BT-Drucksache 16/5956

Unsere Verantwortung für die ländlichen Räume

Vom 4. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5956
16. Wahlperiode 04. 07. 2007

Antrag
der Abgeordneten Peter Bleser, Wolfgang Zöller, Klaus Hofbauer, Dr. Georg
Nüßlein, Josef Göppel, Alexander Dobrindt, Stefan Müller (Erlangen), Marlene
Mortler, Dr. Max Lehmer, Maria Eichhorn, Dr. Andreas Scheuer, Dr. Hans-Peter
Friedrich (Hof), Ursula Heinen, Gitta Connemann, Ingrid Fischbach, Ralf Göbel,
Julia Klöckner, Uda Carmen Freia Heller, Ernst Hinsken, Franz-Josef Holzenkamp,
Dr. Peter Jahr, Dr. Hans-Heinrich Jordan, Johannes Röring, Kurt Segner, Jochen
Borchert, Hubert Deittert, Susanne Jaffke, Hartmut Koschyk, Sibylle Pfeiffer,
Norbert Schindler, Georg Schirmbeck, Bernhard Schulte-Drüggelte, Volkmar Uwe
Vogel, Peter Götz, Klaus Brähmig, Dr. Norbert Röttgen, Albert Rupprecht (Weiden),
Anita Schäfer (Saalstadt), Thomas Strobl (Heilbronn), Volker Kauder, Dr. Peter
Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Gerhard Botz, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Ingrid
Arndt-Brauer, Sabine Bätzing, Volker Blumentritt, Bernhard Brinkmann
(Hildesheim), Elvira Drobinski-Weiß, Gabriele Groneberg, Bettina Hagedorn,
Gustav Herzog, Petra Heß, Gabriele Hiller-Ohm, Lothar Ibrügger, Ulrich Kelber,
Ernst Kranz, Helga Kühn-Mengel, Ute Kumpf, Lothar Mark, Marko Mühlstein,
Holger Ortel, Dr. Wilhelm Priesmeier, Mechthild Rawert, Bernd Scheelen, Marianne
Schieder, Olaf Scholz, Jörg Vogelsänger, Dr. Marlies Volkmer, Lydia Westrich,
Manfred Zöllmer, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD

Unsere Verantwortung für die ländlichen Räume

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Den ländlichen Räumen kommt in Deutschland eine immense Bedeutung als
Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum zu. Ungefähr 65 Prozent der Deutschen
leben außerhalb von Großstädten. Mehr als 75 Prozent aller Gemeinden in
Deutschland haben weniger als 5 000 Einwohner. Von 3,5 Millionen Wirt-
schaftsbetrieben befindet sich der überwiegende Teil in Gemeinden und Mittel-
städten in der Fläche. Der überwiegende Teil der 40 000 Schulen, der rund
2 200 Krankenhäuser und der über 5 500 Bahnhöfe befindet sich ebenfalls dort.
Trotzdem treten immer wieder die Städte mit ihren Problemen und Entwicklun-

gen in den Vordergrund. Trotz medialer Dominanz der Metropolen spielt sich
ein Großteil des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in den länd-
lichen Räumen ab.

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Ländliche Räume können gemäß der großräumigen Raum- und Siedlungsstruk-
tur in drei Raumkategorien unterteilt werden:

1. Regionen im Einflussbereich der Ballungsgebiete,

2. Regionen mit leistungsfähiger zentralörtlicher Struktur und

3. strukturschwache Regionen

Abgelegenheit, niedrige Bevölkerungsdichte und geringe Durchschnittsein-
kommen können ebenso typische Merkmale des ländlichen Raums sein wie
zentrennahe Lage, attraktive Wohnstandorte, neue Wirtschafts-Netzwerke und
Fremdenverkehrsgebiete. Der ländliche Raum ist somit keinesfalls eine homo-
gene Raumkategorie.

