BT-Drucksache 16/5924

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -16/1991- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

Vom 4. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5924
16. Wahlperiode 04. 07. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 16/1991 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

A. Problem

Eine Reihe von Gewaltdelikten aus der jüngsten Zeit, bei denen unter Verwen-
dung von Waffen, insbesondere von gefährlichen Messern, Menschen getötet
oder verletzt wurden, machen ein zeitnahes und entschiedenes Handeln erfor-
derlich. Da sich die Gewaltdelikte zu einem erheblichen Teil auf bestimmte Ört-
lichkeiten in Großstädten konzentrieren, erscheint ein Verbot des Führens von
Waffen in den betroffenen öffentlichen Straßen und auf Plätzen als ein geeigne-
tes Mittel, dieser Gewaltentwicklung wirksam zu begegnen. Ein derartiges Ver-
bot kann aber ohne eine Änderung des Waffengesetzes nicht sachgerecht reali-
siert werden.

B. Lösung

Änderung des Waffengesetzes. Durch eine Öffnungsklausel soll für die Länder
die Möglichkeit geschaffen werden, für öffentliche Straßen und Plätze das Füh-
ren von Waffen zu verbieten, wenn an diesen Orten wiederholt Gewaltstraftaten
begangen worden sind und dort auch künftig mit der Begehung solcher Straf-
taten zu rechnen ist.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Im Rahmen der Zielsetzung keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

Drucksache 16/5924 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand

Für die Durchsetzung des Verbots kann ein nicht quantifizierbarer Mehrbedarf
entstehen.

E. Sonstige Kosten

Die Gesetzesänderung kann bei betroffenen Waffenhändlern zu Mehrkosten
führen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5924

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1991 mit folgenden Maßgaben, im Übri-
gen unverändert anzunehmen:

1. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

,1. Dem § 42 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverord-
nung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2
auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder
im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann, soweit an dem je-
weiligen Ort wiederholt

1. Straftaten unter Einsatz von Waffen oder

2. Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen,
Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben

begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist. In der
Rechtsverordnung nach Satz 1 soll bestimmt werden, dass die zuständige
Behörde allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen insbesondere für
Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende
zulassen kann, soweit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht
zu besorgen ist. Im Falle des Satzes 2 gilt Absatz 3 entsprechend. Die
Landesregierungen können ihre Befugnis nach Satz 1 in Verbindung mit
Satz 2 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbe-
hörde übertragen; diese kann die Befugnis durch Rechtsverordnung wei-
ter übertragen.“‘

2. Artikel 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

,2. In § 53 Abs. 1 Nr. 23 wird nach der Angabe „§ 36 Abs. 5“ die Angabe
„, § 42 Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2,“ eingefügt.‘

Berlin, den 4. Juli 2007

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Michael Hartmann (Wackernheim)
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

Petra Pau
Berichterstatterin

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Michael Hartmann (Wackernheim)
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

Petra Pau Silke Stokar von Neuforn
1. Überweisung
Der Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 16/1991
wurde in der 105. Sitzung des Deutschen Bundestages am
21. Juni 2007 an den Innenausschuss federführend sowie an
den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat in seiner 71. Sitzung am 4. Juli
2007 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs un-
ter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdruck-
sache 16(4)238 empfohlen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 38. Sitzung am 4. Juli 2007 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf in der Fassung des
Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen anzunehmen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/1991 in seiner 46. Sitzung am 4. Juli 2007 abschlie-
ßend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, ihm in
der Fassung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen
auf Ausschussdrucksache 16(4)238 zuzustimmen.
Zuvor wurde der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen
auf Ausschussdrucksache 16(4)238 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
angenommen.
Einbezogen in die Beratungen wurde ein Bericht der Bun-
desregierung zum Waffenrecht, insbesondere zu ihrer Positi-
on und zum weiteren Vorgehen zum Entwurf zur Novellie-
rung der Waffenrichtlinie (RL 91/477/EWG).

II. Zur Begründung
Zur Begründung insgesamt wird auf Bundestagsdrucksache
16/1991 hingewiesen. Die Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilten die Ziel-

ten, dass sie einer Anregung der Bundesländer gefolgt seien;
die Fraktion der FDP hat allerdings insbesondere auf die
Abgrenzungsproblematik und die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf die Frage der Praktikabilität hingewie-
sen. Die Fraktion DIE LINKE. sieht in dem Gesetzentwurf
lediglich eine Scheinlösung.
Die vom Innenausschuss auf Grundlage des Änderungsan-
trags der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache
16(4)238 vorgenommenen Änderungen begründen sich im
Wesentlichen wie folgt:

A. Allgemeines
Mit den vom Innenausschuss empfohlenen Änderungen soll
die im Gesetzentwurf enthaltene Verordnungsermächtigung
für die Länder so angepasst werden, dass sie den Vorgaben
des Bestimmtheitsgebots genügt (vgl. hierzu die Stellung-
nahme der Bundesregierung in Anlage 2 zur Bundestags-
drucksache 16/1991).

B. Einzelbegründung

Zu Nummer 1 (Artikel 1 Nr. 1, § 42 Abs. 5
des Waffengesetzes)

Die Änderung konkretisiert die Voraussetzungen für den Er-
lass der Rechtsverordnung der Länder nach § 42 Abs. 5 des
Waffengesetzes.
In der Änderung wird klargestellt, dass § 42 Abs. 5 Satz 1
die Landesregierung gesetzlich zum Erlass der Rechtsver-
ordnung ermächtigt. Diese Befugnis kann gemäß § 42
Abs. 5 Satz 3 stufenweise durch Rechtsverordnung auf die
zuständige oberste Landesbehörde und von ihr wiederum
durch Rechtsverordnung weiter übertragen werden.
Die Auflistung der Straftatbestände präzisiert gegenüber
dem ursprünglichen Gesetzentwurf den dort verwendeten
unbestimmten Rechtsbegriff der Gewalttat.
Für die verhältnismäßige Ausgestaltung der Rechtsverord-
nung sieht die Änderung in § 42 Abs. 5 Satz 2 die Möglich-
keit von bestimmten Ausnahmen vor, soweit eine Gefähr-
dung der öffentlichen Sicherheit nicht zu besorgen ist.

Zu Nummer 2 (Artikel 1 Nr. 2, § 53 Abs. 1 Nr. 23
des Waffengesetzes)

Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung der vorgese-
henen Bußgeldbewehrung für einen Verstoß gegen eine auf
der Grundlage des § 42 Abs. 5 erlassene Rechtsverordnung.

Berlin, den 4. Juli 2007
Drucksache 16/5924 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Reinhard Grindel, Michael Hartmann (Wackernheim),
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Petra Pau und Silke Stokar von Neuforn

I. Zum Verfahren setzung des Gesetzentwurfs. Die Koalitionsfraktionen beton-
Berichterstatterin Berichterstatterin

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