BT-Drucksache 16/6667

Nutzen der CMA, des Absatzfonds und der ZMP für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft

Vom 10. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6667
16. Wahlperiode 10. 10. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan,
Dr. Edmund Peter Geisen, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth,
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg
van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Joachim
Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick
Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster,
Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion
der FDP

Nutzen der CMA, des Absatzfonds und der ZMP für die deutsche Land- und
Ernährungswirtschaft

Der Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
(Absatzfonds) als Anstalt des öffentlichen Rechts hat den Absatz und die Ver-
wertung von Erzeugnissen der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
durch Erschließung und Pflege von Märkten im In- und Ausland mit modernen
Mitteln und Methoden unter Berücksichtigung der Belange des Verbraucher-,
Tier- und Umweltschutzes zentral zu fördern. Damit soll die deutsche Agrar-
wirtschaft in der Konkurrenz zu anderen Agrarexportländern gestärkt und ge-
schützt werden. Insbesondere sollen sich deutsche Produkte im gemeinsamen
europäischen Markt gegen die Konkurrenz der Produkte aus anderen Mitglied-
staaten behaupten. Der Absatzfonds wurde 1969 aufgrund des „Gesetzes über
die Errichtung eines zentralen Fonds der deutschen Land- und Ernährungswirt-
schaft“ gegründet. Er finanziert sich durch in diesem Gesetz festgelegte, auf die
Produktionsmenge bezogene Sonderabgaben (Zwangsabgaben der Land- und
Ernährungswirtschaft). Es findet keine Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben
des Absatzfonds statt, die derjenigen des Haushaltsplans des Bundes entspricht.

Der Absatzfonds bedient sich zur Durchführung seiner Aufgaben einer Einrich-
tung der Wirtschaft, die den Absatz und die Verwertung von Erzeugnissen der
deutschen Land- und Ernährungswirtschaft zu fördern hat und kein eigenes
erwerbswirtschaftliches Warengeschäft betreiben darf. Die Aufgaben dieser
zentralen Einrichtung nimmt die Centrale Marketing-Gesellschaft der Deut-
schen Agrarwirtschaft mbH (CMA) als so genannte Durchführungsgesellschaft
wahr. Der Absatzfonds gewährt der CMA die erforderlichen Mittel als Zuwen-
dungen nach § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Grundlage für die För-
derung ist die Rahmenplan-Richtlinie. Diese enthält die Ziele und die Schwer-
punkte für das jeweilige Haushaltsjahr.

Drucksache 16/6667 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Zentrale Markt- und Preisberichtsstelle (ZMP) soll für eine kontinuierliche
Beobachtung der Märkte für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungs-
wirtschaft sorgen. Durch ihre Berichterstattung soll die ZMP für Markttranspa-
renz für alle am Agrarmarkt Beteiligten sorgen. Als Durchführungsgesellschaft
des Absatzfonds betreut die ZMP die Bereiche Pflanzen- und Tierproduktion.

Die Arbeit der CMA, des Absatzfonds und der ZMP steht in der Land- und Er-
nährungswirtschaft immer wieder in der Kritik. Insbesondere die Werbemaß-
nahmen der CMA werden immer wieder von Teilen der Branche als unwirksam
und misslungen kritisiert. Bemängelt werden vor allem auch die von den Be-
troffenen erhobene Zwangsabgabe und eine mangelnde Effizienz der Arbeit
dieser Organisationen für die Land- und Ernährungswirtschaft. Zudem hat sich
der Bundesrechnungshof im vergangenen Jahr kritisch mit der Arbeit der CMA
und des Absatzfonds auseinandergesetzt. Außerdem beschäftigt sich das Bun-
desverfassungsgericht mit der Zwangsabgabe an den Absatzfonds aufgrund
von Klagen einiger Beitragszahler, die einen fehlenden Gegenwert ihrer Bei-
träge bemängeln. In der Folge haben viele Beitragszahler ihre Leistungen nur
unter Vorbehalt geleistet. Der Aufsichtsrat des Absatzfonds hat sich daraufhin
am 27. September 2006 entschieden, die Ausgaben drastisch zu senken. Da-
raufhin musste die CMA ihren Etat um 50 Prozent auf 50 Mio. Euro reduzieren.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Arbeit von CMA,
Absatzfonds und ZMP?

2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, die Anlass zur Kritik an der
Arbeit von CMA, Absatzfonds und ZMP geben?

Falls ja, welche konkreten Beispiele sind das?

3. Welche gesetzlichen Korrekturen sind möglich und notwendig, um die Effi-
zienz der oben genannten Organisationen zu erhöhen?

4. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich „Zwangssysteme“ zur
Finanzierung von Marketingmaßnahmen?

5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung durch die dem Bundes-
ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
obliegende Aufsicht des Absatzfonds nach § 7 des Absatzfondsgesetzes
(AbsFondsG) zur Verwendung dieser „Zwangsabgabe“ durch den Absatz-
fonds, die CMA und ZMP vor?

6. Sollte die Verwendung der Mittel des Absatzfonds künftig transparenter
erfolgen, und wenn ja, wie, bzw. wenn nein, warum nicht?

7. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die „Zwangsabgabe“ effizient
und aus Sicht der Land- und Ernährungswirtschaft optimal eingesetzt wird
und verfassungsgemäß ist?

8. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die beiden Be-
richte des Bundesrechnungshofes aus dem Jahre 2006 zur Arbeit des Absatz-
fonds und der CMA („Zum System der Absatzförderung deutscher land- und
ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse“)?

9. Welche Argumente sprechen für und welche Argumente sprechen gegen die
dort geäußerte Kritik des Bundesrechnungshofes, wonach das System der
zentralen Absatzförderung in der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
insgesamt kritisch zu überdenken ist?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6667

10. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den beiden Berichten
des Bundesrechnungshofes für die Arbeit des Absatzfonds und der CMA
gezogen?

Falls keine Konsequenzen gezogen wurden, weshalb nicht?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umstellung der Absatzförderung der
deutschen Fischwirtschaft auf ein privatwirtschaftliches System (Fisch-
Informationszentrum e. V.), und kann dies nach Auffassung der Bundes-
regierung Vorbildfunktion für die Land- und Ernährungswirtschaft haben,
und wenn nein, warum nicht?

12. Welche anderen Alternativen zu Zwangssystemen zur Absatzförderung
oder Mengenregulierung in der Land- und Ernährungswirtschaft sind der
Bundesregierung aus anderen Ländern bekannt (zum Beispiel die Milch-
viehherden-Regulierung „Cooperative Working Together“ der amerikani-
schen Milchwirtschaft)?

Wie haben sich diese nach Kenntnis der Bundesregierung bewährt?

13. Hat die Bundesregierung die Vor- und Nachteile dieser freiwilligen Systeme
im Agrar- und Ernährungsbereich geprüft und bewertet?

Falls ja, mit welchem Ergebnis?

14. Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung für und was gegen eine
privatwirtschaftliche Absatzförderung im Agrar- und Ernährungsbereich?

15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass entgegen der gesetzlichen
Aufgabenzuweisung häufig die CMA und nicht der Absatzfonds strategi-
sche und andere grundsätzliche Aufgaben wahrgenommen hat?

Welche Korrekturen sind erforderlich?

16. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, dass die CMA eine Viel-
zahl von Maßnahmen zur Absatzförderung durchführte, die nicht ihren Auf-
gaben gemäß dem Absatzfonds entsprachen, gegen interne Vorgaben ver-
stießen, unwirtschaftlich oder weitgehend wirkungslos waren?

17. Trifft es zu, dass es den zentral-regionalen Kooperationsprojekten der CMA
häufig an einem zentralen Charakter fehlte, der nach dem Absatzfondsge-
setz gegeben sein muss?

18. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach die CMA bei Ver-
kaufsförderungsaktionen im Ausland Durchführungsgesellschaften beauf-
tragte, obwohl sie die Aktionen überwiegend selbst durchführte und bei der
Berechnung des Honorars für Durchführungsgesellschaften deren Reise-
kosten mit einbezog, obwohl sie diese bereits gesondert erstattet hatte?

19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach die CMA nicht ausrei-
chend berücksichtigt, ob ihre Werbung dazu führt, dass ein von ihr bewor-
benes Produkt ein anderes Produkt verdrängt, für dessen Marketing sie
gleichfalls verantwortlich ist, und wenn nein, warum nicht?

20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein wirksames Risikomanage-
ment eingeführt werden sollte, um zukünftig Absatzförderungsmaßnahmen
der CMA zu verhindern, die in der Vergangenheit trotz erheblicher recht-
licher Risiken durchgeführt wurden?

21. Ist es zutreffend, dass ausländische Produzenten durch die allgemeine Wer-
bung der Durchführungsgesellschaft des Absatzfonds einen Wettbewerbs-
vorteil haben, da sie von der Arbeit des Absatzfonds profitieren, ohne eine
Sonderabgabe zahlen zu müssen?

Drucksache 16/6667 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

22. Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass die Kernidee des Absatz-
fondsgesetzes – deutsche Produkte gegen Konkurrenz aus dem EU-Ausland
zu stärken und zu schützen – dem europäischen Recht widerspricht, das jede
Verdrängung, Werbung und Hervorhebung der nationalen Herkunft verbie-
tet?

23. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Frage der Herkunftswerbung
durch das seit diesem Jahr geltende Gemeinschaftsrecht eine Änderung der
Beschränkungen der Herkunftswerbung?

24. Ist es zutreffend, dass die Zusammenarbeit mit einer Absatzförderungsins-
titution eines anderen Staates der Kernidee des Absatzfondsgesetzes wider-
spricht, deutsche Produkte gegen ausländische Konkurrenz zu stärken und
zu schützen?

25. Erachtet die Bundesregierung eine zentrale Absatzförderung bei Produkten
für erforderlich, die bereits umfangreich privat beworben werden, wie dies
z. B. bei hochkonzentrierten Märkten (insbesondere Oligopolen) der Fall
ist?

26. Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine jährliche flexible Anpassung
des Absatzförderungsbudgets an den Bedarf der starren produktionsmen-
genbezogenen Finanzierung der Zwangsabgaben vorzuziehen?

27. Kann die Bundesregierung gewährleisten, dass die Zwangsabgabe der
Land- und Ernährungswirtschaft ausschließlich zugunsten der abgabe-
pflichtigen Gruppe verwendet wird?

28. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Absatzfonds bzw. die
CMA nur solche Produkte bewerben sollte, deren Produzenten den Absatz-
fonds finanzieren?

29. Erachtet die Bundesregierung eine Überprüfung und ggf. eine Korrektur
der Aufgaben des Absatzfonds nach dem Absatzfondsgesetz aufgrund der
europarechtlichen Entwicklungen der letzten Jahre für erforderlich?

30. Liegen der Bundesregierung Evaluierungen der CMA vor, die belegen, dass
die CMA-Maßnahmen helfen, deutsche Produkte gegen die Konkurrenz aus
anderen Staaten zu stärken und zu schützen?

Falls keine Evaluierungen vorliegen sollten, hält die Bundesregierung ent-
sprechende Evaluierungen für sinnvoll, und falls ja, wie soll der bestehende
Missstand behoben werden?

31. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Kontrolle der Einnahmen
und Ausgaben des Absatzfonds analog der haushaltsrechtlichen Bestim-
mungen notwendig ist, und wie wird dies gewährleistet?

Falls nein, warum nicht?

32. Welchen absoluten und relativen Anteil hatten in den vergangenen zehn Jah-
ren die Verwaltungskosten jeweils und insgesamt beim Absatzfonds, der
CMA und ZMP?

33. Welchen absoluten und relativen Anteil hatten in den vergangenen zehn Jah-
ren die Personalkosten jeweils und insgesamt beim Absatzfonds, der CMA
und ZMP?

34. Mit welcher Begründung hat das Bundesministerium für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die Bundesanstalt für Land-
wirtschaft und Ernährung (BLE) angewiesen, Widersprüche gegen die Bei-
tragszahlungen zum Absatzfonds auszusetzen und somit die Unternehmen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6667

der Land- und Ernährungswirtschaft auf einen möglicherweise kosten-
pflichtigen Weg verwaltungsgerichtlicher Klagen zu drängen?

35. Erwartet die Bundesregierung von dieser Maßnahme eine höhere Rechts-
klarheit für die betroffenen Unternehmen?

Falls ja, wie begründet sie das?

36. Welche konkreten Maßnahmen haben Bundesregierung und CMA sowie
Absatzfonds unternommen, um den Absatz von Schweinefleisch und Milch
bzw. Milchprodukten auf den asiatischen Märkten zu steigern, und mit wel-
chem Erfolg?

37. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz dieser Maßnahmen im Ver-
gleich zu den Aktivitäten anderer Länder wie z. B. den Niederlanden und
Dänemark?

38. Wann rechnet die Bundesregierung mit einem erfolgreichen Abschluss des
Veterinärabkommens mit China?

39. Weshalb hat die Bundesregierung eine entsprechende Reise zur Anbahnung
dieses Veterinärabkommens kurzfristig abgesagt, und rechnet die Bundes-
regierung mit negativen Auswirkungen für die betroffene Branche?

Falls nein, weshalb nicht?

40. Welche anderen europäischen Länder haben bereits entsprechende Veteri-
närabkommen mit China abgeschlossen bzw. stehen unmittelbar vor einem
Abschluss?

41. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Exportförderung im
Zuständigkeitsbereich des BMELV bei?

42. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Exportförderung im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Techno-
logie (BMWi) bei?

43. Welche Referate und wie viele Personen sind mit der Exportförderung im
BMELV befasst?

Wie hat sich der Personalbestand seit Ende 2005 entwickelt?

44. Welche Referate und wie viele Personen sind mit der Exportförderung im
BMWi befasst?

Wie hat sich der Personalbestand seit Ende 2005 entwickelt?

45. Was sind die thematischen Schwerpunkte in der Exportförderung des
BMELV?

46. Was sind die thematischen Schwerpunkte in der Exportförderung des Bun-
desministeriums für Wirtschaft und Technologie?

47. Mit welchen Aufgaben ist die Exportförderung des BMWi betraut, und
welche Haushaltsmittel werden für diese Aufgaben veranschlagt?

48. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, auch die Exportförde-
rung für den Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft künftig über
Steuermittel zu finanzieren?

49. Wird die Bundesregierung zukünftig die Exportförderung zu einem Schwer-
punkt ihrer Arbeit entwickeln?

Falls ja, welche Maßnahmen sind erforderlich und geplant?

Drucksache 16/6667 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

50. Welche Organisationen (Durchführungsorganisationen, Bundesbehörden
und Ministerien) in der Bundesrepublik Deutschland setzen zur Kofinanzie-
rung von welchen EU-Informationskampagnen (wie z. B. „Milch ist meine
Stärke“) wie viele Mittel ein, und zu welchem Anteil sind dies Steuermittel
bzw. Drittmittel?

Berlin, den 10. Oktober 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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