BT-Drucksache 16/5619

zu der Abgabe einer Erklärung durch die Bundeskanzlerin Vorschau auf den Europäischen Rat am 21./22. Juni 2007

Vom 13. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5619
16. Wahlperiode 13. 06. 2007

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Alexander Ulrich, Dr. Hakki Keskin, Monika
Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Inge Höger,
Katrin Kunert, Michael Leutert, Ulla Lötzer, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln),
Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion
DIE LINKE.

zu der Abgabe einer Erklärung durch die Bundeskanzlerin

Vorschau auf den Europäischen Rat am 21./22. Juni 2007

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am
21. und 22. Juli 2007 geht die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ihrem Ende ent-
gegen. Die Ergebnisse bleiben deutlich hinter den verkündeten Zielen und Ver-
sprechungen der Bundesregierung zurück.

1. Der EU-Verfassungsvertrag vom 29. Oktober 2004 ist gescheitert. Der Bun-
desregierung gelang es nicht, alle EU-Mitgliedstaaten zur Ratifizierung zu
bewegen. Nun soll noch vor den Europaparlamentswahlen 2009 ein Grund-
lagenvertrag oder die Änderung der bestehenden Verträge angestrebt werden.
Nach den von der Bundesregierung übernommenen Vorstellungen des fran-
zösischen Wahlsiegers Nicolas Sarkozy soll der zuvor besonders betonte Be-
griff „Verfassung“ entfallen. Auch auf die Grundrechtecharta wird offenbar
verzichtet. Damit wird – bei aller Unvollkommenheit der Charta – eine
Grundrechtsbindung europäischer Politik als Gegengewicht zu den „Grund-
freiheiten“ des Kapitals, der Freiheit des Warenverkehrs, der Dienstleistungs-
freiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit entfallen. Die Erarbeitung eines
neuen Vertrags soll durch eine kurze Regierungskonferenz erfolgen, die
Ratifizierung ohne Volksabstimmung, selbst in den Ländern, in denen es zu-
vor Referenden gab.

2. Insbesondere nach dem Ergebnis des französischen Referendums wurde auch
von der Bundeskanzlerin verlangt, die soziale Dimension der EU besonders
zu stärken. Statt aber in der EU gegen zunehmendes Sozialdumping und ge-
gen die Liberalisierung und Privatisierung sozialer Dienstleistungen und
öffentlicher Daseinsvorsorge aktiv zu werden, macht sich die Bundesregie-

rung zum Vorreiter der neoliberalen Wettbewerbspolitik der EU. So hat sie
andere EU-Mitgliedsländer unter Druck gesetzt, ihre Postmärkte schnellst-
möglich vollständig zu öffnen. Die Bundesregierung, die sich für die An-
nahme der Dienstleistungsrichtlinie stark gemacht hatte, lässt bisher nicht er-
kennen, wie sie deren Umsetzung ohne weitere soziale Einschnitte bewerk-
stelligen will.

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3. Die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts hat
die Bundesregierung zu einer der zentralen Prioritäten der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft erhoben und dazu konkrete Projekte forciert: vertiefte
operative Zusammenarbeit, Abschottung und scharfe Überwachung der EU-
Außengrenzen, gegenseitige Anerkennung bei der justiziellen Zusammen-
arbeit. Durch die Transformation zwischenstaatlicher Abkommen (z. B. Ver-
trag von Prüm oder Europol-Konvention) in EU-Recht soll der „langwierige“
Weg der Ratifizierung jeder Änderung durch die nationalen Parlamente er-
spart und eine flexible Anpassung an neue Gegebenheiten durch Beschlüsse
des Rates ermöglicht werden. Das Recht auf informationelle Selbstbestim-
mung und der Datenschutz fallen einem vorrangigen, qualitativ und quantita-
tiv neuen ungehinderten Austausch von Daten, einschließlich DNA- und bio-
metrischer Daten, zum Opfer. Durch den hochtechnologisierten Ausbau der
Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX wird eine lückenlose Ab-
schottung der „Festung Europa“ angestrebt. Der Dialog mit den Herkunfts-
ländern über die Bekämpfung illegaler Migration und Erleichterungen des
Visa-Regimes ist an den Abschluss von Rückübernahmeabkommen gekop-
pelt. Das Konzept der „zirkulären Migration“ dient dem Zweck, den vorüber-
gehenden Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften auf dem jeweiligen
mitgliedstaatlichen Arbeitsmarkt zu decken.

