BT-Drucksache 16/5669

Die Ausgestaltung des Ausbaus an Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Rahmen einer Stiftungslösung

Vom 13. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5669
16. Wahlperiode 13. 06. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ina Lenke, Gisela Piltz, Miriam Gruß, Sibylle Laurischk,
Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster),
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild
Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Horst Meierhofer, Burkhardt Müller-Sönksen,
Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg
Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der
Fraktion der FDP

Die Ausgestaltung des Ausbaus an Betreuungsplätzen für Kinder unter
drei Jahren im Rahmen einer Stiftungslösung

Anfang April verständigten sich die Familienminister und Familienministerin-
nen von Bund und Ländern bei einem sog. Krippengipfel darauf, die Zahl der
Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren bis zum Jahr 2013 auf 750 000
Betreuungsplätze auszubauen. Die Kosten werden mit rund 12 Mrd. Euro ver-
anschlagt, hiervon entfallen 3,8 Mrd. auf Investitions- und 8,1 Mrd. auf Be-
triebskosten. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Dr. Ursula von der Leyen, hatte vorgeschlagen, dass sich Bund, Länder und Ge-
meinden jeweils mit einem Drittel an den Kosten beteiligen sollen.

Laut Pressemeldungen wird die Errichtung einer Stiftung zur Finanzierung des
Ausbaus von Krippenplätzen geprüft.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Konzepte wurden seitens der Bundesregierung mit Blick auf die
Finanzierung des geplanten Ausbaus der Kindertagesbetreuung für Kinder
unter drei Jahren geprüft?

2. Wann wird die Bundesregierung eine endgültige Entscheidung hinsichtlich

der geplanten Krippenstiftung bzw. andere Finanzierungsmodelle unter
Beteiligung des Bundes vorlegen?

3. Welches sind die Gründe, die für eine Stiftungslösung sprechen, und welche
Vorteile bietet eine Stiftungslösung gegenüber der bisherigen Finanzierung
und Durchführung der Kindertagesbetreuung in den einzelnen Bundes-
ländern?

Drucksache 16/5669 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. Soll die Stiftung entsprechend der jetzigen Planung bis 2013 befristet tätig
sein oder ist eine darüber hinausgehende Lösung geplant?

5. In welcher Rechtsform soll die Stiftung errichtet werden, und wie hoch soll
das Stiftungskapital sein?

6. Soll die Stiftung als „echte“ Stiftung ihre Aufgaben aus den Erträgen des
Stiftungskapitals erfüllen oder lediglich die Zuwendungen der öffentlichen
Hand verteilen?

7. In welcher Höhe und aus welchen Haushaltsmitteln (Bund, Ländern und
Kommunen) sollen Stiftungskapital und ggf. Zuwendungen bei Errichtung
und in den Folgejahren finanziert werden?

8. Wie soll durch die geplante Finanzierung der Stiftung sichergestellt werden,
dass jede Kommune nur diejenigen Mittel aufwenden muss, die für den
Ausbau in der Kommune selbst entstehen?

9. Wie soll der Rahmen der Stiftungslösung der Tatsache Rechnung getragen
werden, dass die Kommunen in den neuen Bundesländern bereits erhebliche
Investitionen in Kindertagesbetreuungseinrichtungen getätigt haben, ohne
hierfür vom Bund unterstützt worden zu sein?

10. Welche Aufgaben sollen die Organe der Stiftung jeweils haben, aus wie vie-
len Personen werden sie voraussichtlich bestehen, und nach welchen Krite-
rien sollen diese Gremien und die Geschäftsführung besetzt werden?

11. Wo soll der Sitz der geplanten Krippenstiftung sein?

12. Wie hoch sind die bei der geplanten Krippenstiftung voraussichtlich anfal-
lenden Kosten für Personal und Verwaltung?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vereinbarkeit des Stiftungsmodells
mit verfassungsrechtlichen Vorgaben und der im Rahmen der Förderalis-
musreform I beschlossenen grundsätzlichen Aufgabentrennung zwischen
Bund, Ländern und Kommunen?

