BT-Drucksache 16/5988

Aussteuerungsbetrag gem. § 46 Abs. 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch

Vom 3. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5988
16. Wahlperiode 03. 07. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Katja
Kipping, Katrin Kunert, Elke Reinke, Sabine Zimmermann und der Fraktion
DIE LINKE.

Aussteuerungsbetrag gemäß § 46 Abs. 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch

Gemäß § 46 Abs. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) erstattet
die „Bundesagentur dem Bund jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August
und 15. November einen Aussteuerungsbetrag, der dem Zwölffachen der
durchschnittlichen monatlichen Aufwendungen für Arbeitslosengeld II, So-
zialgeld und Beiträge zur Sozialversicherung im vorangegangenen Kalender-
vierteljahr für eine Bedarfsgemeinschaft, vervielfältigt mit der Zahl der Per-
sonen, die im vorangegangenen Kalendervierteljahr innerhalb von drei
Monaten nach dem Bezug von Arbeitslosengeld einen Anspruch auf Arbeits-
losengeld II erworben haben, entspricht“.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welche Kundensegmente werden die Bezieherinnen und Bezieher von
ALG I aufgeteilt, und wie hoch ist innerhalb der einzelnen Segmente der
Aussteuerungsbetrag?

2. Worin sieht die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit begründet, Beitrags-
gelder aus der Arbeitslosenversicherung an den Bund abzuführen?

3. Ist es zutreffend, dass die Sozialpartner in der Selbstverwaltung der Bundes-
agentur für Arbeit die Rechtmäßigkeit bezweifeln, und wie lautet deren
Argumentation?

4. Folgt die Bundesregierung der Auffassung aus dem Gutachten von Prof.
Friedhelm Hase von der Universität Siegen, dass der Aussteuerungsbetrag
verfassungswidrig sei?

Wenn ja, gedenkt sie kurzfristig eine politische Lösung herbeizuführen, um
dem Vorwurf der Verfassungswidrigkeit zu begegnen?

Wenn nein, warum nicht?

5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die bisherige Aus-
gleichsabgabe insbesondere bei Arbeitslosen über 40 bis 45, über 45 bis 50,
über 50 bis 55 und über 55 zu verringern, und wie hoch ist in diesen Alters-
gruppen der Anteil der zu leistenden Ausgleichsabgabe gemessen an den Ar-
beitslosen (bitte für jede Arbeitsagentur einzeln aufführen)?

6. Wie hoch war der Zufluss an den Bund im Jahr 2006 aus der Ausgleichs-
abgabe nach Bundesländern?

Wie sieht demgegenüber die Bereitstellung der Mittel für Ausgaben nach
dem SGB II aus (Angaben bitte ebenfalls nach Bundesländern differenzie-
ren)?

Drucksache 16/5988 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Welche Verwendung erfahren die an den Bund abgeführten Mittel des Aus-
steuerungsbetrages, und wie wird gesichert, dass sie auch der Vermittlung
der ALG II-Bezieherinnen und -Bezieher zugute kommen?

8. Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen dafür, dass es auch aktuell
den Agenturen für Arbeit nicht gelingt, die Ausgleichsabgabe zu vermeiden
und zumindest den Neuzugang an Arbeitslosen umgehend in Arbeit zu ver-
mitteln?

9. Inwieweit lässt sich der aktuelle Rückgang des Aussteuerungsbetrages mit
der Tatsache erklären, dass der Anteil der Erwerbslosen, die Bezieherinnen
und Bezieher von Versicherungsleistungen der BA (ALG I) gegenüber den
Erwerbslosen, die ALG II beziehen, immer geringer wird?

10. Wird der Aussteuerungsbetrag nur für Personen gezahlt, die im Anschluss
an ALG I ALG II beziehen und wie viele Personen sind nach den ALG I-
Bezug aus dem Leistungsbezug ausgeschieden, ohne Anspruch auf ALG II
geltend gemacht zu haben?

In welchen Kategorien (wie Arbeitsmarkt, 58er, Rente, ohne Anspruch
usw.) sind diese Personen erfasst (bitte nach Geschlechtern differenziert)?

Berlin, den 28. Juni 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.