4. Auf dem Frühjahrsgipfel haben die europäischen Regierungen die Verringe-
rung der Treibhausgasemissionen und eine Erhöhung des Anteils regenerati-
ver Energien um 20 Prozent vereinbart. Es fehlt jedoch am politischen Willen,
einen nachhaltigen Strukturwandel im Energiesektor mit darüber hinaus-
gehenden Reduktionszielen und mit dazu passenden konkreten Instrumenten,
notfalls auch im Alleingang der EU und ihrer Mitgliedstaaten, zu unterlegen.
Auch ohne die Zusagen anderer Staaten sind die EU-Staaten technologisch
und finanziell zum sofortigen Einstieg in Energieversorgung und -sicherheit
auf der Basis erneuerbarer Energieträger in der Lage. Die Strategie der sanften
Diplomatie der Bundeskanzlerin gegenüber der US-Administration auf dem
EU-USA-Gipfel ist gescheitert. Mit dem dort abgeschlossenen „Open Sky
Agreement“ wurde der Luftraum liberalisiert, ohne eine dringend gebotene
Kerosinbesteuerung zu verabreden.

Die auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm erzielte Einigung, die Treibhaus-
gase bis zum Jahr 2050 um die Hälfte zu reduzieren, lässt keine wesentlichen
Fortschritte erkennen. Russland und die USA haben keine Verbindlichkeit
signalisiert und ein Basisjahr für das Reduktionsziel wurde nicht festgelegt.
Im Unterschied zu den Vereinten Nationen gehen von dem exklusiven Club
der G8 keine weitreichenden Impulse für den Klimaschutz aus.

5. Die Lissabon-Strategie verkündete im Jahr 2000 das hoch gegriffene Ziel, die
Europäische Union zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissens-
basierten Wirtschaftsraum der Welt“ werden zu lassen. Damit scheiterte sie.
Ihre als „Neubelegung“ angepriesene Revision im Jahr 2005 reduzierte die
Zielstellungen noch weiter auf rein quantitatives Wachstum des Sozial-
produkts und der Zahl von Arbeitsplätzen. Qualitative soziale und ökolo-
gische Ziele werden allenfalls als Randerscheinungen und Nebenfolgen der
Wirtschaftspolitik angesehen, die durch nachträgliche Reparaturen zu be-
heben seien. Korrekturen, die sich aus der sozialen Dimension der EU und der
Notwendigkeit des Klimaschutzes ergeben, wurden während der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft weder umgesetzt noch auch nur in Angriff genom-
men.

6. Die Europäische Union ist zu einem militärischen weltweit agierenden Fak-
tor geworden. Auch ohne den gescheiterten Verfassungsvertrag wurde die

Europäische Rüstungsagentur eingerichtet, die die Aufrüstung und die Mili-
tarisierung von Wirtschaft und Wissenschaft fördert. Ein Binnenmarkt für

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5619

Rüstungsgüter wird geschaffen. Für internationale Interventionen geeignete
Eingreiftruppen werden aufgebaut. Unter Umgehung der vertraglichen Be-
stimmungen werden militärische Schattenhaushalte genutzt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert:

1. Die Bundesregierung soll dem Europäischen Rat am 21. und 22. Juni 2007
nicht die Einberufung einer Regierungskonferenz, sondern die demokra-
tische Wahl einer Verfassunggebenden Versammlung vorschlagen, die einen
neuen demokratischen, freiheitlichen, sozialen und Frieden sichernden Ver-
fassungsvertrag erarbeiten soll, der allen Völkern der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union zur Entscheidung vorgelegt wird.

Die Verfassunggebende Versammlung soll folgende Eckpunkte in ihre Über-
legungen und Diskussionen einbeziehen:

● Die Europäische Integration wird auf gleichberechtigter, solidarischer und
demokratischer Grundlage gestaltet. Die Europäische Union bleibt ein
Staatenverbund aus souveränen Mitgliedstaaten. Der Vorrang der Zustän-
digkeiten der Mitgliedstaaten und der Parlamente der Mitgliedstaaten
wird gewahrt. In der Willensbildung der Union darf es keine Dominanz
der bevölkerungsstarken Länder geben. Der Ministerrat muss Konsens-
beschlüsse anstreben. Bei Abstimmungen darf die Bevölkerungszahl be-
rücksichtigt, aber nicht überbetont werden. Europäisches Parlament und
Rat müssen neben der Kommission Rechtsetzungsinitiativen ergreifen
können.

