BT-Drucksache 16/6474

Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte

Vom 19. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6474
16. Wahlperiode 19. 09. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily,
Dr. Heinrich L. Kolb, Detlef Parr, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth,
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring,
Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank
Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele,
Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion
der FDP

Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat auf Bitten der FDP-Bundes-
tagsfraktion am 3. Juli 2007 einen Sachstandsbericht über die Novellierung der
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vorgelegt, der am 4. Juli 2007 im Ge-
sundheitsausschuss diskutiert worden ist. Eine Novellierung der seit 1988 nicht
mehr angepassten GOZ im Hinblick auf die in der Zwischenzeit stattgefundenen
Veränderungen im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung ist von allen Sei-
ten begrüßt worden, nicht jedoch die dort ebenfalls klar zum Ausdruck kommen-
de Zielsetzung, den Bewertungsmaßstab für Zahnärzte (BEMA) und die GOZ
einander anzugleichen. Eine fundierte Auseinandersetzung mit der GOZ-Novel-
le war allerdings nicht möglich, weil in dem Sachstandsbericht Angaben zum Fi-
nanzvolumen sowie Informationen zum Verfahren über die Festsetzung und die
Fortschreibung fehlten. Auch der ergänzende Sachstandsbericht des Bundes-
ministeriums für Gesundheit vom 23. August 2007 enthält nicht alle Infor-
mationen, die notwendig sind, um die GOZ-Novelle fachgerecht beurteilen zu
können. Um die quantitativen Auswirkungen einschätzen zu können, ist insbe-
sondere eine klare Definition der zugrunde gelegten Begriffe unerlässlich. Um
Transparenz zu schaffen, ist eine Darlegung und Erklärung des Transcodie-

rungsverfahrens und eine Konkretisierung der Datenquellen erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche genaue Definition liegt der nach Aussage des BMG für die Novel-
lierung der GOZ entscheidenden Ausgangsgröße des „privatzahnärztlichen
Honorarvolumens“ zugrunde?

Drucksache 16/6474 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Auf welche Versichertenklientel entfällt diese Größe; auf Privat-Vollver-
sicherte oder auch auf GKV-Versicherte, die Privatleistungen in Anspruch
nehmen?

Wurde für den Fall, dass GKV-Versicherte einbezogen worden sind, für
diesen Versichertenkreis das gesamte Honorarvolumen für alle Leistungen,
die im Rahmen von Mehrkostenvereinbarungen nach der GOZ, GOÄ und der
Analogiebildung abgerechnet wurden, einbezogen?

2. Welche genaue Definition liegt dem neben dem Begriff „privatzahnärztliches
Honorarvolumen“ vom BMG verwendeten Begriff „Ausgaben für pri-
vatzahnärztliche Behandlungen“ zugrunde?

3. Ist bei dem Ausgabenanteil der privaten Haushalte von 41 Prozent an den
„Ausgaben für privatzahnärztliche Behandlung“, von dem das BMG ausgeht,
das Volumen der z. B. wegen des Bestrebens, die Beitragsrückerstattung zu
bewahren, nicht zur Erstattung eingereichten Rechnungen mit erfasst?

4. Welche konkreten Quellen und Daten und welche Annahmen wurden in die
Wertermittlung des „privatzahnärztlichen Honorarvolumens“ einbezogen,
dem sich das BMG nach eigenen Angaben durch Auswertung von Daten und
Schätzungen genähert hat?

5. Wie wurde die Steigerungsrate des privatzahnärztlichen Honorarvolumens
im Zeitraum von 2000 bis 2004 von 4,6 auf 5,9 Mrd. Euro ermittelt?

Welche Quellen belegen die Aussage?

6. Welche konkreten Quellen und Daten und welche Annahmen wurden in die
Unterfütterung der Aussage des BMG einbezogen, dass vom privatzahnärzt-
lichen Honorarvolumen im Jahr 2004 die privaten Haushalte 41 Prozent, die
PKV-Unternehmen 39 Prozent, die Beihilfekostenträger 16 Prozent und die
Krankenversorgung der Post- und Bundesbahnbeamten 4 Prozent getragen
hätten?

7. Inwieweit ist das Jahr 2004, mit dem die Datenauswertung endet, als Basis-
jahr für die Ermittlung der in Frage stehenden privatzahnärztlichen Honorar-
volumina und der Auswirkungen der neuen GOZ geeignet?

8. Welche Erkenntnisse hat das BMG über die betriebswirtschaftlich erforder-
lichen kostendeckenden Sollumsätze der zahnärztlichen Praxen, die im Hin-
blick auf den nach § 15 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
vorgesehenen Interessenausgleich bei der Gebührenordnung zwischen den
berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlung der Entgelte Ver-
pflichteten und die daraus resultierenden Fragen der Rentabilität zahnärztli-
cher Praxen für eine Novellierung der GOZ von Relevanz sind?

Berlin, den 20. September 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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