BT-Drucksache 16/5658

Islamistische Organisationen in Deutschland

Vom 13. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5658
16. Wahlperiode 13. 06. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Hans-Michael
Goldmann, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr
(Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Horst
Meierhofer, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido
Westerwelle und der Fraktion der FDP

Islamistische Organisationen in Deutschland

In Deutschland sind laut Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz
zahlreiche islamistische Organisationen aktiv. Die Bundesregierung ist in den
vergangenen Jahren gegen einige dieser Organisationen mit vereinsrechtlichen
Maßnahmen vorgegangen.

So hat etwa das Bundesministerium des Innern mit Wirkung vom 15. Januar
2003 der „Hizb ut-Tahrir“ die Betätigung in Deutschland verboten, u. a. weil
sich diese gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet und die Orga-
nisation Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange befürwortet.
Mit Urteil vom 25. Januar 2006 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage der
„Hizb ut-Tahrir“ gegen das Betätigungsverbot abgewiesen. Zudem wurde etwa
das Verbot des Spendenverein „al-Aksa“ der palästinensischen Hamas gericht-
lich bestätigt.

Die libanesische „Hizb Allah“ dagegen ist bisher ungehindert in Deutschland
aktiv. Im Jahresbericht 2006 des Bundesamtes für Verfassungsschutz heißt es
dazu: „Die „Hizb Allah“ ist eine vom Iran politisch beeinflusste und auch finan-
ziell unterstützte schiitische Organisation, die seit 1992 im libanesischen Parla-
ment vertreten ist. … Neben dem politischen Flügel unterhält die „Hizb Allah“
nach wie vor den bewaffneten Arm „Al-Muqawama al-Islamiya“ (Islamischer

Widerstand), der zusammen mit dem Sicherheitsdienst der Organisation für
„militärische“ Auseinandersetzungen mit Israel sowie die Durchführung von
Anschlägen, insbesondere gegen israelische und jüdische Ziele, verantwortlich
gemacht wird. … Die „Hizb Allah“ unterstützt den Aufstand der Palästinenser
(„Intifada“) in den von Israel besetzten Gebieten und verneint nach wie vor ein
Existenzrecht Israels. Mit dieser gewaltsamen Strategie richtet sich die „Hizb
Allah“ gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ (S. 212).

Drucksache 16/5658 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Im Jahresbericht 2005 wird ausgeführt: „Gerade vor dem Hintergrund der
antiisraelischen und antisemitischen Äußerungen des iranischen Präsidenten
Ahmadinejad stehen die in Deutschland lebenden Anhänger der vom Iran beein-
flussten „Hizb Allah“ weiterhin im Fokus der Sicherheitsbehörden“ (S. 194).

Naim Kassam, Vizechef der „Hizb Allah“, sagte zudem am 15. April 2007 ge-
genüber dem iranischen Fernsehsender al-Kawthar, dass alle Selbstmordattenta-
te, Entführungen und Raketenangriffe einer Genehmigung durch den „geistigen
Führer“ in Teheran bedürfen. Seit Jahren finanziert und trainiert die „Hizb Al-
lah“ offen andere Terrororganisationen wie Hamas und Palästinensischer Islami-
scher Jihad im Kampf gegen Israel.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 4. Januar 2005 (Aktenzeichen: 24 L
3189/04) die Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung durch
die Ausländerbehörde für ein libanesisches „Hizb Allah“ Mitglied für rechtens
erklärt. Das Gericht entschied, dass die Unterstützung der Hizb Allah für den in-
ternationalen Terrorismus als Grund für die Abschiebung hinreichend sei. Die
Richter machten außerdem geltend, dass es ausreichend Beweise für die Unter-
stützung des Terrorismus durch die „Hizb Allah“ gebe und dass der Kampf der
„Hizb Allah“ Organisation gegen Israel mit „menschenverachtender Brutalität“
geführt werde.

In den Niederlanden wurde die „Hizb Allah“ im Jahre 2004 verboten. Die Nie-
derländische Regierung begründete dies damit, dass nicht zwischen dem terro-
ristischen und politischen Arm der Organisation unterschieden werden könne,
da beide demselben zentralen Führungsgremium unterstehen.

Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-
Bundestagsfraktion – Drucksache 16/4344 – von etwa 900 Anhängern der „Hizb
Allah“ in Deutschland aus, welche bundesweit in 30 Kultur- und Moscheever-
einen organisiert seien. Die Haltung der Anhänger sei durch eine weitgehend un-
eingeschränkte Akzeptanz der Idologie und Politik der „Hizb Allah“ gekenn-
zeichnet. Diese und weitere Personen unterstützen und die „Hizb Allah“ auch
durch Sammlung und Transfer von Spendengeldern. Dazu wird nach Angaben
der Bundesregierung unter anderem der Spendenverein „Waisenkinderprojekt
Libanon e.V.“ genutzt. Die Anhänger der „Hizb Allah“ würden von der „Abtei-
lung für Außenbeziehungen“ der „Hizb Allah“ in Beirut betreut und verhielten
sich den Anweisungen gemäß weitgehend „gesetzeskonform“.

Außerdem kommuniziert die „Hizb Allah“ über ihren TV Sender al-Manar mit
ihren Anhängern, auch in Deutschland. Ihr Anführer, Hassan Nasrallah, hatte
sich etwa im Februar 2006 über den im Zusammenhang mit dem Karikaturen-
streit wie folgt geäußert:

„Ich rufe alle Muslime auf eine eindeutige Haltung einzunehmen … Ich bin
sicher dass nicht nur Millionen sondern hunderte Millionen von Muslimen bereit
und willig sind ihre Leben zu opfern um die Ehre ihres Prophetes zu verteidigen.
Und Du bist einer von ihnen“. Außerdem wird auf al-Manar regelmäßig zum
Angriff auf Israel etwa durch Selbstmordattentate aufgerufen und Juden werden
als kindermordende Unmenschen dargestellt.

Der Sender „al-Manar“ wird zwar nicht mehr von den dem europäischen Rechts-
raum unterliegenden Satellitenbetreibern übertragen, er ist in Deutschland
dennoch über außereuropäisch betriebene Satelliten zu empfangen. Die Bun-
desregierung hat in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestags-
fraktion, Bundestagsdrucksache 16/4344, angekündigt, im Rahmen ihrer EU-
Ratspräsidentschaft und ihres G8-Vorsitzes auf eine Lösung gegen die Verbrei-
tung antiisraelischer, antisemitischer und antiwestlicher Propaganda über der-
artige Drittstaaten-Satelliten hinzuwirken.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5658

Zum 1. Juni 2007 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Ter-
rorismus („Convention on the Prevention of Terrorism“) in Kraft getreten, das
von Deutschland am 24. Oktober 2006 unterzeichnet wurde. Der Vertrag ver-
pflichtet die Staaten nationale Regelungen zu schaffen, welche eine Gefängnis-
strafe von bis zu sieben Jahren Gefängnis vorsehen für vorsätzliche oder fahr-
lässige öffentliche Äußerungen, die direkt oder indirekt als Ermutigung
verstanden werden können, einen terroristischen Anschlag zu verüben.

Zunehmend werden islamistische Hassbotschaften, Anleitungen und Anweisun-
gen zu Anschlägen und Verherrlichung von terroristischen Verbrechen ein-
schließlich davon erstellten Bildern und Videos über das Internet verbreitet. Die
überwiegende Mehrheit der in Deutschland lebenden Menschen mit Mitgra-
tionshintergrund steht radikalislamistischen Ansichten ablehnend gegenüber.
Die entsprechenden Seiten des Internets werden jedoch ebenso wie außereuro-
päische TV-Sender wie „al-Manar“ von Menschen mit Migrationshintergrund in
Deutschland vielfach wahrgenommen. Die Gefahr der Radikalisierung von in
Deutschland aufgewachsenen jungen Menschen mit Migrationshintergrund
(Phänomen der „home-grown-terrorists“) wird so verstärkt.

