BT-Drucksache 16/6088

Personalentwicklung im Luftfahrtbundesamt

Vom 17. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6088
16. Wahlperiode 17. 07. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther
(Plauen), Jan Mücke, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen
Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Personalentwicklung im Luftfahrtbundesamt

Das Luftfahrtbundesamt (LBA) ist als Bundesoberbehörde für die Aufgaben der
zivilen Luftfahrt zuständig. Aufgabe des LBA ist insbesondere die Abwehr von
Gefahren für die Luftfahrt sowie für die Sicherheit und Ordnung.

Das LBA ist außerdem für die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004,
die sich mit inakzeptablen Beförderungsleistungen, wie zum Beispiel Nichtbe-
förderung, Annullierung und Verspätung befasst, in Deutschland zuständig. Im
Rahmen dieser Aufgabe analysiert das Amt anhand der Beschwerdefälle das
Verhalten der einzelnen Luftfahrtunternehmen und veranlasst die Abstellung
systematischer Mängel bei der Anwendung der EG-Verordnung. Falls erforder-
lich, werden auch Sanktionen in Form von Geldbußen verhängt. Ziel ist es, die
rechtskonforme Anwendung der Verbraucherschutzregelung in Deutschland zu
sichern und die Ursachen für Fluggastbeschwerden zu verringern. Darüber hin-
aus unterrichtet das LBA die Öffentlichkeit über Sicherheitsbestimmungen,
Fluggastrechte, Gesundheitsaspekte und Luftfahrtunternehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Beschwerden zu inakzeptablen Beförderungsbedingungen sind
zurzeit beim Luftfahrtbundesamt anhängig?

2. Wie lange dauert die Bearbeitung einer Beschwerde derzeit durchschnittlich?

3. Hält die Bundesregierung die Verfahrensdauer für angemessen?
4. Wie viele Mitarbeiter sind derzeit mit der Bearbeitung der Beschwerden be-
fasst, und wie viele wären zur beschleunigten Bearbeitung der Beschwerden
erforderlich?

5. Plant die Bundesregierung, die Stellenzahl in der zuständigen Abteilung zu
erhöhen?

6. Wenn ja, um wie viele Stellen?

Drucksache 16/6088 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Haltung?

8. Wurden in der Vergangenheit und werden derzeit beim LBA Zeitarbeits-
kräfte beschäftigt?

9. Wenn ja, mit welchen Aufgaben (vorübergehende oder Daueraufgaben)
wurden und werden die Zeitarbeitskräfte eingesetzt?

10. Falls sie mit Daueraufgaben betraut waren: Wurden die befristet beschäftig-
ten Arbeitnehmer nach Ende der Befristung übernommen?

11. Falls nein, wurden neue befristet beschäftigte Arbeitnehmer eingestellt, die
diese Aufgaben übernommen haben?

12. Wenn ja, hält die Bundesregierung dies angesichts der häufigen Einarbei-
tungszeiten für sinnvoll?

13. Auf welche Zahl schätzt die Bundesregierung die Anzahl der zusätzlichen
Stellen, die zur Erledigung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind?

14. Wie viele Personen sind zurzeit beim LBA beschäftigt?

15. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten in den letzten 15 Jahren entwickelt?

16. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?

17. Gibt es ein Personalentwicklungskonzept für das LBA?

18. Wenn ja, welche Leitlinien sieht es für die Personalentwicklung im LBA in
den nächsten zehn Jahren vor?

19. Wenn nein, plant die Bundesregierung, ein Personalentwicklungskonzept
für das LBA zu erstellen?

20. Nach welchen Besoldungsgruppen werden Beamte und Angestellte im
höheren Dienst bezahlt?

21. Hält die Bundesregierung es angesichts der Bewerberknappheit und der bei
für Ingenieure im Luftfahrtwesen attraktiven Angebote in der freien Wirt-
schaft für angezeigt, die Möglichkeit zu schaffen, mehr höherwertige Stel-
len für Spezialisten wie Luftfahrtingenieure und Piloten zu schaffen?

22. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Mitarbeiter im letzten Jahr auf-
grund besserer Karrierechancen oder erheblich höherem Gehalt vom LBA
in die Wirtschaft oder zur Agentur für Flugsicherheit in Köln gewechselt
sind?

23. Wenn ja, wie viele?

24. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine Wiederbesetzung
einer vakanten Stelle beim LBA mangels Bewerbern gescheitert ist?

25. Wie viele Beschäftigte sind bei der Bundesstelle für Flugunfallunter-
suchung beschäftigt?

26. Wie viele der dort Beschäftigten sind mit organisatorischen Tätigkeiten und
wie viele mit der Tatsachenaufklärung von Flugunfällen beschäftigt?

27. Hält die Bundesregierung diese Zahl für ausreichend, wenn ja, warum, und
wenn nein, wie und wann will die Bundesregierung für Abhilfe sorgen?

28. Welche durchschnittliche Länge hat die Bearbeitungszeit der Unfallunter-
suchung bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung?

Berlin, den 29. Juli 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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