BT-Drucksache 16/5995

Umsetzung des EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik

Vom 4. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5995
16. Wahlperiode 04. 07. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Dr. Werner Hoyer, Jens
Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K.
Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Jürgen
Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke,
Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt,
Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler,
Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele,
Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Umsetzung des EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung
in der Entwicklungspolitik

Am 15. Mai 2007 hat der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbezie-
hungen den EU-Verhaltenskodex beschlossen. Der „code of conduct“ beruht auf
Freiwilligkeit und soll operative Leitlinie für die Mitgliedstaaten und der EU-
Kommission zur besseren Arbeitsteilung im Bereich der Entwicklungszusam-
menarbeit sein. Zur Umsetzung der Paris-Deklaration und mit dem Ziel der Stei-
gerung der Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit und besseren Koordinie-
rung der Geber wurden zuvor unter finnischer Präsidentschaft 2006 Schritte zur
Arbeitsteilung innerhalb der europäischen Entwicklungszusammenarbeit einge-
leitet. Dafür wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die anhand wissenschaft-
licher Analysen konkrete Vorschläge zur besseren Arbeitsteilung innerhalb der
Europäischen Union machen sollte. Inhalte des Verhaltenskodex sind drei Leit-
prinzipien: Erstes Leitprinzip ist die Begrenzung des entwicklungspolitischen
Engagements der Mitgliedstaaten auf maximal drei Sektoren pro Empfänger-
land. Zweitens sollen die dadurch freigesetzten Mittel in die allgemeine Budget-
hilfe umgeschichtet werden. Letztlich wird für jeden Schwerpunktsektor ein
federführender Geber benannt, der für die gesamte Geberkoordinierung in dem
Sektor zuständig ist. Die EU-Kommission fordert die zügige Umsetzung dieses

EU-Verhaltenskodex. Noch unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft sollte eine
„road map“ für die Umsetzung des Verhaltenskodexes beschlossen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wer hat die Studie zur Analyse der Arbeitsteilung zwischen Mitgliedstaaten
und EU-Kommission erstellt?

Drucksache 16/5995 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Welches waren die konkreten Ergebnisse der Studie?

3. Durch welche europäischen und nationalen Gremien wurden die Ergebnisse
diese Studie ausgewertet?

4. Hat die Studie sich auch mit der Frage der Subsidiarität auseinandergesetzt?

5. Wenn nein, warum nicht?

6. Wie bewertete die Studie bei der Frage der Aufgabenverteilung die Tatsa-
che, dass sich die europäische Entwicklungszusammenarbeit lediglich kom-
plementär zur nationalen Entwicklungszusammenarbeit verhalten soll?

7. Sieht die Bundesregierung das Prinzip der Subsidiarität und Komplementa-
rität europäischer Entwicklungszusammenarbeit durch den Verhaltenskodex
gefährdet?

8. Wenn nein, auf welcher Rechtsgrundlage beruht die mit dem Kodex einher-
gehende neue Aufgabenverteilung zwischen EU-Kommission und Mit-
gliedstaaten?

9. Wurden die Entwicklungsländer und deren Wünsche bei der Studie einge-
bunden?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Freiwilligkeit bei der Umsetzung des
Verhaltenskodex?

11. Da Führungsrolle und Verantwortung bei der Arbeitsteilung auf Länder-
ebene in erster Linie den Regierungen der Partnerländer überlassen werden
sollte, wie werden diese in den Entscheidungsprozess eingebunden?

12. Gibt es bereits Reaktionen auf die Arbeitsteilung im Rahmen der Europäi-
schen Union seitens der Entwicklungsländer?

13. Zu welchen Ergebnissen ist man bei den Verhandlungen für eine „road map“
hinsichtlich der Umsetzung des Verhaltenskodex gekommen?

14. Sieht die „road map“ einen Zeitplan für die Festlegung der Sektoren und
Länder vor?

15. Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung die Sektoren auswählen?

16. Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit der Umsetzung des Verhal-
tenskodex auch eine Reduzierung der Partnerländer erfolgen wird?

17. Wenn ja, aus welchen Ländern wird sich Bundesregierung zurückziehen,
und nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt?

18. Wird die Europäische Kommission entsprechend ihre Länderzuständigkeit
verringern?

19. Werden die Entwicklungsländer bei diesem Prozess eingebunden?

20. Wird die Bundesregierung deutsche Interessen bei der Auswahl berücksich-
tigen?

21. Wenn ja, welche Interessen sind das?

22. Nach welchen Kriterien und auf welcher politischen Ebene werden die
federführenden Geber benannt?

23. Ist vorgesehen, dass sich auch die EU-Kommission auf drei Sektoren be-
schränkt?

24. Wie bewertet die Bundesregierung das Ziel des Kodex, die Entwicklungs-
zusammenarbeit besonders auf „Geberwaisen“ und instabile Staaten auszu-
weiten?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5995

25. Wie bewertet die Bundesregierung dieses Ziel im Hinblick auf die Auswei-
tung der Budgethilfe, die gerade in instabilen Staaten nicht zu rechtfertigen
ist?

26. Wie beurteilt die Bundesregierung das zweite Leitprinzip des Kodex, wel-
ches die Umschichtung der frei werdenden Mittel in die allgemeine Budget-
hilfe fordert?

27. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Bedingungen für die
Vergabe weiterer Tranchen eingehalten werden?

Berlin, den 3. Juli 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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