei (aufgeschlüsselt nach Verwaltungs- und Polizeibeamten)?

9. Sind Umsetzungen bzw. Versetzungen von Mitarbeitern der Bundespolizei
geplant, und falls ja, in welchem Umfang?

10. Wie wird die Kommunikation mit den Mitarbeitern während der Planungs-
bzw. Vorbereitungsphase organisiert, und sieht die Bundesregierung hier
Optimierungsbedarf?

Falls ja, welche?

Falls nein, warum nicht?

11. Wann sollen die Mitarbeiter über ihre neuen Einsatzorte ggf. Aufgaben-
gebiete informiert werden?

12. Ergeben sich aus den mit der Strukturveränderung einhergehenden personel-

len Umbesetzungen (z. B. an andere Dienstorte) zeitliche Verzögerungen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6685

13. Werden die sozialen und persönlichen Belange der Betroffenen dabei aus-
reichend berücksichtigt?

Wenn ja, wie?

14. Wie hoch sind die Kosten insgesamt für die Reform, aufgeschlüsselt nach

a) Personalkosten für Konzept- und Aufbauarbeit,

b) Kosten für neu zu schaffende Stellen,

c) sonstige Personalkosten,

d) Kosten aufgrund des veränderten Bedarfs an Liegenschaften,

e) Kosten aufgrund des Wechsels des Dienstortes,

f) sonstige Bereiche

(bitte jeweils mit Erläuterungen)?

15. Mit welchen Erhöhungen der Haushaltsansätze sind im Zusammenhang mit
der Bundespolizeireform für die Jahre 2009 und 2010 zu rechnen?

16. Wie soll die Reform dazu beitragen, administrativen Überhang abzubauen?

17. Wie soll damit mehr Kapazität für das operative Geschäft geschaffen werden?

18. Weshalb werden trotz einer angestrebten Bündelung von Kompetenzen im
Bundespolizeipräsidium nicht alle Aufgaben am Sitz des neu zu schaffen-
den Präsidiums wahrgenommen?

19. Welche Kontrollmechanismen soll es geben, um bei einer Bündelung von
Kompetenzen und einem gleichzeitigen Abbau der Befugnisse die Grund-
rechte der von Maßnahmen Betroffenen zu wahren?

20. Welche Auswirkungen hat die Umstrukturierung auf die Auslandseinsätze
der Bundespolizei und Ihre Mitarbeiter, die derzeit im Ausland eingesetzt
sind?

Berlin, den 10. Oktober 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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