Die Globalisierung, der soziale, wirtschaftlich-technologische und der ökologi-
sche Wandel der vergangenen Jahre haben in den ländlichen Räumen eine Viel-
zahl von Problemen und unterschiedlichen Entwicklungen hervorgerufen. Bei-
spielsweise stehen gesellschaftlich und wirtschaftlich prosperierende ländliche
Regionen vor allem im Umfeld der Ballungsräume Regionen mit Funktionsver-
lust und sozialer Erosion durch Abwanderung gegenüber.

Auch wenn die Wirtschaftsstruktur der ländlichen Räume schon lange nicht
mehr von Land- und Forstwirtschaft sowie Wein- und Gartenbau dominiert
wird, so ist ihr Bild trotzdem immer noch stark davon geprägt. Seit Jahrtausen-
den wird die Landschaft von Menschen kultiviert und bewirtschaftet. Die so
gewachsene Natur- und Kulturlandschaft wird auch künftig von den Land- und
Forstwirten, Wein- und Gartenbauern genutzt und gepflegt. Das so genannte
Agribusiness in Deutschland steht für über vier Millionen Arbeitsplätze. Und
hierbei sind dies gerade Arbeitsplätze im ländlichen Raum mit enger Verbin-
dung von Lebens- und Arbeitsumfeld der dort Tätigen: Jeder neunte Arbeits-
platz in Deutschland geht auf das Agribusiness zurück, der entsprechende Pro-
duktionswert liegt mit rund 550 Mrd. Euro jährlich bei gut 15 Prozent des
Produktionswertes der deutschen Wirtschaft.

Im Spannungsfeld zwischen hohen Ernährungs- und Qualitäts- sowie Um-
weltanforderungen einerseits und ökonomischen Anforderungen bei der Pro-
duktion und zunehmend härterem internationalem Wettbewerb andererseits
wird es für viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe allerdings fortlaufend
schwieriger, sich im Markt zu behaupten. Eine wichtige Einkommensquelle für
die Landwirtschaft wird in zunehmendem Maße die Produktion nachwachsen-
der Rohstoffe für die stoffliche und energetische Verwendung sein. Hierdurch
wird die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Landwirtschaft
mittel- und langfristig verbessert und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft tragen als wichtiger Flächennutzer in
den ländlichen Räumen die Hauptverantwortung für den Erhalt der Kulturland-
schaft und der biologischen Vielfalt. Nachhaltige Formen der Landwirtschaft
sind für den Schutz von Natur und Umwelt daher von großer Bedeutung. Der
Schutz der biologischen Vielfalt und der landschaftlichen Strukturvielfalt im
Agrarraum und im Wald stellt dabei nicht nur an sich ein erstrebenswertes Ziel
dar, sondern trägt auch wesentlich zur Attraktivität ländlicher Regionen als
Erholungs- und Wohnräume und damit zur Entwicklung ländlicher Regionen
bei. Naturschutz und Landwirtschaft können gemeinsam dazu beitragen, das
Naturkapital der ländlichen Räume zu erhalten und zu mehren.

Besonders problematisch ist die Situation oftmals in dünn besiedelten, ökono-
misch schwachen Regionen. Dort kumulieren vielfach die strukturellen Pro-
blemlagen: Die Bevölkerungsdichte ist sehr niedrig, die Versorgung mit techni-
scher und sozialer Infrastruktur ist vielfach unzureichend und das Angebot an

öffentlichen Verkehrsmitteln ist eingeschränkt. Zu wenige Betriebe in der ge-
werblichen Fertigung und im Dienstleistungssektor bieten eine Beschäftigung,

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die Investitionstätigkeit bewegt sich auf niedrigem Niveau und die Bildungs-
und Gesundheitsversorgung sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
sind vielfach nicht ausreichend gewährleistet. Aus den vorhandenen Struktur-
problemen resultieren vielerorts anhaltende Bevölkerungsverluste vor allem der
jungen, qualifizierten Bevölkerung.