● Verbindliche, auch soziale Grundrechte werden gewährleistet. Im Verhält-
nis von mitgliedstaatlichen und europäischen Grundrechten soll der je-
weils höhere Grundrechtsstandard gelten.

● Die EU wird zur Sozialunion umgestaltet, die menschenwürdige, Existenz
sichernde Arbeitsplätze und eine Angleichung der Sozialstandards auf
möglichst hohem Niveau anstrebt. Ein Wettlauf zwischen den Ländern
und Regionen mit Lohn- und Sozialdumping, mit Steuer- und Ökologie-
dumping muss ausgeschlossen werden.

● Durch eine „Europäische Wirtschaftsregierung“ soll die einseitige Orien-
tierung auf Geldwertstabilität überwunden und eine Wirtschaftspolitik er-
möglicht werden, die eine gleichgewichtige gesamtwirtschaftliche Ent-
wicklung sichert. Dazu ist der bestehende Stabilitäts- und Wachstumspakt
grundlegend zu ändern, eine demokratische Kontrolle der Europäischen
Zentralbank durchzusetzen.

● Es soll Offenheit gegenüber einer gemischt-wirtschaftlichen Ordnung
mit einem bedeutenden öffentlichen Sektor bestehen. Die begrenzte und
entschädigungspflichtige Überführung einzelner Wirtschaftsbereiche in
Gemeineigentum darf nicht ausgeschlossen, eine Privatisierung von be-
stehendem Gemeineigentum, von öffentlichen Unternehmen und von
Einrichtungen der Daseinsvorsorge nicht, auch nicht mittelbar, erzwun-
gen werden

● Es ist ein wirklicher Raum der Freiheit und des Rechts zu gestalten, der
durch die Geltung der Menschenrechte, einschließlich der Gleichstellung
der Geschlechter durch Demokratie und durch Rechtsstaatlichkeit be-
stimmt ist. Es gelten Bewegungsfreiheit der Menschen ohne Grenz-
kontrollen und Offenheit für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Zur
Stärkung der demokratischen Kultur sollen die Möglichkeiten von Volks-
initiative, Bürgerbegehren und Volksentscheid eingeführt werden.

Drucksache 16/5619 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

● Zu schaffen ist eine den Frieden sichernde Europäische Union, die sich
selbst an das Völkerrecht, vor allem an die Charta der Vereinten Nationen
bindet, Angriffskriege für verfassungswidrig erklärt und die Politik welt-
weiter militärischer Interventionen aufgibt, die ihre Mitgliedstaaten nicht
zur Aufrüstung verpflichtet, sondern weltweit für Abrüstung und Rüs-
tungskontrolle eintritt.

2. Bei der weiteren Gestaltung der Europäischen Union muss ihre soziale
Dimension mit unmittelbarer Geltung festgeschrieben werden. Darauf hat die
Bundesregierung auf dem bevorstehenden Gipfel und darüber hinaus zu
drängen. Die Ausrichtung der EU-Wirtschaftspolitik auf unverfälschten
Wettbewerb und Preisstabilität ist zu ersetzen durch eine Orientierung auf
menschenwürdige, ein angemessenes Leben sichernde Arbeitplätze. Öffent-
liche Daseinsvorsorge und soziale Sicherungssysteme auf möglichst hohem
Niveau sind zu sichern und zu fördern. Armutsfeste soziale Mindeststan-
dards, verbindliche Mindestlöhne und bedarfsorientierte Mindestsicherun-
gen, die grenzübergreifende Abstimmung der Systeme sozialer Sicherheit
und eine konsequente Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern
müssen gewährleistet werden.

