BT-Drucksache 16/5778

zu der zweiten Beratung des Antrags der Bundesregierung -16/5600, 16/5753- Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 20. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5778
16. Wahlperiode 20. 06. 2007

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Dr. Werner Hoyer, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Dr. Edmund Peter Geisen,
Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger,
Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn),
Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg
Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Florian Toncar,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

zu der zweiten Beratung des Antrags der Bundesregierung
– Drucksachen 16/5600, 16/5753 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz
im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die
Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für
das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Prozess zur endgültigen Statusregelung des Kosovo ist in eine tiefe Krise
geraten. Die Gefahr, dass im UN-Sicherheitsrat keine Entscheidung gefällt wer-
den kann, hat wesentliche Konsequenzen für den Einsatz deutscher Soldatinnen
und Soldaten im Rahmen des KFOR-Einsatzes.
Die KFOR ist ebenso wie die UN-Verwaltung UNMIK legitimiert durch die
UN-Resolution 1244. In dieser Resolution ist die territoriale Integrität Jugos-
lawiens, also des heutigen Serbiens festgestellt. Gleichzeitig hat die UNMIK
jedoch das Mandat, einen Prozess zu ermöglichen, der den zukünftigen Status
bestimmen soll. Dieser Prozess wurde mit den Verhandlungen, die der UN-Son-
dergesandte Martti Ahtisaari in Wien mit beiden Konfliktparteien geführt hat,

Drucksache 16/5778 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
eingeleitet. Der Deutsche Bundestag bedauert, dass bei diesen Verhandlungen
kein einvernehmliches Ergebnis erreicht werden konnte. Er hält jedoch weitere
Verhandlungen nicht für erfolgversprechend und begrüßt deshalb, dass der
UN- Sondergesandte dem UN-Sicherheitsrat einen ausgearbeiteten Vorschlag
zur Statusregelung vorgelegt hat. Der Deutsche Bundestag unterstützt den Vor-
schlag des UN-Sondergesandten. Dieser Vorschlag beinhaltet alle Elemente, die
für eine konstruktive Lösung notwendig sind. Der Deutsche Bundestag begrüßt
insbesondere die weitreichenden Rechte für die im Kosovo lebenden Minder-
heiten. Die Sicherung dieser Rechte ist für die Zukunft eines multiethnischen
Kosovo unverzichtbar. Der Deutsche Bundestag hält keine Statusregelung für
akzeptabel, bei der diese Rechte nicht festgeschrieben werden.

Innerhalb des Kosovo mehren sich die Stimmen, die eine einseitige Unabhän-
gigkeitserklärung fordern. Völkerrechtlich wäre eine solche Erklärung ein
Bruch der Resolution 1244. Dies hätte direkte und weit reichende Konsequenzen
für die internationale Sicherheitspräsenz im Kosovo.

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, George W. Bush, hat dem
Kosovo bereits eine völkerrechtliche Anerkennung durch die USA in Aussicht
gestellt. Damit wäre die KFOR als militärischer und die UNMIK als politischer
Machtfaktor zerrissen. Mit dem Bruch der Resolution 1244 würden beide
Institutionen ihre Legitimitätsbasis verlieren. Innerhalb des Kosovo wäre das
Mandat der UNMIK, etwa die Sicherstellung von Minderheitenrechten und
Rechtstaatlichkeit, nicht mehr gewährleistet. Angesichts der hohen Wahrschein-
lichkeit eines solchen Szenarios erwartet der Deutsche Bundestag von der Bun-
desregierung eine klare Stellungnahme zu den möglichen Konsequenzen. Ledig-
lich die Hoffnung auszudrücken, dass der UN-Sicherheitsrat das von Martti
Ahtisaari vorgelegte Paket billigen wird, betrachtet der Deutsche Bundestag als
nicht ausreichend.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– sich weiterhin für eine zügige Regelung des Kosovo-Status auf der Grund-
lage des Ahtisaari-Vorschlages einzusetzen, wobei insbesondere alle dort
festgelegten Sicherheiten für die im Kosovo lebenden Minderheiten gewähr-
leistet bleiben müssen;

– gegenüber den internationalen Partnern und den kosovarischen Institutionen
deutlich zu machen, dass Deutschland keine einseitig erklärte und unkondi-
tionierte Unabhängigkeit des Kosovo anerkennen wird;

– innerhalb der europäischen Union aktiv auf eine gemeinsame Position der
Mitgliedsländer in dieser Frage hinzuarbeiten;

– dem Deutschen Bundestag verbindlich zu erklären, welche Konsequenzen sie
aus einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung der kosovarischen Institu-
tionen und etwaigen Anerkennung durch wesentliche KFOR-Truppensteller
ziehen wird, und wie sie die völkerrechtlichen Implikationen einer solchen
Entwicklung für den Einsatz der deutschen Bundeswehr im Kosovo ein-
schätzt.

Berlin, den 20. Juni 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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