BT-Drucksache 16/625

Höhe des Essensgeldes für Zivildienstleitende

Vom 8. Februar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/625
16. Wahlperiode 08. 02. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, Christian Ahrendt,
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick
Döring, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen),
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus,
Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn),
Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen,
Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele,
Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Höhe des Essensgeldes für Zivildienstleistende

Das Höchstgericht (VfGH) in Österreich hat in einem Urteil vom November
2005 festgelegt, dass das Verpflegungsgeld für Zivildiener in Österreich in
Höhe von rund 6 Euro pro Tag deutlich zu niedrig sei. Die Richter stellten
ebenso fest, dass bereits in den vergangenen Jahren der Ansatz für das Verpfle-
gungsgeld zu gering ausgefallen ist.

In Österreich gibt es bereits seit Jahren eine Kontroverse um die Verpflegungs-
situation der Zivildiener. Im Jahr 2001 trat eine Novelle des Zivildienstgesetzes
(ZDG) in Kraft, die festlegte, dass die Rechtsträger der Einrichtungen „… dafür
Sorge zu tragen [haben], dass die Zivildienstleistenden angemessen verpflegt
werden“ (ZDG § 28 Abs. 1) ohne jedoch näher zu definieren, was unter ange-
messen zu verstehen ist.

Aufgrund dieser gesetzlichen Ungenauigkeit entschieden sich viele Zivildienst-
einrichtungen, ihren Zivildienern nur das Minimum an Verpflegungsgeld von
rund 6 Euro/Tag zu zahlen, was zu Protesten und Beschwerden seitens der Zivil-
diener führte. Nach Ansicht der Zivildiener kann mit 6 Euro/Tag keine ange-
messene Verpflegung gewährleistet werden, deshalb wurde eine Prüfung vor
dem VfGH angestrebt. Im November 2005 kam der VfGH zu dem Urteil, dass
eine Verpflegung von 6 Euro/Tag als zu gering anzusehen sei, und legte eine
Bezugsgröße für die Angemessenheit der Verpflegung von 11,26 Euro bis
13,60 Euro/Tag fest.

Nach Meldungen von APA vom 2. Februar 2006 hat das Innenministerium in

Österreich entschieden, dass die Zivildiener künftig grundsätzlich eine Natural-
verpflegung erhalten. Kann diese von den Organisationen nicht angeboten wer-
den, bekommt der Zivildiener 13,60 Euro pro Tag.

Drucksache 16/625 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Das Verpflegungsgeld in Österreich wird also ebenso wie in Deutschland nur
dann gezahlt, wenn die Einsatzstelle selbst keine Verpflegung stellt. Der Satz
von 13,60 Euro/Tag, der sich in der vom Höchstgericht festgelegten Bandbreite
befindet, liegt deutlich über dem in Deutschland gezahlten einfachen Verpfle-
gungsgeldsatz in Höhe von 1,10 Euro für das Frühstück, 1,25 Euro für das Mit-
tagessen sowie 1,15 Euro für das Abendessen. Kann der Zivildienstleistende
nicht an der Verpflegung für einen gesamten Tag teilnehmen, wird der doppelte
Verpflegungsgeldsatz in Anrechnung gebracht. Auch dieser doppelte Verpfle-
gungsgeldsatz in Höhe von 7,60 Euro pro Tag liegt deutlich unter dem Satz von
13,60 Euro, den das Höchstgericht für eine angemessene Verpflegung als not-
wendig erachtet. Auch in Deutschland legt der Leitfaden für den Zivildienst in
Kapitel F 6, Punkt 1.2 fest: „Die Verpflegung soll ausreichend, ausgewogen
und angemessen sein …“.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hält die Bundesregierung die Aufwendungen für eine angemessene Verpfle-
gung in Österreich und in Deutschland für vergleichbar?

Wenn nein, warum nicht?

2. Wie definiert die Bundesregierung eine angemessene Verpflegung, wie sie
auch im Leitfaden für den Zivildienst unter dem Kapitel F 6, Punkt 1.2 fest-
geschrieben ist?

3. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung die Höhe des Verpflegungsgeldes
eine angemessene Verpflegung sicherstellen, oder sieht die Bundesregierung
das Verpflegungsgeld nur als einen Zuschuss zur Verpflegung an?

4. Hält die Bundesregierung es für möglich, ein ausreichendes, ausgewogenes
und angemessenes Essen für den einfachen Verpflegungsgeldsatz zu erwer-
ben, z. B. 1,25 Euro für ein Mittagessen?

5. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, dass es für einzelne
Mahlzeiten, die der Zivildienstleistende zwar theoretisch in der Einsatzstelle
einnehmen könnte, aber z. B. aufgrund von Schichtdienst nicht einnehmen
kann, weil der Zivildienstleistende hierfür extra die Zivildienststelle auf-
suchen müsste, nur den einfachen Verpflegungsgeldsatz für die einzelne
Mahlzeit ausgezahlt bekommt, z. B. für das Abendessen 1,15 Euro?

6. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Unterscheidung in einen einfachen
und einen doppelten Verpflegungsgeldsatz, und soll diese Unterscheidung
auch weiterhin aufrechterhalten werden?

7. Wie begründet die Bundesregierung, dass Vegetarier bzw. Angehörige be-
stimmter Religionsgemeinschaften mit in der Religion verankerten Ernäh-
rungsgesetzen, wie z. B. koscheres Essen bei den Juden keinen Anspruch
auf die Auszahlung des Verpflegungsgeldes haben, um sich gemäß den
Richtlinien zu ernähren, sondern es diese Sonderregelung nur für Angehö-
rige des muslimischen Glaubens während des Ramadan gibt?

8. Hält die Bundesregierung eine Anhebung des Verpflegungsgeldes in
Deutschland für notwendig?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wann soll das Verpflegungsgeld angehoben werden?

9. Welche Höhe muss das Verpflegungsgeld nach Auffassung der Bundesregie-
rung haben, und wie wird der Betrag für die einzelnen Mahlzeiten genau be-
rechnet?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/625

10. Seit wann wurde der Tagessatz für das Verpflegungsgeld für Zivildienst-
leistende, deren Einrichtung keine Verpflegung stellen kann, nicht mehr
angehoben?

11. Warum wurde dieser Satz nicht mehr verändert?

12. In welchen Zeitabständen wird der Verpflegungsgeldsatz überprüft, und
plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung in Öster-
reich eine Überprüfung?

13. Welche unterschiedlichen Berechnungsansätze für das Verpflegungsgeld in
Österreich und Deutschland führen gegebenenfalls zu diesen unterschied-
lichen Beträgen?

Berlin, den 8. Februar 2006

Ina Lenke
Sibylle Laurischk
Miriam Gruß
Christian Ahrendt
Uwe Barth
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Patrick Döring
Jörg van Essen
Horst Friedrich (Bayreuth)
Joachim Günther (Plauen)
Heinz-Peter Haustein
Elke Hoff
Birgit Homburger
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Heinz Lanfermann
Harald Leibrecht

Michael Link (Heilbronn)
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg Rohde
Marina Schuster
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Christoph Waitz
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Martin Zeil
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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