BT-Drucksache 16/594

Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung und Technische Anleitung Siedlungsabfall

Vom 7. Februar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/594
16. Wahlperiode 07. 02. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Dagmar Enkelmann, Lutz Heilmann,
Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung und Technische Anleitung
Siedlungsabfall

Seit dem 1. Juni 2005 dürfen nach der im Jahr 2001 erlassenen Abfallablage-
rungsverordnung (AbfAblV) in Verbindung mit der Technischen Anleitung
Siedlungsabfall (TASi) aus dem Jahr 1993 Abfälle nur noch dann deponiert wer-
den, wenn sie vorbehandelt wurden. Beide Vorschriften basieren auf dem 1996
in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Hauptziel der Rege-
lungen ist die langfristig sichere und weitestgehend nachsorgungsfreie Deponie.
Dafür mussten in den vergangenen Jahren von den öffentlich-rechtlichen Ent-
sorgungsträgern (örE) erhebliche Kapazitäten zur Vorbehandlung von Sied-
lungsabfällen aufgebaut werden. Neben Müllverbrennungsanlagen (MVAs) sind
dabei auch mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen (MBAs) zum
Einsatz gekommen.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) lieferte bis zum 1. Juni
2005 insgesamt vier Berichte an die Umweltministerkonferenz (UMK), in denen
für das Jahr 2005 nach Bundesländern aufgeschlüsselt das wahrscheinliche Auf-
kommen von Siedlungsabfällen den voraussichtlich zur Verfügung stehenden
Behandlungskapazitäten gegenüber gestellt wurden. Auf der 65. UMK am
3. und 4. November 2005 in Rostock berichtete die LAGA zudem zur Entsor-
gungssituation seit dem 1. Juni 2005. Der Bericht bezog sich auf einen Stand von
September 2005, beinhaltete jedoch kein Zahlenmaterial. Dem letzen Bericht
zufolge ist die Umsetzung der AbfAblV termingerecht erfolgt; unbehandelte
Abfälle werden nicht mehr deponiert. Bei den überlassungspflichtigen Abfällen
sei die Umstellung weitestgehend reibungslos verlaufen, so die LAGA weiter.
Dazu hätten unter anderem Kooperationen über Ländergrenzen hinweg bei-
getragen. Im Bereich der Gewebeabfallentsorgung sei es jedoch teilweise zu
Engpässen gekommen, obwohl alle Marktbeteiligten „mehr als genug Zeit“ ge-
habt hätten, sich auf die Situation einzustellen. Der Bericht spricht hier von un-
zureichend verfügbaren Behandlungskapazitäten für „vormalige ‚Verwertungs-
abfälle‘ “. Damit sind offensichtlich Gewerbeabfälle gemeint, die vor dem
1. Juni 2005 angeblich einer „Verwertung“ zugeführt werden sollten, tatsächlich
jedoch in einem erheblichen Ausmaß einer illegalen „Scheinverwertung“ zu-

gingen: Sie wurden, um Kosten zu sparen, der Andienungspflicht an die örE ent-
zogen, grob sortiert und anschließend Billigdeponien zugeführt. Da dieser Weg
seit dem 1. Juni 2005 verbaut ist, fließen diese Abfallströme nun offensichtlich
zum Mengenstrom der andienungspflichtigen Gewerbeabfälle zur Beseitigung
zurück.

Momentan scheint das gewachsene Aufkommen solcher Gewerbeabfälle ein
wesentlicher Grund für Kapazitätsengpässe bei MVAs und MBAs. Nach Anga-

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ben des „Handelsblatts“ vom 1. September 2005 fehlten Kapazitäten in Höhe
von jährlich rund vier Mio. Tonnen. Die Preise für die Verbrennung von Gewer-
beabfall seien in wenigen Monaten auf das Zwei- bis Dreifache gestiegen, so die
Zeitung. Der bvse – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V.
warnte diesbezüglich mehrfach vor einem „Entsorgungsnotstand“. Im LAGA-
Bericht an die 65. UMK ist demgegenüber nur von einem „Anpassungsprozess
an die Anforderung der Abfallablagerungsverordnung“ die Rede, der „stellen-
weise zu Entsorgungsengpässen“ geführt habe.