Die Bundesregierung und verschiedene Landesregierungen haben mittlerweile
Maßnahmen zur Kontrolle der Inhalte im Internet ergriffen. So hat das Landes-
kriminalamt Niedersachsen im vergangenen Jahr eine Einheit zur anlassunab-
hängigen Recherche im Internet eingerichtet. Beim „Gemeinsamen Terro-
rismusabwehrzentrum“ in Berlin wurde ein „Gemeinsames Internet-Zentrum“
eingerichtet, um die Beobachtungs- und Analysefähigkeiten zu optimieren.
Europol hat unter deutscher Beteiligung die Aktion „check the web“ ins Leben
gerufen, wonach die Mitgliedstaaten arbeitsteilig zur Beobachtung und Analyse
des Internets im Kampf gegen islamistischen Terror beitragen. Neben den inhalt-
lichen Entwicklungen sollen bei Europol auch „technische Aspekte“ gemeinsam
analysiert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Gesichtspunkte veranlassen die Bundesregierung, derzeit von einem
Verbotsverfahren gegen die „Hizb Allah“ und ihr nahestehende Organisa-
tionen abzusehen, obwohl diese sich nach Angaben des Bundesamtes für
Verfassungsschutz ebenso wie die verbotene Hizb ut-Tahrir mit einer
„… gewaltsamen Strategie gegen den Gedanken der Völkerverständigung
(richtet), und sowohl antiisraelisch als auch antisemitisch ist?“

2. Plant die Bundesregierung eine Ratifizierung des Vertrages „Convention on
the Prevention of Terrorism“ durch Deutschland, und wenn ja, für wann ist
diese geplant?

3. Wie wird die Bundesregierung den Vertrag „Convention on the Prevention of
Terrorism“ in deutsches Recht umsetzen, und hat die Bundesregierung kon-
krete Entwürfe für die Umsetzung des Vertrages erarbeitet, wenn ja, mit wel-
chem Inhalt?

4. Plant die Bundesregierung Regelungen auf der Grundlage der „Convention
on the Prevention of Terrorism“, die das aktuell beobachtete Verhalten der
Funktionäre und Aktivisten der „Hizb Allah“ mit Strafe bedrohen?

5. Wie wirkt sich die „Convention on the Prevention of Terrorism“ schon heute
auf die islamistische Szene im Allgemeinen und insbesondere auf die Aktivi-
täten der „Hizb Allah“ in Deutschland aus?

6. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung der „Convention on the Pre-
vention of Terrorism“ auf die islamistische Szene im Allgemeinen und insbe-
sondere auf die Aktivitäten der „Hizb Allah“ für die Zukunft ein?

Drucksache 16/5658 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

7. Was versteht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 5 in Bundes-
tagsdrucksache 16/4334, unter „gesetzeskonformem“ Verhalten der Anhän-
ger der „Hizb Allah“?

8. Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass die Anhänger von
„Hizb Allah“ die Vorgaben aus der Zentrale in Beirut über die in Deutsch-
land geltenden Gesetze stellen und bei entsprechender Anweisung ihr geset-
zeskonformes Verhalten ändern würden?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung allgemein Verbote von extremistischen
Organisationen als Mittel im Eintreten für die Grundsätze der Verfassung
jeweils im islamistischen Bereich, im linksextremen Bereich und im rechts-
extremen Bereich und gibt es nach Auffassung der Bundesregierung hier
unterschiedlich zu beurteilende Wirkungen auf die jeweilige Szene?

10. Welche Forschungsvorhaben sind im Sinne der Antwort der Bundesregie-
rung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, Bundestags-
drucksache 16/4344, bezüglich Radikalisierungstendenzen von Menschen
mit Migrationshintergrund seither verwirklicht worden und welche konkre-
ten Vorhaben sind geplant?

11. Mit welchem Konzept will die Bundesregierung über den Dialog mit einzel-
nen Verbänden hinaus verstärkt alle in Deutschland lebenden Menschen mit
Migrationshintergrund für die Werte des Grundgesetzes gewinnen?

12. Welche konkreten Ergebnisse erhofft die Bundesregierung in diesem Zu-
sammenhang von der Islamkonferenz?

13. Wie will die Bundesregierung die Verbreitung von Hassbotschaften bzw.
von antisemitischen und antidemokratischen Tendenzen durch legale isla-
mistische Organisationen unterbinden?

14. Wird sich die Bundesregierung für eine für alle Mitgliedstaaten verbindliche
EU-Terrorliste einsetzen, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet, gegen die
dort aufgeführten Organisationen vorzugehen, und wie sollten nach Ansicht
der Bundesregierung dabei die parlamentarischen Mitwirkungsrechte
sichergestellt werden?

15. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die „Hizb Allah“ auf die be-
stehende EU-Terrorliste zu setzen und wie beurteilt die Bundesregierung die
Erfolgsaussichten eines solchen Unterfangens?

16. Sieht die Bundesregierung Defizite in der Anwendung des § 130 Strafge-
setzbuch gegenüber islamistischen Aktivisten und wenn ja, wie will die
Bundesregierung die Aufklärung der Straftaten und die strafrechtliche
Ahndung verbessern?

17. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um auch den Aufruf, das eige-
ne Leben für die „Ehre“ der eigenen Religion/des Propheten oder sonst in
einem religiösen Zusammenhang zu opfern, strafrechtlich zu erfassen, und
wie schätzt die Bundesregierung den von solchen Aufrufen ausgehenden
Einfluss auf die Bedrohungslage ein?

18. Inwieweit und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung ihre Ankün-
digung umgesetzt, im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft und des G8-Vor-
sitzes gegen im außereuropäischen Ausland betriebene und in Europa und
Deutschland empfangbare TV-Sender mit Hassbotschaften vorzugehen?

19. Welche konkreten Maßnahmen gegen islamistische Sendungen im Fernse-
hen oder anderen Medien, insbesondere im Internet, und deren Einfluss auf
Personen mit Migrationshintergrund haben sich aus dem Dialog und der Zu-
sammenarbeit der Bundesregierung mit muslimischen Organisationen bei-
spielsweise im Rahmen der Islamkonferenz ergeben und welche werden

bzw. wurden wie umgesetzt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5658

20. Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf – ggf. straf-
bewehrte Verbote – um zu verhindern, dass in Deutschland bzw. Europa
unterbundene Fernsehprogramme – wie beispielsweise „al-Manar“ – mit
entsprechender technischer Ausrüstung als Drittstaaten-Programme (soge-
nannter Spill-over-Effekt) weiterhin in Europa und in Deutschland empfan-
gen werden?

21. Welche Möglichkeiten erwägt die Bundesregierung, den Zugriff auf im au-
ßereuropäischen Ausland betriebene Internetangebote (Foren etc.) mit
volksverhetzenden oder sonstigen strafrechtlich relevanten Inhalten zu un-
terbinden?

22. Inwieweit plant die Bundesregierung auch auf Internetangebote unterhalb
der strafrechtlichen Relevanz einzuwirken und welche Vorschläge will die
Bundesregierung diesbezüglich bei der Überarbeitung des Rahmenbe-
schlusses des Rates zur Terrorbekämpfung hinsichtlich der Maßnahmen zur
„Bekämpfung der Terrorismuspropaganda in verschiedenen Medien“ (Rats-
dok.-Nr. 15266/1/06) einbringen?

23. Inwieweit arbeitet die Bundesregierung derzeit mit anderen außereuro-
päischen Staaten zusammen, um Internetseiten mit volksverhetzenden oder
sonstigen strafrechtlich relevanten Inhalten zu unterbinden, und wie will die
Bundesregierung diese Zusammenarbeit in Zukunft verbessern?

24. Wie soll die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Aktivitäten von
Bundesländern, Bund und Europa im Bereich der Beobachtung und Analyse
von Internetinhalten verbessert und sichergestellt werden?

25. Wo laufen die Informationen aus den verschiedenen Aktivitäten von Bun-
desländern, Bund und Europa zusammen?

26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zahl und dem Inhalt
nach das Auftreten von islamistischen Internetangeboten entwickelt?

27. Inwieweit wurden und werden Ergebnisse von heimlichen „Online-Durch-
suchungen“ in den Austausch bei Europol, insbesondere im Rahmen von
„check the web“, einbezogen, und inwieweit soll dies in Zukunft gesche-
hen?

28. Welche „technischen Aspekte“ (so Pressemitteilung des Bundesministeri-
ums des Innern vom 9. Mai 2007) sollen bei Europol im Rahmen von
„check the web“ ausgetauscht bzw. „technisch analysiert“ werden?

29. Welche Haushaltsmittel für Sach- und Personalaufwand werden aus dem
Bundeshaushalt derzeit und zukünftig für die Internetbeobachtung und Ana-
lyse aufgewendet?

Berlin, den 13. Juni 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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