BT-Drucksache 16/6665

Vereinbarungen der Bundesanstalt für Arbeit über den Verwaltungskostenanteil der Kommunen

Vom 8. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6665
16. Wahlperiode 08. 10. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Kornelia Möller, Dr. Gesine Lötzsch, Sabine
Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vereinbarungen der Bundesanstalt für Arbeit über den Verwaltungskostenanteil
der Kommunen

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Kann man aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bun-
desminister für Arbeit und Soziales, Gerd Andres, vom 19. September 2007
auf Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 16/6486 auf die schriftliche Frage der
Abgeordneten Katrin Kunert schließen, dass es Kommunen gibt, die einen
Verwaltungskostenanteil tragen, der über 12,6 Prozent liegt?

Wenn ja, warum, und was wurde bei diesen Vertragsabschlüssen als Berech-
nungsgrundlage genommen?

2. Wie ist die Bandbreite des kommunalen Finanzierungsanteils in den ARGEn
an den Verwaltungskosten?

Wie verteilt sich in diesem Zusammenhang der kommunale Finanzierungs-
anteil auf die 248 Kommunen, mit denen die Bundesanstalt für Arbeit (BA)
eine Vereinbarung abgeschlossen hat (bitte die Entwicklung des Finanzie-
rungsanteils in Prozent- und absoluten Zahlen für die Jahre 2005/2006/2007/
2008 für die einzelnen ARGEn angeben)?

3. Welche Kriterien liegen mit welchen Anteilen der Ermittlung der Verwal-
tungskosten zugrunde?

4. Trifft es zu, dass die BA beabsichtigt, mit der Stadt Remscheid eine Verein-
barung für die Dauer des Klageverfahrens abzuschließen, und wenn ja, was
ist Gegenstand der Vereinbarung?

Wurde in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf das noch nicht
abgeschlossene Klageverfahren für den Fall einer erfolgreichen Klage der
Stadt Remscheid eine gesonderte Regelung zur eventuellen Rückerstattung
und deren Verzinsung getroffen?

Berlin, den 8. Oktober 2007

Dr. Gregor Gysi und Oskar Lafontaine und Fraktion

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