An anderer Stelle verweist der Bericht darauf, dass Vertreter der mittelstän-
dischen Entsorgungsbranche Befürchtungen hinsichtlich massiver Marktver-
drängungsstrategien von Seiten größerer Entsorgungskonzerne geäußert hätten
und diese darum staatliche Eingriffe forderten. Die LAGA stellt jedoch fest, es
bedürfe in diesem Zusammenhang keiner staatlichen Intervention. Demgegen-
über spricht der bvse in einer Pressemitteilung vom 20. Juni 2005 von einem
„knallharten Verdrängungswettbewerb gegen mittelständische Unternehmen“
durch Großkonzerne. Er verweist ferner in einer Erklärung vom 30. September
2005 auf eine „Preisexplosion, deren Ende nicht abzusehen ist“ sowie auf „ge-
zielte, massive Kürzungen oder gar komplette Aufkündigungen zuvor vertrag-
lich vereinbarter Kontingente in Verbrennungsanlagen gerade konzernunabhän-
giger, mittelständiger Unternehmen“, die zu Entsorgungsstaus beitrügen. Laut
der bvse-Presseerklärung vom 20. Juni 2005 seien nach einer Umfrage bei mit-
telständischen Unternehmen 52 Prozent der vertraglichen Verbrennungskon-
tingente bei privaten Anlagenbetreibern gekündigt oder gekürzt worden. In einer
Presseerklärung vom 31. August 2005 schildert der Verband, dass viele Frachten
seiner Mitgliedsunternehmen bei den großen Entsorgern „wegen angeblicher
Qualitätsmängel“ zurückgewiesen worden seien und gleichzeitig versucht wer-
de, „diesen Mittelständlern ihre Anfallstellen/Kunden abzujagen“. Um diese Si-
tuation aufzulösen, fordert der Verband am 30. September 2005 unter anderem
regionale Abfallkonferenzen unter neutraler Leitung der Länderebene sowie den
befristeten Stopp aller Abfallimporte. Weiterhin müssten Bundeskartellamt und
Aufsichtsbehörden der Länder im Wege der Missbrauchsaufsicht den „offen-
kundigen Missbrauch mancher Anlagenbetreiber“ unterbinden. Zudem fordert
der Verband den Aufbau von zusätzlichen Kompetenzen in einer entsprechen-
den Regulierungsinstitution, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu zentra-
len Infrastruktureinrichtungen nach den Telekom- und Energienetzen auch im
Bereich der Abfallströme sichern zu helfen. So sollten Wettbewerb ermöglicht
und Monopole unterbunden werden. Schließlich fordert der bvse, die in der
TASi vorgesehene Zwischenlagerung von Abfällen unter strenger Befristung
und Überwachung durch die zuständigen Landesbehörden anzuwenden, um die
Lage zu entspannen.

Nach dem LAGA-Bericht an die 65. UMK seien Zwischenlager für unbehandel-
te Abfälle sowie heizwertreiche Abfälle aus der Aufbereitung nur dort einge-
richtet worden, wo sich der Bau oder die Inbetriebnahme von Behandlungs-
beziehungsweise Verwertungsanlagen unplanmäßig verzögert hätte beziehungs-
weise Einsatzmöglichkeiten für die heizwertreichen Fraktionen noch fehlten.
Wie der tagelange spektakuläre Schwelbrand in einem völlig überfüllten
Recyclinghof bei Bernau (Brandenburg) zeigt, gibt es jedoch offensichtlich auch
jenseits der Siedlungsabfallentsorgung anwachsende Abfallzwischenlager, die
mit der angespannten Entsorgungssituation in Zusammenhang stehen können:
Ein hohes Angebot an Abfällen zur Verwertung übt bei gleichzeitigen Engpäs-
sen bei Verwertungskapazitäten Druck aus, höhere Lagerbeständen anzulegen
als üblich.

Laut LAGA-Bericht sei kein signifikanter Anstieg von Abfallexporten zu ver-
zeichnen. Die Befürchtung, Abfallgemische aus Deutschland würden nach dem

1. Juni 2005 in osteuropäische Anlagen mit schlechter technischer Ausstattung
beseitigt, sei „– zumindest derzeitig – nicht gerechtfertigt“. Demgegenüber gibt

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es Informationen, nach denen Abfälle aus Deutschland in den letzten Monaten
in größerem Umfang als Abfälle zur Verwertung deklariert ins osteuropäische
Ausland verbracht und dort unsortiert abgelagert wurden. So berichtet der
Deutschlandfunk am 13. Januar 2006 über das tschechische Dorf Libc¬eves in
Nordböhmen. Nach dem Beitrag des ARD-Korrespondenten Peter Hornung sei-
en dort kurz vor Weihnachten 2005 ungefähr 4 000 Tonnen deutschen Mülls auf
dem Gelände eines in Konkurs gegangenen landwirtschaftlichen Betriebes ab-
gelagert worden. Auftraggeber des von einer tschechischen Firma durchgeführ-
ten Transports sei ein Recyclingunternehmen aus Halle (Saale). Die Abfälle sei-
en als Kunstoffreste deklariert gewesen, hätten aber aus einem Abfallgemisch
von Plastikflaschen und Textilien bestanden. Die Sendung ließ unter anderem
einen Mitarbeiter eines zuständigen tschechischen Umweltamtes zu Wort kom-
men. Dieser schildert, nach dem EU-Beitritt Tschechiens sei es nicht mehr
schwer, Müll aus Deutschland ins Land zu bringen. Im Beitrag ist von mehreren
mit Libc¬eves vergleichbaren Fällen illegaler Abfallexporte die Rede.