Die anhaltende Abwanderung wirkt sich wiederum negativ auf das soziale und
wirtschaftliche Leben vor Ort aus. Außerdem trägt sie zur Verschlechterung der
Einnahmesituation der kommunalen Haushalte bei. Die Einrichtungen der sozi-
alen Infrastruktur und der öffentlichen Daseinsvorsorge werden erheblich be-
einträchtigt. Zusätzlich zu den Bevölkerungsverlusten beobachtbare geringe
Geburtenzahlen gefährden mittel- bis langfristig den Fortbestand dieser Räume
als funktionsfähige Siedlungsräume.

Die Kommunalfinanzen sind der Schlüssel für eigenständiges und ortspezifi-
sches Handeln. Städte, Landkreise und Gemeinden müssen in die Lage versetzt
werden, den Herausforderungen des demografischen Wandels mit flexiblen und
auf die jeweilige Kommune zugeschnittenen Konzepten zu begegnen. Nur leis-
tungsstarke Kommunen können den Strukturwandel vor Ort aktiv mitgestalten
und tragfähige Lösungen für die vielschichtigen und lokal sehr unterschiedli-
chen Probleme entwickeln.

Informations- und Kommunikationstechnologien gehören heute zu den wesent-
lichen Faktoren für wirtschaftliches Wachstum. Das Internet ist dabei eines der
wichtigsten Elemente, da es die Möglichkeit bietet, Informationen mit hoher
Geschwindigkeit und über verschiedene Plattformen zu übermitteln, und so
Ausgangspunkt der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen ist.

Die technischen Voraussetzungen ermöglichen neue sowie den Ausbau beste-
hender Anwendungen und erhöhen die Produktivität etablierter Prozesse, wie
administrativen und gewerblichen Geschäftsverkehr, der zunehmend elektro-
nisch erfolgt. Ein Hochgeschwindigkeits-Internetzugang über Breitbandverbin-
dungen ist deshalb gerade auch im ländlichen Raum von erheblicher Bedeu-
tung.

Das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement sind im ländlichen Raum
tragende Säulen des gesellschaftlichen Engagements und grundlegende Ele-
mente des gemeinschaftlichen Zusammenhalts. Sie haben nur Zukunft, wenn
die wirtschaftlichen und bevölkerungsstrukturellen Veränderungen in diesen
Regionen so gestaltet und begleitet werden, dass der innere Zusammenhalt der
ländlichen Räume nicht verloren geht.

Mit einer kreativen, zukunftsorientierten Seniorenpolitik müssen die „Poten-
ziale des Alters“ im ländlichen Raum als Chance genutzt werden. Hierzu gehört
eine frühzeitige Vorsorge für eine nachhaltige Entwicklung. Dort, wo die Leis-
tungskraft der öffentlichen Hand einer Gemeinde nicht ausreicht, um die breite
Palette an Handlungsmöglichkeiten wirkungsvoll umzusetzen bzw. anzuregen
(durch aktive Mitgestaltung und Zusammenwirken von Akteuren aus den
öffentlichen, privatwirtschaftlichen, gesellschaftlichen Bereichen), ist eine in-
tensive, interkommunale, regionale Kooperation zu fördern. So kann durch
Bündelung von Know-how und Potenzialen in der Region eine hohe Angebots-
dichte, -vielfalt und -qualität gewährleistet werden.

Leben, Arbeiten und Wohnen in Deutschland muss sich an den Bedürfnissen
der ländlichen Räume ebenso ausrichten wie an den Bedürfnissen der Metropo-
len und Städte.

In ländlichen Räumen ergeben sich vielfach neue Wertschöpfungspotenziale,
die es zu entwickeln und zu nutzen gilt. Weiterhin liegt das Potenzial der länd-
lichen Räume in der Lebensqualität, in der das Soziale, die Kultur, die Gesund-

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heit und die Umweltbedingungen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten eröff-
nen. Verdichtungsräume und ländliche Räume bedingen einander und profitie-
ren voneinander.