14. Wie wird die öffentliche Kontrolle gewährleistet, damit die Mittel für den
Ausbau der Kindertagesbetreuung vor Ort eingesetzt werden?

15. Wie wird die Transparenz der Mittelvergabe und die Objektivität und ge-
richtliche Überprüfbarkeit der Förderentscheidungen gewährleistet?

16. In welchem Umfang sollen die gewährten Mittel nur der Betreuung von
Kinder unter drei Jahren zugute kommen, und inwieweit soll die Förderung
auch Kinder zwischen drei Jahren bis zur Einschulung einbeziehen?

17. Nach welchen Kriterien sollen die Mittel voraussichtlich vergeben werden,
und wer soll antragsberechtigt sein?

18. Welches wird voraussichtlich die Dauer und der Umfang der Förderung pro
Antrag sein?

19. Welche individuelle Gestaltungsfreiheit haben die Kommunen bei der Aus-
gestaltung der Kindertagesbetreuung und wie soll bei Mittelvergabe durch
eine Krippenstiftung die in § 3 SGB VIII genannte Vielfalt von Trägern un-
terschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden
und Arbeitsformen gewährleistet werden?

20. Wie soll gewährleistet werden, dass die Kommunen einen verlässlichen und
durchsetzbaren Anspruch auf Unterstützung beim Ausbau und Unterhalt der
Kindertagesbetreuungseinrichtungen erhalten?

21. Mit welchem Anteil sollen jeweils Investitions-, Betriebskosten sowie ge-
gebenenfalls die Ausbildung von weiteren Erzieherinnen und Erziehern mit

Stiftungsmitteln gefördert werden?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5669

22. In welchem Umfang sollen Kleingruppen, Tagesmütter und -väter, Eltern-
initiativen, private, privat-gewerbliche, betriebliche und betriebsnahe Ein-
richtungen in die Mittelvergabe einbezogen werden?

23. Wie viele Kommunen, insbesondere in den alten Bundesländern, werden
voraussichtlich einen Antrag auf Förderung stellen, und wie hoch wird der
Verwaltungsaufwand hierfür eingeschätzt?

24. Wie wird sich die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Kindertages-
betreuung für Kinder unter drei Jahren voraussichtlich auf die Nachfrage
nach Kindertagesbetreuungsplätzen auswirken?

25. Wie soll ab dem Jahr 2013 die geplante monatliche Zahlung (z. B. Betreu-
ungsgeld) für Eltern, die ihre Kinder bis zum dritten Lebensjahr selbst be-
treuen, finanziert werden, und sollen hierfür auch Mittel der Stiftung zur
Verfügung gestellt werden?

26. Welche Belastungen kommen dadurch insbesondere auf die Kommunen zu?

27. Ist ein gegebenenfalls aufgrund des geplanten Rechtsanspruchs entstehen-
der höherer Bedarf an Plätzen in der Kindertagesbetreuung bereits in den
Finanzierungskonzepten berücksichtigt? Falls ja, wie, falls nein, warum
nicht?

28. Welche Alternativen sieht die Bundesregierung zur Schaffung einer Krip-
penstiftung, und inwieweit ist beabsichtigt, gegebenenfalls die Regelung
der Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund und Ländern in Arti-
kel 106 GG neu zu regeln?

29. Welche Mindestvoraussetzungen werden an ein förderfähiges Projekt ge-
stellt. Ist eine Förderung auf 35 Prozent der Zahl der Kinder zwischen einem
und drei Jahren pro Kommune beschränkt?

30. Ist eine Tagesmutter/ein Tagesvater auch dann ein Angebot, wenn ihr/ihm
(noch) kein Kind vermittelt wurde?

Berlin, den 13. Juni 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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