BT-Drucksache 16/6505

Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zum Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder ab vollendetem erstem Lebensjahr

Vom 21. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6505
16. Wahlperiode 21. 09. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ekin Deligöz, Grietje Bettin, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt,
Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN

Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zum Ausbau der Kindertages-
betreuung für Kinder ab vollendetem erstem Lebensjahr

Vor geraumer Zeit hat die Bundesregierung einen deutlichen Ausbau der Kin-
dertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren angekündigt. Die Zielmarge von
750 000 Betreuungsplätzen geht über den mit dem Tagesbetreuungsausbauge-
setz angestrebten Ausbau hinaus. Ab 2013 soll ein Rechtsanspruch auf Kinder-
tagesbetreuung für Kinder zwischen vollendetem ersten und dritten Lebensjahr
verankert werden. Nach einer langen Debatte innerhalb der Regierungskoalition
sowie nach Verhandlungen mit den Bundesländern ist nun die finanzielle Be-
teiligung des Bundes an dem Projekt in Eckpunkten skizziert. Vorgesehen ist un-
ter anderem auch die Einrichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungs-
ausbau“. Die entsprechende parlamentarische Initiative wurde am 5. September
2007 im Bundeskabinett mit dem Ziel verabschiedet, zum 1. Januar 2008 Ge-
setzeskraft zu erlangen. Damit ist ein weiterer Schritt zum Ausbau der Kinder-
tagesbetreuung erfolgt. Allerdings sind noch viele zentrale Aspekte dieses Aus-
bauvorhaben ungeklärt. Eine Gesetzesvorlage, in welcher die entscheidenden
Ausbau- und Finanzregelungen enthalten sein sollten, ist bis Ende des Jahres
angekündigt. Nach Maßgabe von Bund und Ländern sollten jedoch erst im Jahr
2008 alle parlamentarischen Verfahren durchlaufen sein. Solange bleibt die
Ungewissheit über Ausgestaltung und Erfolgsaussichten des gesamten Projektes
bestehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welches sind die Berechnungsgrundlagen, nach denen für den von Bund und
Ländern geplanten Betreuungsausbau bis 2013 Investitionskosten in Höhe
von 2,15 Mrd. Euro anfallen und nun gemäß Kabinettsbeschluss vom 5. Sep-
tember 2007 in das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ eingestellt
werden?

2. Erwartet die Bundesregierung, dass mit den 2,15 Mrd. Euro alle im Zuge mit
dem geplanten zusätzlichen Ausbau anfallenden Investitionskosten abge-

deckt sein werden, und wenn nein, ist zwischen Bund und Ländern verein-
bart, wer für darüber hinausgehende Investitionskosten aufzukommen hat?

3. Aus welchem Grund wird das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“
bereits aus Haushaltsmitteln des Jahres 2007 gebildet, obwohl die Mittel
frühestens im Jahr 2008 abgerufen werden können?

Drucksache 16/6505 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Hat die Bundesregierung bei der Planung ihrer Finanzbeteiligung am ge-
planten Betreuungsausbau in Form eines Sondervermögens für Investitions-
kosten und durch die avisierte Änderung der Umsatzsteuerverteilung zur
Beteiligung an den Betriebskosten geprüft, andere staatliche Leistungen zur
Gegenfinanzierung heranzuziehen bzw. umzuschichten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, warum wird nun die Kofinanzierung des Bundes ausschließlich
durch zusätzliche Haushaltsmittel bewerkstelligt?

5. Liegen der Bundesregierung bereits Ergebnisse des von ihr eingesetzten
Kompetenzzentrums Familienleistungen vor, welches die Familienför-
derung in der Bundesrepublik Deutschland analysieren und Reformvor-
schläge unterbreiten soll?

6. Gibt es konkrete Prüfungsvorgaben für das Kompetenzzentrum, und wenn
ja, welche sind das, und sollen auch Umschichtungen von Transfer- in Infra-
strukturleistungen geprüft werden?

7. Welche Finanzierungsanteile sollen jeweils Länder und Kommunen von den
restlichen 8 Mrd. Euro übernehmen, nachdem Bund und Länder für den
Betreuungsausbau 12 Mrd. Euro bis 2013 veranschlagt haben und der Bund
öffentlich dargelegt hat, dass und wie er seinen Anteil von 4 Mrd. Euro er-
bringen will?

8. Wie soll sich die Finanzierung nach Vereinbarung zwischen Bund und
Ländern ab dem Jahr 2013 sich gestalten, und welchen Finanzierungsanteil
sollen dann die Kommunen tragen?

9. Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Weise die Länder die ihnen ab
2009 zufließenden Mehreinnahmen vom Umsatzsteueraufkommen für den
Kinderbetreuungsausbau an die Kommunen weiterleiten werden?

10. Sind hinsichtlich der Beratungen zum Kinderbetreuungsausbau zwischen
Bund und Ländern Maßnahmen zur Qualitätssteigerung der Betreuungs-
angebote beschlossen worden?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

11. Haben sich Bund und Länder in den Beratungen zum Kinderbetreuungs-
ausbau und der Verankerung eines Rechtsanspruchs darüber verständigt, für
welche tägliche Betreuungsdauer ein Anspruch von Kindern zwischen voll-
endetem ersten und dritten Lebensjahr gewährleistet sein wird?

Wenn ja, welche Betreuungsdauer wurde genau festgelegt?

Wenn nein, warum nicht?

12. Sind im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zum Kinderbetreuungs-
ausbau neben Änderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz und im
Finanzausgleichgesetz noch Änderungen in anderen Gesetzen geplant, und
wenn ja, in welchen?

Berlin, den 21. September 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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