Ländliche Räume bilden einen wichtigen Erholungsraum für die Bevölkerung.
Der ländliche Tourismus stellt zugleich einen wichtigen Wirtschaftsfaktor für
strukturschwache, aber landschaftlich interessante Regionen dar. Vielfältige
Tourismusformen, insbesondere Wandern, Radfahren, Reiten, Wasserwandern,
sowie der Bereich des Gesundheitstourismus und Kulturangebote im ländlichen
Raum bieten dafür große Potenziale.

Die Ziele der Lissabon-Strategie können nur erreicht werden, wenn die ländlichen
Räume mitwachsen und über freiwillige Zusammenschlüsse funktionsfähige
Gebietseinheiten geschaffen werden. Jede Kommune hat andere Qualitäten und
Schwerpunktsetzungen, woraus sich das Erfordernis nach Arbeitsteilung und in-
terkommunaler Zusammenarbeit ergibt. Zudem müssen vor dem Hintergrund des
zusammenwachsenden Europas und der EU-Erweiterung die Rahmenbedingun-
gen für Kooperationen von Kommunen über Länder- und Staatsgrenzen hinaus
verbessert werden.

Die Stärkung der Wirtschaftskraft und die Attraktivität unseres Landes ergeben
sich nur aus der gleichberechtigten und gleichwertigen Entwicklung von städti-
schen Ballungsgebieten und ländlichen Räumen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. gemeinsam mit den Bundesländern einen sektor- und ressortübergreifenden
Politikansatz zu wählen, der der breit gefächerten Problematik der ländli-
chen Räume gerecht wird. Wir erwarten von der Bundesregierung, die poli-
tische Koordinierung hinsichtlich der Erarbeitung einer nationalen Strategie
zur Förderung und Entwicklung der ländlichen Räume sicherzustellen;

2. gemeinsam mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zu klären,
inwieweit integrierte, bereichsübergreifende Konzepte zur Entwicklung der
ländlichen Räume verstärkt angewandt und gefördert werden können.
Hierzu gehören auch die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe
„Agrarstruktur und Küstenschutz“ sowie die Weiterentwicklung der Ge-
meinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“;

3. einen noch effizienteren und nachhaltigeren Einsatz der im Rahmen des Eu-
ropäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) und der europäischen Strukturfondsinterventionen eingesetzten
Mittel für die ländlichen Räume anzustreben. Gleichzeitig sollten die vorlie-
genden ELER- und Strukturfondsprogramme für die EU-Förderperiode
2007 bis 2013 bei der Vorbereitung der Arbeiten für den „Health-Check“ der
GAP mit einbezogen werden, da sie in einem engen Zusammenhang zur
Entwicklung der ländlichen Räume stehen;

4. sich auch zukünftig im Rahmen der Weiterentwicklung der bewährten EU-
Förderpolitiken für die Stärkung der ländlichen Räume einzusetzen;

5. die finanzielle Situation der ländlichen Kommunen und ihre besonderen
Aufgaben für die Infrastruktur und Umweltpolitik gesondert zu berücksich-
tigen;

6. sich auf europäischer Ebene für den Erhalt kommunaler Handlungsfreiheiten
bei der Erbringung der wesentlichen Leistungen im Rahmen der Daseinsvor-
sorge einzusetzen;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5956

7. die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Sicherstellung einer notwendigen,
flächendeckenden Versorgung mit öffentlicher Infrastruktur (soweit der
Bund zuständig ist) – vor allem der öffentlichen Daseinsvorsorge – von
städtischen und ländlichen Räumen unter Berücksichtigung regionaler
Besonderheiten zu überprüfen und gegebenenfalls regelmäßig anzupassen
sowie die öffentliche Infrastruktur zur Vernetzung von städtischen und
ländlichen Räumen gleichberechtigt einzuführen und zu entwickeln, ins-
besondere im Hinblick auf die Verkehrsinfrastruktur, die Versorgung mit
Banken- und Telekommunikationsdienstleistungen (u. a. DSL und WiMAX)
sowie die Gesundheitsversorgung;

