BT-Drucksache 16/5992

Novellierung der EU-Waffenrichtlinie 91/477/EWG

Vom 5. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5992
16. Wahlperiode 05. 07. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning,
Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk
Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler,
Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele,
Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Novellierung der EU-Waffenrichtlinie 91/477/EWG

Im Oktober 2001 ermächtigte der Europäische Rat die EU-Kommission, im
Namen der Mitgliedstaaten das UN-Schusswaffenprotokoll zu unterzeichnen.
2006 legte die Kommission einen Entwurf zur Novellierung der Richtlinie
91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von
Waffen vor. Diese Richtlinie zielt auf die Schaffung von Mindeststandards zur
Kennzeichnung von Waffen, die Aufbewahrung von Nachweisen für die
Waffenherstellung und den Handel (Waffenbücher), die Unbrauchbarmachung
von Schusswaffen sowie auf die Definition und Einführung sanktionsbewehrter
Handlungen ab. Ziel der Novellierung ist es, das „Protokoll betreffend die Be-
kämpfung der unerlaubten Herstellung von und des unerlaubten Handelns mit
Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen und Munition zum Übereinkommen
der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Krimina-
lität“ in europäisches Recht umzusetzen. Hierdurch soll der Missbrauch des
Waffenbesitzes bzw. -gebrauchs stärker eingedämmt und restriktiver behandelt
werden. Im Sommer 2006 begannen die Konsultationen im Parlament. Als des-
sen Berichterstatterin legte Frau Gisela Kallenbach, MdEP, im Herbst 2006
einen Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses für Binnenmarkt und
Verbraucherschutz (IMCO) vor. In den parlamentarischen Entscheidungspro-

zess ist auch der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
(LIBE) eingebunden. Derzeit findet die parlamentarische Debatte unter Einbe-
ziehung des IMCO-Ausschusses statt.

Drucksache 16/5992 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist die grundsätzliche Haltung der Bundesregierung zum UN-Schuss-
waffenprotokoll?

2. Welche Kompetenz/Zuständigkeit der EU sieht die Bundesregierung im
Waffenrecht?

3. Wie steht die Bundesregierung zur geplanten Erweiterung des Kennzeich-
nungssystems?

4. Wie steht die Bundesregierung zur Verlängerung der Aufbewahrungspflicht
von Unterlagen (z. B. Verlängerung der Aufbewahrungspflicht von Waffen-
handelsbüchern)?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung einer zentralen Datei
(zentrales Waffenregister) auf einzelstaatlicher Ebene?

6. Wie soll diese längere Aufbewahrungspflicht von Waffenhandbüchern hel-
fen, den Handel mit illegalen Waffen einzudämmen?

7. Wie bewertet die Bundesregierung das Vorhaben der besonderen Überprü-
fungen der Berufsgruppe der Waffenhändler, und wie soll diese Überprü-
fung konkret umgesetzt werden?

8. Wie steht die Bundesregierung zum im EU-Report erwähnten Verbot des
Erwerbs von Waffen im Wege der Fernkommunikationstechnik?

9. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorhaben zwischen Erwerb und
Aushändigung von Waffen eine so genannte cooling-off-Periode bzw. Be-
denkzeit von 15 Tagen einzuführen?

10. Welche Meinung hat die Bundesregierung zu der Auffassung, dass eine ge-
setzliche Definition des Zwischenhändlers notwendig ist, die die besondere
Ausbildung, die erforderliche Zuverlässigkeit und den Nachweis der Her-
kunft der finanziellen Mittel umfasst?

11. Wenn die Bundesregierung eine gesetzliche Definition des Zwischenhänd-
lers befürwortet, wie sollte diese konkret aussehen?

12. Wie bewertet die Bundesregierung das Vorhaben, die vier Kategorien der
EU-Waffenrichtlinie (A, B, C, D) auf nur noch zwei Kategorien für Feuer-
waffen (verboten/genehmigungspflichtig) zu reduzieren, obwohl es laut
Bericht der Kommission „keine besonderen Probleme“ gibt?

13. Wie steht die Bundesregierung zu dem im Bericht der Kommission über die
Umsetzung der Richtlinie 91/477/EWG aufgeführten Vorschlag, vor allem
den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern und
den europäischen Feuerwaffenpass klarer zu gestalten?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorhaben, das Reisen von einem
Mitgliedstaat in einen anderen im Grundsatz nicht zu gestatten, wenn der
Reisende im Besitz einer Feuerwaffe ist?

15. Wie bewertet die Bundesregierung das Vorhaben der Kommission, im ein-
zelstaatlichen Recht eine Sonderbehandlung von Sport- und Jagdfeuerwaf-
fen vorzusehen?

16. Wie bewertet die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand, wenn es nur
noch zwei Kategorien von Feuerwaffen geben soll?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge der Kommission hin-
sichtlich des Aspekts der Beeinträchtigung bzw. Anhebung des bürokrati-
schen Aufwands für den Jugendschießsport?
18. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Jugendförderung im
Schießsport ergreifen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5992

19. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den freien
Verkehr von Sammlerwaffen zu gewährleisten?

20. Welche Position nimmt die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur
Novellierung der Richtlinie 91/477/EWG im Rat ein?

Berlin, den 5. Juli 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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