Nach den Übergangsregelungen für die Gültigkeit der EG-Abfallverbringungs-
verordnung (EG-AbfVerbrV) gemäß Artikel 24 der Beitrittsakte stellt sich die
Frage, inwieweit gegenwärtig überhaupt Abfallströme von Deutschland in die
Beitrittsländer kontrolliert werden können: Zum einen existieren keine Grenz-
kontrollen mehr. Zum anderen existiert laut EG-AbfVerbrV im Falle grenzüber-
schreitender Abfallverbringung nur bei gefährlichen Abfällen eine Notifizie-
rungspflicht – sowohl das Land, das Abfall entsendet, als auch das Land,
welches den Abfall aufnimmt, muss bei diesen der Verbringung zustimmen.
Lediglich für Polen, die Slowakei und Lettland gelten gegenwärtig noch Über-
gangsbestimmungen, nach denen die Notifizierungspflicht gleichfalls für unge-
fährliche Abfälle gilt. Als Konsequenz rechneten Experten bereits im Vorfeld
der Umsetzung der AbfAblV mit einer Zunahme des Billigexports vor allem un-
gefährlicher Abfälle in technisch schlechtere Anlagen beziehungsweise Billig-
deponien vieler osteuropäischer EU-Länder (vgl. Entsorgermagazin 6/2004).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch waren in der Bundesrepublik und den einzelnen Bundesländern das
Aufkommen an Siedlungsabfällen mit Stand 31. Dezember 2005, aufge-
schlüsselt nach graue Tonne mit Sperrmüll sowie Gewerbeabfall zur Besei-
tigung, in Mg/a?

2. Wie hoch war in der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Bundes-
ländern das Aufkommen an Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen mit
Stand 31. Dezember 2005, aufgeschlüsselt nach Siebresten/Störstoffen aus
Kompostwerken/Vergärungsanlagen, Siebresten/Störstoffen aus Abfallsor-
tieranlagen sowie heizwertreichen Restfraktionen aus MBA, in Mg/a?

3. Wie hoch waren in der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Bun-
desländern die verfügbaren Behandlungskapazitäten für Siedlungsabfälle mit
Stand 31. Dezember 2005, aufgeschlüsselt in Hausmüllverbrennungsanla-
gen, mechanisch-biologische und verfahrensähnliche Aufbereitungsanlagen
sowie Mitverbrennungsanlagen, in Mg/a?

4. Welche Über- bzw. Unterkapazitäten in Mg/a ergeben sich in der Bundesre-
publik Deutschland und den einzelnen Bundesländern bei der Vorbehandlung
von Siedlungsabfällen und Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen aus der
Gegenüberstellung der in den Fragen 1 bis 3 erfragten Mengen?

5. Sieht die Bundesregierung generelle oder teilräumliche Engpässe bezie-
hungsweise Überkapazitäten bei der thermischen oder biologisch-mechani-
schen Vorbehandlung von Siedlungsabfällen, Abfällen aus Abfallbehand-

lungsanlagen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen in Deutschland?

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6. Sieht die Bundesregierung Engpässe bei der energetischen Verwertung von
heizwertreichen Fraktionen und Ersatzbrennstoffen aus MBAs innerhalb
von industriellen Mitverbrennungsanlagen?

7. Welcher Anteil der in den jeweiligen Bundesländern anfallenden Abfälle,
die nach der AbfAblV vor der Ablagerung zu behandeln sind, wurden mit
Stand 31. Dezember 2005 in den einzelnen Bundesländern selbst behandelt,
welcher Anteil in anderen Bundesländern und welcher Anteil im Ausland?

8. Welche maximale Transportentfernung hält die Bundesregierung bei der
Verbringung von Siedlungsabfällen, Abfällen aus Abfallbehandlungsanla-
gen sowie hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen für ökologisch vertretbar?

9. Welche Menge von Siedlungsabfällen, Abfällen aus Abfallbehandlungs-
anlagen sowie hausmüllähnlichen Gewerbeanfällen wird nach Kenntnis der
Bundesregierung auf der Straße, auf der Schiene oder auf dem Wasserweg
transportiert?

10. Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung annähernd der jährliche
Mengenstrom jener Gewerbeabfälle, die aus der vormaligen Scheinverwer-
tung zurückkehren in den Mengenstrom der Gewerbeabfälle zur Beseiti-
gung in Verantwortung der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger?

