BT-Drucksache 16/5701

Unseriöse Kreditvermittler

Vom 15. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5701
16. Wahlperiode 15. 06. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm,
Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia
Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, Nicole Maisch,
Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Unseriöse Kreditvermittler

Die Zahlen bei der betrügerischen Kreditvermittlung nehmen zu. In den polizei-
lichen Kriminalstatistiken stiegen die Ermittlungsverfahren von 1 289 im Jahr
2004 auf 3 859 Verfahren im Jahr 2005 und 5 530 im Jahr 2006. Nach Schätzun-
gen der gewerblichen Wirtschaftsauskunftei Schufa Holding AG setzen betrüge-
rische Kreditvermittler mindestens 150 Mio. Euro um und sprechen knapp
400 000 Personen im Jahr an. Die Angebote sind laut einer Studie der Schufa
Holding AG überwiegend unseriös bis illegal. Die Vermittlung bleibt in der
Regel ohne Erfolg, stattdessen werden Aufwandsentschädigungen zu Unrecht
erhoben oder sinnlose, aber provisionsträchtige Verträge abgeschlossen.

Angesprochen werden dabei häufig wehrlose Menschen in finanzieller Not oder
mit aussichtslosen Kreditwünschen, denen aufgrund eines so genannten negati-
ven Schufa-Eintrags kein Kredit gewährt wird.

Es ist davon auszugehen, dass unseriöse Kreditvermittler nicht nur als Einzel-
täter auftreten, sondern in Netzwerken und unter Nutzung moderner Internet-
techniken ihren Geschäften nachgehen. In Anbetracht der Entwicklungen auf
diesem grauen Markt erscheint eine Klärung der Fragen nach besseren Verbrau-
cherschutzvorschriften, mehr Aufsichtspflichten und besserer Verbraucherauf-
klärung geboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen der
Tätigkeit von Kreditvermittlern auf Privatverbraucher, Kreditgewerbe und
Entschuldungsverfahren?

2. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für den Anstieg betrügerischer
Kreditvermittlungen?

3. Wie viele strafrechtliche Verfahren gegen betrügerische Kreditvermittler
wurden in diesem Jahr bereits eingeleitet, und welche Strafen wurden im letz-
ten Jahr verhängt?
4. Welche Fristen bestehen für die Löschung so genannter Schufa-Einträge auf-
grund welcher rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen?

5. Ist der Bundesregierung bekannt, ob feste Verbindungen zwischen unseriösen
Kreditvermittlern und deutschen Bank- und Kreditinstituten bestehen, und
welche Überwachungspflichten bestehen hinsichtlich der Praktiken bei der
Kreditvergabe?

Drucksache 16/5701 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Welche Vorschriften schützen das Selbstbestimmungsrecht der Verbrau-
cherinnen und Verbraucher, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung
ihrer persönlichen Daten zur Bestimmung ihrer Zahlungsmoral und -fähig-
keit?

7. Welche rechtlichen Anforderungen müssen Kreditvermittler erfüllen, um
ihrem Gewerbe nachgehen zu können?

8. Welche verbraucherrechtlichen Vorschriften schützen Verbraucherinnen
und Verbraucher vor unseriösen Kreditvermittlern?

9. Welche verbraucherrechtlichen Vorschriften schützen Verbraucherinnen
und Verbraucher vor den Nebengeschäften bei unseriösen Kreditvermittlun-
gen, z. B. Vermittlung von Bauspar- oder Restschuldversicherungsverträ-
gen?

10. Welche Vorschriften bestehen hinsichtlich einer Fachkundeprüfung bei Kre-
ditvermittlern, und welche Kontrollergebnisse liegen diesbezüglich vor?

11. Aufgrund welcher rechtlichen Vorschrift unterliegen Kreditvermittler einer
Registrierpflicht, und in welcher Weise ist eine Pflichtverletzung sanktio-
niert?

12. In welcher Weise wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
im Zusammenhang mit Kreditvermittlern aufsichtsrechtlich tätig?

13. In welchen Rechtsquellen finden sich die Grundlagen für eine Tätigkeit der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Wohle der Verbrau-
cherinnen und Verbraucher?

14. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die aufsichtsrechtlichen Vor-
schriften für Kreditvermittler verschärft werden müssen, und wenn nein,
warum nicht?

15. Was beabsichtigt die Bundesregierung gegen die steigenden Zahlen betrü-
gerischer Kreditvermittler zu tun?

16. Teilt die Bundesregierung die Forderung nach Streichung der Auslagener-
stattung in § 655d BGB, welche Rechtsfolgen hätte das, und wie begründet
sie ihre diesbezügliche Auffassung?

17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Vertragsauflösungsrecht
für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt werden sollte, wenn Kre-
ditvermittlungen aufgrund einer unlauteren Werbung zustande gekommen
sind, und wenn nein, warum nicht?

18. Welchen sonstigen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundes-
regierung?

19. In welcher Weise klärt die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbrau-
cher über die Fallen und Tricks unseriöser Kreditvermittler auf?

20. Wo können Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen über Kredit-
vermittler erhalten, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben?

Berlin, den 15. Juni 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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