BT-Drucksache 16/5663

Schließung kürzlich renovierter Bundeswehrstandorte

Vom 13. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5663
16. Wahlperiode 13. 06. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, Jens
Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe
Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring,
Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Hellmut
Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Burkhardt
Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann
Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Schließung kürzlich renovierter Bundeswehrstandorte

Investitionen in Bundeswehrstandorte in Form von Neubauten und zur Instand-
haltung bestehender Liegenschaften sind sinnvolle und notwendige Maßnahmen
zum Erhalt und für die Verbesserung der Bundeswehrinfrastruktur. Unter dem
Aspekt des sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes von bereitgestellten Haus-
haltsmitteln sind jedoch jene Instandsetzungsmaßnahmen und Neubauten kri-
tisch zu würdigen, die einer Standortschließung bzw. einer signifikanten Stand-
ortreduzierung vorausgegangen sind und eine solche Investition unter den neuen
Gegebenheiten als nicht zweckmäßig erscheinen lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchen Standorten der Bundeswehr, die seit der Verabschiedung des Sta-
tionierungskonzeptes der Bundeswehr aus dem Jahr 2004 aufgelöst wurden,
sind seit Beginn des Jahres 2004 umfangreichere Neubau- oder bauliche In-
standsetzungsmaßnahmen mit einem Mindestauftragsvolumen von 500 000
Euro durchgeführt worden, und in welcher Gesamthöhe sind dabei Haus-
haltsmittel aus dem Einzelplan 14 für die jeweilige Maßnahme geflossen?

Wie viele Monate vor der Schließung des jeweiligen Standorts wurden diese

Baumaßnahmen jeweils durchgeführt?

2. In welchen Standorten der Bundeswehr, die nach dem derzeitigen Planungs-
stand noch zur Auflösung anstehen, sind seit Beginn des Jahres 2004 um-
fangreichere Neubau- oder bauliche Instandsetzungsmaßnahmen mit einem
Mindestauftragsvolumen von 500 000 Euro durchgeführt worden oder noch
geplant, und in welcher Gesamthöhe sind dabei Haushaltsmittel aus dem Ein-

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zelplan 14 für die jeweilige Maßnahme geflossen, bzw. für die noch anste-
henden Maßnahmen vorgesehen?

3. In welchen Standorten der Bundeswehr, die seit der Verabschiedung des
Stationierungskonzeptes der Bundeswehr aus dem Jahr 2004 signifikant ver-
kleinert wurden und bei denen sich die durchgeführten Maßnahmen nach die-
ser Reduzierung als nicht mehr bedarfsgerecht erwiesen haben, sind seit
Beginn des Jahres 2004 umfangreichere Neubau- oder bauliche Instand-
setzungsmaßnahmen mit einem Mindestauftragsvolumen von 500 000 Euro
durchgeführt worden, und in welcher Gesamthöhe sind dabei Haushaltsmittel
aus dem Einzelplan 14 für die jeweilige Maßnahme geflossen?

Wie viele Monate vor der signifikanten Reduzierung des jeweiligen Standorts
wurden diese Baumaßnahmen jeweils durchgeführt?

4. In welchen Standorten der Bundeswehr, deren signifikante Verkleinerung
nach dem derzeitigen Planungsstand noch aussteht, sind seit Beginn des Jah-
res 2004 umfangreichere Neubau- oder bauliche Instandsetzungsmaßnahmen
mit einem Mindestauftragsvolumen von 500 000 Euro durchgeführt worden
oder noch geplant, die nach der erfolgenden Standortverkleinerung als nicht
mehr bedarfsgerecht anzusehen sind?

In welcher Gesamthöhe sind dabei Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 14 für
die jeweilige Maßnahme geflossen, bzw. für die noch anstehenden Maßnah-
men vorgesehen?

5. Welche militärischen und wirtschaftlichen Erwägungen sprachen in den
Fällen, die in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 enthalten sind, jeweils für
die Durchführung der Neubau- oder Instandhaltungsmaßnahmen?

6. Welcher durchschnittliche zeitliche Planungshorizont kommt bei der Planung
und Umsetzung von Neubaumaßnahmen in Bundeswehrstandorten, die nach
dem Vergaberecht ausgeschrieben werden müssen, zur Anwendung?

Wie viele Monate liegen jeweils im Schnitt zwischen den einzelnen Phasen
Planung, Ausschreibung, Vergabe und Ausführung?

7. Welcher durchschnittliche zeitliche Planungshorizont kommt bei der Planung
und Umsetzung von baulichen Instandsetzungsmaßnahmen in Bundeswehr-
standorten, die nach dem Vergaberecht ausgeschrieben werden müssen, zur
Anwendung?

Wie viele Monate liegen jeweils im Schnitt zwischen den einzelnen Phasen
Planung, Ausschreibung, Vergabe und Ausführung?

Berlin, den 12. Juni 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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