11. Wie schätzt die Bundesregierung die künftige Entwicklung der Mengen-
ströme bei den hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen zur Beseitigung ein?

12. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung einen zusätzlichen Bedarf
an thermischer Behandlungskapazität aufgrund des Aufkommens von
Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen sowie des gewachsenen Aufkom-
mens an hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen zur Beseitigung gemäß den
Fragen 10 und 11, und wenn ja, wie hoch wird dieser geschätzt?

13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der bvse, nach der der Zugang zu
Vorbehandlungskapazitäten von einigen Großunternehmen der Branche
nicht diskriminierungsfrei erfolgt?

14. Hat das Bundeskartellamt oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung
die Aufsichtsbehörden der Länder auf dem Wege der Missbrauchsaufsicht
geprüft, ob Anlagenbetreiber ihre marktbeherrschende Stellung im Abfall-
bereich missbrauchen?

15. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des bvse nach einer
Regulierungsinstitution analog jener bei Telekom- und Energienetzen, um
den diskriminierungsfreien Zugang zu Infrastruktureinrichtungen im
Bereich der Abfallwirtschaft zu sichern?

16. Wie bewertet die Bundesregierung die drastische Verteuerung der Verbren-
nung von Gewerbeabfällen?

17. Wie viel Mg/a Abfälle wurden per 31. Dezember 2005 in die Bundes-
republik Deutschland importiert?

18. Wie viel Mg/a Abfälle aus Abfallimporten wurden per 31. Dezember 2005
in der Bundesrepublik Deutschland verwertet, wie viel wurden vorbehan-
delt und anschließend abgelagert?

19. Wie steht die Bundesregierung zu einem befristeten Stopp aller Abfall-
importe, um Engpässen bei der Vorbehandlung und energetischen Verwer-
tung von Abfällen entgegenzuwirken?

20. In welchem Umfang wurden per 31. Dezember 2005 in der Bundesrepublik
Deutschland und den einzelnen Bundesländern Zwischenlager für unbehan-
delte Abfälle sowie heizwertreiche Abfälle aus der Aufbereitung eingerich-

tet?

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21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine spürbare Zunahme von
Abfall-Lagerbeständen auf Recyclinghöfen seit dem 1. Juni 2005?

22. Kann die Bundesregierung Angaben über die Höhe solcher Lagerbestände
in der Bundesrepublik Deutschland machen?

23. Wie steht die Bundesregierung zu den gesundheitlichen und Umweltgefah-
ren, die von Recyclinghöfen mit überfüllten Abfalllagern ausgehen, wie sie
beispielsweise infolge des tagelangen Schwelbrandes bei Bernau auftraten?

24. Wird die Bundesregierung Initiativen ergreifen, um gemeinsam mit den
Ländern solchen Gefahren entgegenzuwirken, und wenn ja welche?

25. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung je Quartal die Menge der
Exporte von Abfällen aus der Bundsrepublik Deutschland zur Verwertung
im Ausland zwischen 31. Dezember 2003 und 31. Dezember 2005 ent-
wickelt (bitte nach Empfängerländern aufschlüsseln)?

26. Sind der Bundesregierung seit dem 1. Juni 2005 Fälle bekannt geworden, in
denen aus Deutschland importierte Abfallgemische im Ausland in Anlagen
mit schlechterer technischer Ausstattung als in der Bundesrepublik
Deutschland vorgeschrieben beseitigt oder illegal deponiert wurden, und
wenn ja welche?

27. Ist der Bundesregierung der Fall des illegalen Abfallexports von rund 4 000
Tonnen vorgeblicher Abfälle zur Verwertung einer Recyclingfirma aus
Halle (Saale) in das tschechische Dorf Libc¬eves in Nordböhmen bekannt?

28. Gibt es Verhandlungen mit den tschechischen Behörden, um die Rückfüh-
rung der deutschen Abfälle aus Libc¬eves zu organisieren?

29. Wer wird die Kosten einer solchen Rückführung tragen?

30. Inwieweit ist es der Bundesregierung, den Bundesländern oder den Empfän-
gerländern überhaupt möglich, den Export von Abfällen in jene neuen EU-
Beitrittsstaaten zu kontrollieren, die nicht der erweiterten Notifizierungs-
pflicht für Abfälle zur Verwertung gemäß der EG-Abfallverbringungsver-
ordnung unterliegen?

31. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, illegale Abfallexporte in
osteuropäische EU-Staaten zu verhindern?

Berlin, den 2. Februar 2006

Eva Bulling-Schröter
Dr. Dagmar Enkelmann
Lutz Heilmann
Hans-Kurt Hill
Dr. Gesine Lötzsch
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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