BT-Drucksache 16/6678

Modernisierung der Bankenaufsicht

Vom 10. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6678
16. Wahlperiode 10. 10. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina
Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick
Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max
Stadler, Dr. Claudia Winterstein Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido
Westerwelle und der Fraktion der FDP

Modernisierung der Bankenaufsicht

Die Bundesregierung hatte im Juli 2007 auf der Grundlage eines Eckpunkte-
papiers zur Reorganisation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) einen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung der Auf-
sichtsstruktur der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ vorgelegt.
Im Zuge der Hypothekenkrise in den USA kündigte sie an, ihre Vorschläge zur
neuen Organstruktur der Bankenaufsicht und deren materiell-rechtlichen Ins-
trumente zu überdenken. Am 19. September 2007 beschloss die Bundesregierung
einen Gesetzentwurf mit dem gleichen Titel, der allerdings nur Vorschriften zur
Änderung der Leitungsstruktur der BaFin sowie der Besoldung der künftigen
Direktoriumsmitglieder enthielt. Parallel dazu stellte sich im Zuge der Auswir-
kungen der Hypothekenkrise in den USA auf deutsche Banken, die ganz oder teil-
weise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, die Frage, ob die Banken-
aufsicht derzeit effizient genug arbeitet und die wirklichen Risiken erkennt. Von
Experten und Kreditinstituten wird insbesondere die Doppelarbeit von BaFin und
Deutscher Bundesbank sowie die Prüfungspraxis der BaFin bei nicht anlass-
bezogenen Prüfungen (Routineprüfungen) sowie anlassbezogenen Prüfungen
(Sonderprüfungen) gemäß § 44 Abs. 1 S. 2 Kreditwesengesetz (KWG) kritisiert.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Warum hat die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf zur Aufsichtsstruk-
turreform „aus einem Guss“ beschlossen?

2. Wird die Bundesregierung über das Eckpunktepapier und den Referenten-
entwurf hinausreichende Gesichtspunkte in die bevorstehende Diskussion
um eine Modernisierung der Bankenaufsicht aufnehmen?

Drucksache 16/6678 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Welche werden das im Einzelnen sein?

4. Welche Rolle spielen dabei die Ergebnisse des vom Deutschen Institut für
Wirtschaftsforschung (DIW) angefertigten „Erfahrungsbericht Bankenauf-
sicht“?

5. Hält die Bundesregierung an der in §§ 6 und 7 KWG vorgesehenen Arbeits-
teilung zwischen BaFin und Deutscher Bundesbank sowohl für „nicht sys-
temrelevante“ als auch für „systemrelevante Banken“ fest?

6. Kann die Bundesregierung sich vorstellen, der Deutschen Bundesbank die
gesamten hoheitlichen Aufsichtsbefugnisse oder Teile davon zu übertragen?

7. Wann ist mit einer neuen, überarbeiteten Aufsichtsrichtlinie zu rechnen?

8. Hält die Bundesregierung weiterhin daran fest, im Zuge der Reform der
Bankenaufsicht die Bundesbank der Rechts- und Fachaufsicht durch das
Bundesministerium der Finanzen zu unterstellen?

9. Werden die aufsichtsunterworfenen Unternehmen (Institute, Wertpapier-
handels- und Versicherungsunternehmen) weiterhin die Aufsichtstätigkeit
der BaFin voll finanzieren müssen?

10. Wie will die Bundesregierung die Amtshaftung der BaFin für „schlechte
Aufsicht“ künftig ausgestalten?

11. Werden die Banken auch künftig die „aufsichtsfremden Tätigkeiten“ der
BaFin finanzieren müssen?

12. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass die aufsichtsunterworfenen
Unternehmen im Kontrollorgan der sie beaufsichtigenden BaFin, dem
Verwaltungsrat, maßgeblich vertreten sind?

13. Wie oft hat die BaFin bisher von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht,
gemäß § 30 KWG konkrete Bestimmungen über Prüfungsinhalte oder Prü-
fungsschwerpunkte treffen zu können?

14. Nach welchen Ermessenskriterien und bei welchen Instituten hat die BaFin
dies getan?

15. Welchem Zweck dient § 30 KWG nach Ansicht der Bundesregierung?

16. Wie oft hat die BaFin in 2006 und 2007 Routineprüfungen und wie oft
Sonderprüfungen gemäß § 44 Abs. 1 S. 2 KWG durchgeführt?

