BT-Drucksache 16/6258

Regulierungsmängel im Bankenwesen

Vom 23. August 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6258
16. Wahlperiode 23. 08. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oskar Lafontaine, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost,
Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.

Regulierungsmängel im Bankenwesen

Die Zentralbanken haben mehrere hundert Mrd. Euro, Dollar, Pfund und Yen in
die globalen Märkte gegeben, um den Zusammenbruch von Kreditinstituten zu
verhindern. Diese Notmaßnahme war unabweisbar, weil eine zureichende Regu-
lierung des nationalen und internationalen Bankengeschäfts Spekulationen mit
unsoliden Finanzprodukten zulässt, die das System insgesamt gefährden und zu
gesamtwirtschaftlicher Depressionen und Massenarbeitslosigkeit führen.

Diese ordnungspolitischen Regulierungsmängel, die auf den Währungs-, Geld-
und Kapitalmärkten bestehen, können die Notenbanken nur durch Notzins-
senkungen und Geldmengenvermehrung zu Lasten ihrer selbstgestellten Haupt-
aufgabe, nämlich der Geldwertstabilität, eindämmen.

Autonome und regierungsabhängige Zentralbanken haben die genannten Not-
maßnahmen ergriffen, ohne zugleich Bedingungen zu stellen, die in Zukunft
derartige Krisen vermeiden.

Damit haben sie Banken und andere Spekulanten vor dem Schlimmsten bewahrt
und ermöglicht, dass die Spieler im Casino systematisch davon ausgehen kön-
nen, der Staat und seine Notenbanken würden sie auch beim nächsten Mal erneut
vor den Folgen ihres Handelns, nämlich dem Konkurs, bewahren.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wurde die Bundesregierung von der Europäischen Zentralbank (EZB),
oder wenigstens der Deutschen Bundesbank, über die Absicht der Kredit-
ausweitung zugunsten der Geschäftsbanken als Reaktion auf die schwelende
Liquiditätskrise im Bankensystem unterrichtet oder konsultiert?

2. Hat die Bundesregierung gegenüber der EZB oder der Bundesbank unter Be-
rufung auf ihre öffentlich vertretenen Forderungen nach höherer Transparenz
und mehr Regulierung im Bankensystem zu erwägen gegeben, die Liqui-
ditätshilfen der EZB mit der Bedingung der Offenlegung der Kreditverpflich-
tungen des Kreditnehmers und der mit ihm verbundenen Unternehmen (z. B.
Hedgefonds) zu verknüpfen?
3. Hat die EZB die in Frage 2 genannte Offenlegung wenigstens selbst veran-
lasst?

4. Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 16/6258 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet um zu verhindern,
dass die systematischen Krisen im globalen und regionalen Banken- und Kre-
ditwesen sich in Zukunft wiederholen?

Berlin, den 23. August 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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