BT-Drucksache 16/617

Haltung der Bundesregierung zu reduzierten Mehrwertsteuersätzen in Hotellerie und Gastronomie

Vom 8. Februar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/617
16. Wahlperiode 08. 02. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick
Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich
(Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link
(Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke,
Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster,
Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph
Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Haltung der Bundesregierung zu reduzierten Mehrwertsteuersätzen in Hotellerie
und Gastronomie

In den vergangenen Monaten haben die Finanzminister der Europäischen Union
mehrfach die Ausweitung des Annex H der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie und da-
mit die erweiterte Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze im Gast-
gewerbe in Europa diskutiert. So enthielt der Vorschlag der britischen Rats-
präsidentschaft im ECOFIN-Rat vom 6. Dezember 2005 unter anderem die
rechtliche Möglichkeit für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Gastro-
nomieumsätze dem reduzierten Mehrwertsteuersatz zu unterwerfen. Die euro-
päischen Finanzminister befassten sich im Rahmen der Sitzung des ECOFIN-
Rates vom 24./25. Januar 2006 erneut mit diesem Themenkomplex.

In der Europäischen Union nutzen verschiedene Mitgliedstaaten die Mög-
lichkeiten der Anwendung reduzierter Mehrwertsteuersätze für die Hotellerie.
Reduzierte Mehrwertsteuersätze für die Hotellerie können die Mitglied-
staaten – anders als für die Gastronomie – auf Grundlage bestehender EU-Vor-
gaben jederzeit in nationaler Regie einführen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Mitgliedstaaten in der Europäischen Union wenden einen reduzierten
Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie und in welcher Höhe an?

2. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Wettbewerbsverzerrungen zu
Lasten der heimischen Hotellerie und Gastronomie möglichst schnell und
umfassend beseitigt werden sollten, damit diese Wachstumsbranche ihre
Arbeits- und Ausbildungsplatzpotenziale ausschöpfen kann?

Drucksache 16/617 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Welche Initiativen hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene in der
16. Legislaturperiode zur Beseitigung möglicher Wettbewerbsverzerrungen
in der Europäischen Union zu Lasten der heimischen Hotellerie und Gastro-
nomie durch die Anwendung reduzierter Mehrwertsteuersätze gestartet und
unterstützt und mit welchem Erfolg?

4. Hat die Bundesregierung Initiativen ergriffen oder unterstützt, die eine Aus-
weitung des Annex H der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie zum Ziel hatten, um
Gastronomieumsätze dem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterwerfen zu
können?

Falls nein, weshalb nicht?

5. Wie wird sich die Bundesregierung bei zukünftigen Initiativen verhalten,
die eine Ausweitung des Annex H der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie zum Ziel
haben, um Gastronomieumsätze dem reduzierten Mehrwertsteuersatz unter-
werfen zu können?

6. Kann die Bundesregierung Wettbewerbsverzerrungen durch die Anwen-
dung reduzierter Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie zum Nachteil der
heimischen Unternehmen ausschließen?

7. Ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung vor diesem Hintergrund für die
heimische Gastronomie durch die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer
von 16 Prozent auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007 in Deutschland zusätz-
liche Belastungen?

Falls nein, weshalb nicht?

8. Sieht die Bundesregierung in der geplanten Mehrwertsteuererhöhung eine
Maßnahme zur Stärkung der Rahmenbedingungen für das heimische Gast-
gewerbe und einen Beitrag zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen?

9. Welche Mitgliedstaaten in der Europäischen Union wenden einen reduzier-
ten Mehrwertsteuersatz in der Hotellerie und in welcher Höhe an?

10. Sieht die Bundesregierung in einer unterschiedlichen Anwendung reduzier-
ter Mehrwertsteuersätze in der Hotellerie in der Europäischen Union eine
mögliche Wettbewerbsverzerrung insbesondere für grenznahe Regionen
wie z. B. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz?

11. Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen und unterstützen, um
diese Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der heimischen Hotellerie zu besei-
tigen?

12. Wird die Bundesregierung von der für die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union geltenden Möglichkeit Gebrauch machen und eine reduzierte Mehr-
wertsteuer für die Hotellerie einführen?

Falls nein, weshalb nicht?

13. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Tourismusbeauftragten
der Bundesregierung (Berliner Zeitung vom 31. Januar 2006), mittelfristig
einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für den Hotelsektor in Deutschland
einzuführen?

Falls nein, weshalb nicht?

14. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Anwendung unterschied-
licher Mehrwertsteuersätze in Hotellerie und Gastronomie in der Euro-
päischen Union die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe belastet
und bestehende Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet bzw. die Ent-
stehung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze verhindert?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/617

15. Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass durch die Einführung
reduzierter Mehrwertsteuersätze in Hotellerie und Gastronomie bestehende
Arbeits- und Ausbildungsplätze gesichert und neue Arbeits- und Ausbil-
dungsplätze geschaffen werden, und auf welche Studien stützt die Bundes-
regierung ihre Einschätzung?

16. Wird die Bundesregierung die Forderung im Antrag der Fraktion der SPD
im bayerischen Landtag (Bundestagsdrucksache 15/4595) aufgreifen und
einen reduzierten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent einführen so-
wie zusätzlich Entscheidungen auf EU-Ebene unterstützen, die es ermög-
lichen, jedem EU-Mitgliedstaat es selbst zu überlassen, ob er für die Gastro-
nomie einen ermäßigten Steuersatz einführt oder nicht?

Berlin, den 7. Februar 2006

Ernst Burgbacher
Jens Ackermann
Dr. Karl Addicks
Christian Ahrendt
Uwe Barth
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Elke Hoff
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk

Harald Leibrecht
Ina Lenke
Michael Link (Heilbronn)
Markus Löning
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg Rohde
Frank Schäffler
Marina Schuster
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Florian Toncar
Christoph Waitz
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Martin Zeil

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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