8. durch zügige Umsetzung der Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplanes
für eine bessere verkehrliche Erschließung des ländlichen Raums zu sor-
gen. Dabei sind die Möglichkeiten des Planungsbeschleunigungsgesetzes
konsequent zu nutzen;

9. die Kulturlandschaft ländlicher Räume durch gezielte Entlohnung für
gesellschaftlich gewünschte ökologische Leistungen zu erhalten und zu
stärken und sich dafür einzusetzen, das hierfür – u. a. durch rechtzeitige
Umschichtung im EU-Haushalt – hinreichend Mittel bereitgestellt werden
können. Diese Honorierung kann in Anlehnung an die seit vielen Jahren
erfolgreich durchgeführten Agrarumwelt- bzw. Vertragsnaturschutzmaß-
nahmen durchgeführt werden;

10. auf die Länder einzuwirken, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im
ländlichen Raum ebenso wie in städtischen Ballungszentren zu gewährleis-
ten und insbesondere in strukturschwachen ländlichen Regionen in enger
Abstimmung mit den Kommunen ein zukunftsfähiges und leistungsfähiges
Bildungssystem anzubieten und mit den kommunalen Angeboten der Seni-
oren-, Familien-, Kinder- und Jugendhilfe zu vernetzen;

11. die Rahmenbedingungen für die mittelständische Wirtschaft, das Hand-
werk, den Tourismus, Fischereibetriebe sowie die Land- und Forstwirt-
schaft und Wein- und Gartenbau als wichtige Säulen des ländlichen Raums
zu erhalten und nachhaltig zu stärken. Insbesondere sind Möglichkeiten er-
neuerbarer Energien und der nachwachsenden Rohstoffe aber auch durch
die Stärkung der Forschung zu fördern;

12. den Tourismus als einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor und zur Arbeits-
platzsicherung in den ländlichen Regionen zu stärken, national und inter-
national intensiver für die touristischen Angebote zu werben und insbeson-
dere nachhaltige und naturnahe Formen des Landurlaubs sowie den Urlaub
auf dem Bauernhof als Nebenerwerbsmöglichkeit stärker zu fördern. Da-
neben sind durch den weiteren gezielten Ausbau der Infrastruktur beson-
dere Formen des Tourismus, wie Rad- und Wandertourismus, sofern der
Bund zuständig ist, zu fördern. Die verkehrlichen und touristischen Rad-
wegenetze sind dabei zu verknüpfen;

13. das erfolgreiche LEADER-Konzept weiterhin zu verfolgen bzw. zu ver-
stärken;

14. das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement als tragende Säulen
und wesentliche Elemente des gemeinschaftlichen Zusammenhalts im länd-
lichen Raum zu unterstützen;

15. unter der Voraussetzung, dass Anträge für exzellente Vorhaben vorliegen
und die entsprechenden Fördervoraussetzungen erfüllt sind, die Möglich-
keiten der BMBF-Förderung, insbesondere das Programm zur Forschung
an Fachhochschulen, die Forschungsprämie und das Programm „Unterneh-
men Region“ auch zur Stärkung der Innovationskraft der ländlichen

Drucksache 16/5956 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Räume zu nutzen. Die erfolgreichen Bestandteile und Erkenntnisse des
Programms „Regionen aktiv“ sollen in die bestehenden Förderprogramme
integriert werden und sich dabei nicht nur auf einzelne Modellregionen be-
ziehen, sondern auf ganz Deutschland ausgeweitet werden.

Berlin, den 4. Juli 2007

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

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