BT-Drucksache 16/5558

Rechtmäßigkeit einer Finanzierung des geplanten Erwerbstätigenzuschlags aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit

Vom 7. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5558
16. Wahlperiode 07. 06. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus Ernst, Werner Dreibus, Diana Golze, Katja Kipping,
Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE.

Rechtmäßigkeit einer Finanzierung des geplanten Erwerbstätigenzuschlags
aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit

Presseberichten zufolge erwägt die Bundesregierung eine Finanzierung des so
genannten Erwerbstätigenzuschlags aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für
Arbeit (Handelsblatt, 23. Mai 2007, FTD, 25. Mai 2007). Demnach würde in
Zukunft Erwerbstätigen, die ein monatliches Bruttoeinkommen zwischen 800
und 1 300 Euro beziehen, aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit unbefristet
ein Teil ihrer Beiträge zu den Sozialversicherungen erstattet. Mit den Beiträgen
der Versicherten und ihrer Arbeitgeber würden auf diese Weise faktisch dauer-
haft die Beiträge von anderen Versicherten mit niedrigeren Einkommen und
ihrer Arbeitgeber subventioniert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Soll ein aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanzierter Erwerbs-
tätigenzuschlag gezielt als Aufstockung von Bruttoeinkommen zwischen 800
und 1 300 Euro verwendet zur Zahlung von Sozialbeiträgen oder als nicht
zweckgebundene Aufstockung der in diesem Einkommensbereich erzielten
Nettoeinkommen gezahlt werden?

2. Welche Modifikationen für den Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskinder-
geldgesetzes ergeben sich aus der Einführung eines solchen Erwerbstätigen-
zuschlags?

3. Lässt die derzeitige Rechtslage eine faktische dauerhafte Subventionierung
von Sozialbeiträgen auf niedrige Einkommen aus Mitteln der Bundesagentur
für Arbeit zu (bitte jeweilige Einschätzung begründen)?

4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Bert Rürup in der FTD vom
25. Mai 2007, dass ein solches Vorgehen Beitragsmittel der Arbeitslosen-
versicherung zweckentfremden würde und damit rechtswidrig wäre?

5. Wie wird der Vorschlag juristisch vom Bundesjustizministerium, den Ge-
werkschaften und den Arbeitgeberverbänden bewertet?

6. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, mit den

Arbeitslosenversicherungsbeiträgen der Erwerbstätigen und ihrer Arbeitge-
ber die Sozialbeiträge auf niedrige Einkommen zu subventionieren?

7. In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung durch die Einführung
eines Erwerbstätigenzuschlags eine Reduzierung der Anzahl der Bezieher
von ergänzenden Leistungen im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetz-
buch (so genannte Aufstocker)?

Drucksache 16/5558 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. Wie legitimiert die Bundesregierung die Aufstockung von Nettoeinkommen,
die aus einer Vollzeiterwerbstätigkeit erzielt werden, aber aufgrund unzu-
reichender Lohnzahlungen nicht zur Absicherung des soziokulturellen Exis-
tenzminimums ausreichen, aus Beitragsmitteln der Versichertengemein-
schaft?

9. Soll der Gewährung eines aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finan-
zierten Erwerbstätigenzuschlags eine Vermögens- und Bedarfsprüfung vor-
angehen?

Wenn ja, wie soll diese Vermögensprüfung durch die sachlich dafür nicht zu-
ständigen Arbeitsagenturen realisiert werden?

Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür,
dass dann möglicherweise nicht vermögende Bezieher höherer Einkommen
mit ihren Beitragsmitteln vermögende und/oder nicht bedürftige Bezieher
niedriger Einkommen subventionieren?

Berlin, den 7. Juni 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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