BT-Drucksache 16/6624

zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales Aufschwung, Teilhabe, Wohlstand - Chancen für den Arbeitsmarkt

Vom 10. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6624
16. Wahlperiode 10. 10. 2007

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Dr. Heinrich
L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr
(Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K.
Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke
Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald
Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer,
Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann
Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido
Westerwelle und der Fraktion der FDP

zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundesregierung

Aufschwung, Teilhabe, Wohlstand – Chancen für den Arbeitsmarkt

Der Bundestag wolle beschließen:

Die Verkürzung der Bezugszeiten für das Arbeitslosengeld I durch das Gesetz
zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 wurde von den dama-
ligen Regierungsfraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zutreffend
wie folgt begründet:

„Die Dauer des Anspruches auf Arbeitslosengeld ist ein nicht unerheblicher
Kostenfaktor der Arbeitslosenversicherung. Die gegenwärtige Struktur der Leis-
tungsdauer, insbesondere die über 12 Monate hinausgehende Anspruchsdauer,
kann negative Anreize auf das arbeitsmarktrelevante Verhalten von Arbeitneh-
mern und Arbeitgebern setzen. Sie hat erhebliche Steuerungswirkung für den
Zugang in Arbeitslosigkeit und den Abgang aus Arbeitslosigkeit. Insbesondere
dürfte die seit Mitte der 80er Jahre vorhandene Struktur der Leistung, nämlich,

bei steigendem Lebensalter und langer Versicherungszeit zu einem jeweils län-
geren Zeitraum Arbeitslosengeld beanspruchen zu können, zu der in weiten
Bereichen der Wirtschaft praktizierten Form der Frühverrentung beigetragen
haben. Die dadurch entstehenden Ausgaben bei der Bundesanstalt für Arbeit,
aber auch in der gesetzlichen Rentenversicherung haben die Handlungsspiel-
räume für eine Senkung der Lohnnebenkosten – soweit diese durch die Beiträge
zur Sozialversicherung bestimmt sind – eingeengt. Mit der Neuregelung werden

Drucksache 16/6624 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
mittelfristig unmittelbare und mittelbare Spielräume für eine beschäftigungs-
wirksame Senkung des Beitrages zur Arbeitsförderung eröffnet. Die Neurege-
lung setzt damit ein deutliches beschäftigungspolitisches Signal für einstellende
Betriebe und gibt neue Impulse für den Arbeitsmarkt. Sie ist in den Kontext der
Anstrengungen um eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Sicherung, ins-
besondere auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, eingebettet.

Eine dynamisch wachsende Wirtschaft und eine hohe Beschäftigungsquote sind
wichtige Voraussetzungen für einen leistungsfähigen Sozialstaat und für eine
funktionierende soziale Marktwirtschaft. Die Neustrukturierung der Dauer des
Arbeitslosengeldes führt einerseits zu Einschränkungen für ältere Arbeitslose.
Andererseits entlasten die damit verbundenen Einsparungen die aktiv Tätigen
und die jüngere Generation.“

Berlin, den 10. Oktober 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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