3. Die Bundesregierung soll der Transformation von zwischenstaatlichen Ab-
kommen in Rechtsakte der EU-Organe und damit die Kreierung von EU-
Recht „durch die Hintertür“ ohne eine breite öffentliche Diskussion ent-
gegentreten. Einrichtungen der Union wie Europol oder Frontex müssen
transparent organisiert und einer demokratischen Kontrolle durch das Euro-
päische Parlament und die nationalen Parlamente unterstellt werden. Bürger-
rechte müssen absoluter Maßstab jedes polizeilichen oder justiziellen Han-
delns sein. Im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit ist
dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Datenschutz um-
fassend Geltung zu verschaffen. Die Grenzen der Europäischen Union müs-
sen für Flüchtlinge geöffnet werden. Die europäische Migrationspolitik muss
auf dem Grundsatz der Solidarität und der Verantwortung für Aufnahme und
Schutz von Menschen in Not beruhen.

4. Deutschland und die Europäische Union müssen ihrer angekündigten Füh-
rungsrolle beim Klimaschutz gerecht werden, um die vom Bundesumwelt-
minister beschworene „dritte industrielle Revolution“ durch Umwelttechnik
einzuleiten und Marktversagen zu korrigieren. Die Beschränkung auf eine
Verteuerung fossiler Energieträger ist abzulehnen, da sie weder den Heraus-
forderungen des Klimawandels noch dem Anspruch sozialer Nachhaltigkeit
gerecht wird. Der Anteil öffentlicher Investitionen zum Zwecke des Umwelt-
schutzes, der Förderung erneuerbarer Energien sowie des öffentlichen Nah-
verkehrs ist entlang den Empfehlungen des Weltklimarates (IPCC) auszu-
bauen. Konkrete Regulierungen, die die Umweltbelastungen durch Produk-
tionsverfahren wie durch Produkte herabsetzen, sind umzusetzen. Ökolo-
gische Abgabensysteme müssen zweckorientiert etwa auf die Förderung des
öffentlichen Personennahverkehrs ausgerichtet werden. Die Versuche, die
Kernenergie zur klimafreundlichen Alternative zu stilisieren, die Ausweitung
der Atomforschung sowie der Ruf nach neuen Kohlekraftwerken sind zu-
rückzuweisen.

5. Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, dafür einzutreten, dass bis zum Jahr
2008 die Lissabon-Strategie in eine neue integrierte Strategie für Nachhaltig-
keit, Vollbeschäftigung und Solidarität eingebettet wird. Sie hat sich einer
Regelung für die aus der Dienstleistungsrichtlinie ausdrücklich ausgenom-
menen sozialen Dienste nach den Grundsätzen eben dieser Richtlinie zu
widersetzen. Sie muss unverzüglich öffentlich und parlamentarisch zur Dis-

kussion stellen, wie sie sich eine Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in
Deutschland ohne soziale und ökologische Einschnitte vorstellt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5619

6. Die Militarisierung der Europäischen Union muss beendet werden. Die EU
sollte einen eigenen Entmilitarisierungs- und Konversionsplan für die Ge-
meinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) vorlegen, der die vor-
handenen oder im Aufbau befindlichen militärischen Ressourcen auf das
Konzept einer strukturellen Nichtangriffsfähigkeit der Europäischen Union
verpflichtet. Die Europäische Rüstungsagentur muss abgeschafft werden.
Stattdessen ist unter Aufsicht des Europäischen Parlaments eine Agentur ein-
zurichten, die zuständig ist für die Entwicklung, Finanzierung und Um-
setzung von Abrüstungs- und Konversionsprogrammen sowohl innerhalb als
auch außerhalb der EU. Die EU-Battle-Groups sind aufzulösen oder in Ver-
bände zur Territorialverteidigung zurückzubauen. Die militärische EU-
NATO-Zusammenarbeit ist zu beenden. Es dürfen keine zusätzlichen Finanz-
mittel für militärische Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Verhandlungen
über neue Abrüstungsabkommen sind mit dem Ziel weiterer Reduzierung
von konventionellen Waffen und Atomwaffen in Europa aufzunehmen:
Europa muss atomwaffenfreie Zone werden.

Die Bundesregierung muss im Rahmen der EU intensive Anstrengungen
gegen die Installierung neuer US-Radar- und Raketensysteme in der Euro-
päischen Union zur Wiederbelebung des ABM-Vertrags unternehmen.

Berlin, den 13. Juni 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Entschließungsantrag
zu der Abgabe einer Erklärung durch die Bundeskanzlerin
Vorschau auf den Europäischen Rat am 21./22.Juni 2007

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