17. Nach welchen Ermessenskriterien und bei welchen Instituten hat die BaFin
dies getan?

18. Welche Rolle spielen dabei die Auswertungen der Deutschen Bundesbank
sowie die im Anschluss daran von der BaFin erstellten so genannten Risiko-
profile?

19. Welchem Zweck dient § 44 Abs. 1 S. 2 KWG nach Ansicht der Bundes-
regierung?

20. Spielt die fehlende Systemrelevanz zahlreicher mitarbeiter- und bilanzsum-
menschwacher Banken bei der Entscheidung über eine Prüfungsanordnung
eine Rolle?

21. Wenn ja, wie findet die fehlende Systemrelevanz bei der Anordnung von
Routineprüfung und wie bei der Anordnung von Sonderprüfungen gemäß
§ 44 Abs. 1 S. 2 KWG Berücksichtigung?

22. Von wem werden die Routineprüfungen und von wem die Sonderprüfungen
gemäß § 44 Abs. 1 S. 2 KWG in welcher Anzahl durchgeführt?
23. Nach welchen Ermessenskriterien entscheidet die BaFin über den jeweili-
gen Sonderprüfer?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6678

24. Macht die BaFin dem von ihr beauftragten Sonderprüfer Vorgaben hinsicht-
lich der Prüferanzahl, der Regeldauer und der Kosten der angeordneten
Prüfung?

25. Wie wird gewährleistet, dass bei der Anordnung von Routineprüfungen und
bei der Anordnung von Sonderprüfungen gemäß § 44 Abs. 1 S. 2 KWG das
Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt wird?

26. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung künftig das Verhältnis zwischen
§ 30 KWG und § 44 Abs. 1 KWG geregelt werden?

27. Warum will die Bundesregierung § 30 KWG nun als „Soll-Vorschrift“ aus-
gestalten?

28. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Anordnungspraxis der
BaFin gemäß § 30 KWG?

29. Welche zu den §§ 30, 44 Abs. 1 S. 2 KWG milderen Aufsichtsmittel stehen
der BaFin zur Verfügung?

30. Welche rechtliche Qualität kommt den „Mindestanforderungen an das Risi-
komanagement der Kreditinstitute“ (MaRisk) nach Ansicht der Bundes-
regierung zu?

31. Sind die neuen MaRisk bereits Gegenstand von Routine- oder Sonderprü-
fungen?

32. In welchen Umfang macht die BaFin davon Gebrauch, nach § 26 Abs. 1 S. 4
KWG die Prüfungsberichte von verbandsangehörigen Kreditinstituten an-
zufordern?

33. Nach welchen Ermessenskriterien und bei welchen Instituten hat die BaFin
dies getan?

34. In welchem Umfang macht die BaFin von den Freistellungsmöglichkeiten
der §§ 2 Abs. 4 und 31 KWG Gebrauch?

35. Nach welchen Kriterien und bei welchen Instituten hat die BaFin dies
getan?

36. Wie plant die Bundesregierung, die Bürokratiebelastung im Bankenbereich
insgesamt zu reduzieren?

37. Warum ist das Kreditwesengesetz bislang größen-, bankengruppen- und
rechtsformunabhängig ausgestaltet?

38. Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei der Einzelaufsicht über Ban-
ken, dass die BaFin seit 1998 ebenfalls deren freiwillige Sicherungseinrich-
tungen und die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen beaufsichtigt?

39. In welchem (Rang-)Verhältnis steht nach Ansicht der Bundesregierung das
öffentlich-rechtliche Bankenaufsichtsrecht als Eingriffsrecht zum freiheit-
lichen Privat- und Gesellschaftsrecht und deren Schutzmechanismen?

40. Taugt die Bankenaufsicht nach Ansicht der Bundesregierung als Mittel zur
Marktgestaltung?

41. Wie weit ist die tatsächliche und in der Folge die materiell-rechtliche Ver-
zahnung der einzelnen Aufsichtsbereiche (Institute, Wertpapierhandels- und
Versicherungsunternehmen) vorangeschritten?

42. Wie setzt die BaFin den integrativen Ansatz der Aufsicht organisatorisch
innerhalb der Behörde um?

Drucksache 16/6678 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
43. Wie viele Finanzkonglomerate und Allfinanzkonzerne gibt es derzeit in
Deutschland?

44. Wie will die Bundesregierung das weitere Gesetzgebungsverfahren zeitlich
gestalten?

Berlin, den 10. Oktober 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.