BT-Drucksache 16/6356

Umsetzung des Bundesprogramms "Förderung von Beratungsnetzwerken - Moblile Intervention gegen Rechtsextremismus

Vom 12. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6356
16. Wahlperiode 12. 09. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Karin Binder, Dr. Martina Bunge,
Diana Golze, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth
und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung des Bundesprogramms „Förderung von Beratungsnetzwerken –
Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“

Seit dem 1. Juli 2007 läuft das Bundesprogramm „Förderung von Beratungs-
netzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“. Es dient dem
Aufbau von Beratungsnetzwerken in allen Bundesländern und soll die mit den
Mobilen Beratungsteams und Opferberatungen etablierten Strukturen fortführen
und ausdehnen. Mit der Neustrukturierung dieser Arbeit in Ostdeutschland und
dem Neuaufbau solcher Projekte in Westdeutschland verbinden sich zahlreiche
Fragen. Die öffentlichen Debatten nach den rassistischen Übergriffen von Mü-
geln zeigen, dass es ein großes Interesse an der Arbeit der von Bund geförderten
Projekte gegen Rechtsextremismus gibt. Neben der Diskussion um eine zurei-
chende finanzielle Ausstattung stand auch die Frage nach der zivilgesellschaft-
lichen Anbindung solcher Projekte im Mittelpunkt. Nachdem die mit dem Bun-
desprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ geförderten
Lokalen Aktionspläne eine starke Anbindung an die Kommunen erfahren haben,
stellt sich die Frage, inwieweit bürgerschaftliche Strukturen und Träger im Rah-
men der Beratungsnetzwerke noch zum Zuge kommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Bundesländer haben bis jetzt Mittel aus dem Bundesprogramm „För-
derung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextre-
mismus“ beantragt?

2. Ist eine erstmalige Antragstellung auch noch 2008 möglich, und gibt es feste
Fristen für die Beantragung?

3. Gibt es Bundesländer, die Mittel aus dem Bundesprogramm beantragt haben,
aber noch kein Konzept erstellt haben bzw. noch kein Beratungsnetzwerk ge-
gründet haben, und wenn ja, welche?

4. Welche Bundesländer haben bis jetzt Landeskoordinierungsstellen eingerich-

tet, und wie sind diese Landeskoordinierungsstellen angebunden?

a) Wo sind diese Stellen an welche Landesressorts bzw. -behörden angeglie-
dert?

b) Wo werden diese Stellen von welchen freien Trägern besetzt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?

Drucksache 16/6356 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Wie sind die Beratungsnetzwerke in den einzelnen Bundesländern zusam-
mengesetzt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

6. Welche Träger der Mobilen Beratung und Opferberatung sind in die Bera-
tungsnetzwerke integriert?

7. Welche Definitionen von „Krise“, die ja den Einsatz Mobiler Interventi-
onsteams veranlassen sollen, liegen in den einzelnen Beratungsnetzwerken
vor, und gibt es eine übergreifende Definition einer solchen „Krise“?

8. Wie hoch ist das bisher beantragte Fördervolumen der einzelnen Beratungs-
netzwerke, und welche Förderung wurde bisher genehmigt?

9. Wie hoch ist das Fördervolumen der Mobilen Beratungen und Opferbera-
tungen in den einzelnen Bundesländern?

10. Welche Bundesländer haben bisher feste Zusagen auf Kofinanzierung der
Beratungsnetzwerke gegeben, und wie hoch ist die jeweilige Kofinanzie-
rung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Berlin, den 10. September 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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