BT-Drucksache 16/5541

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/4842- Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Vom 4. Juni 2007


Bericht der Abgeordneten Otto Fricke, Roland Claus, Alexander Bonde, Lothar Binding
(Heidelberg) und Dr. Ole Schröder

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Situation der
Opfer der SED-Diktatur zu verbessern. Insbesondere ist die
Einführung einer Opferpension, die Verlängerung der An-
tragsfristen in den Rehabilitierungsgesetzen sowie die Er-
höhung der Mittel für die Stiftung für ehemalige politische
Häftlinge zur Unterstützung der Gruppe der zivildeportier-
ten Frauen jenseits von Oder und Neiße vorgesehen.

Die durch den Gesetzentwurf und unter Berücksichtigung
der vom federführenden Rechtsausschuss beschlossenen
Änderungen entstehenden Kosten stellen sich folgender-
maßen dar:

1. Kosten durch die Einführung einer besonderen Zuwen-
dung für Haftopfer

fähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit sowie
wegen Todes oder vergleichbare Leistungen keine
Berücksichtigung bei der Einkommensermittlung
mehr finden. Es bleibt bei der im Gesetzentwurf vor-
gesehenen Nichtberücksichtigung der Ehegatten-
bzw. Partnereinkommen. Die monatliche Zahlung soll
unbefristet bewilligt und der Leistungsempfänger ver-
pflichtet werden, eine Änderung seiner Vermögens-
verhältnisse anzuzeigen.

Hinzu kämen die Kosten, die durch folgende bei der
Einkommensermittlung nicht zu berücksichtigende
Leistungen bedingt sind (die Auflistung ist beispiel-
haft und nicht abschließend):

● Renten der Rentenversicherung wegen Alters,
wegen Todes (insbesondere Witwen- und Witwer-
Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5541
16. Wahlperiode 04. 06. 2007

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/4842 –

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher
a) Im Nachgang zu der Anhörung im Deutschen Bun-
destag am 7. Mai 2007 zum Entwurf eines Dritten
SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes wurde der Ge-
setzentwurf der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und SPD in Artikel 1 Nr. 4 betreffend § 17a des Straf-
rechtlichen Rehabilitierungsgesetzes abgeändert. Bei
der Überprüfung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit
sollen Renten wegen Alters, verminderter Erwerbs-

renten) oder verminderter Erwerbsfähigkeit (Ren-
ten wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminde-
rung, übergangsweise noch Berufsunfähigkeitsren-
ten, Erwerbsunfähigkeitsrenten),

● Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Renten
wegen Erwerbsminderung der Alterssicherung der
Landwirte,

terstützungsleistungen nach § 18 des Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetzes, die mit rund 9 Mio. Euro
beziffert wird, gegenüber.

b) Zusätzliche Verwaltungskosten, die entstehen, sind
im Einzelnen nicht bezifferbar.

2. Kosten durch die Verlängerung der Antragsfristen in den
Rehabilitierungsgesetzen

a) Die Kosten lassen sich nur auf der Basis der bisheri-
gen Auszahlungsbeträge schätzen. Eine Kostenschät-
zung auf der Grundlage von Fallzahlen ist nicht mög-
lich. Auch die durchschnittliche Haftdauer ist nicht
verlässlich zu beziffern, zumal die Zeit der Inhaftie-
rung in einer beträchtlichen Zahl der Fälle u. a. als

Der Wirtschaft entstehen durch die Ausführung dieses Ge-
setzes keine Kosten. Auswirkungen auf die Einzelpreise
und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Ver-
braucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Rechts-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 23. Mai 2007

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender und Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Alexander Bonde
Berichterstatter

Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter

Dr. Ole Schröder
Berichterstatter
Drucksache 16/5541 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

● Verletzten- und Hinterbliebenenrente der Unfall-
versicherung,

● Ruhegehalt einschließlich Hinterbliebenenversor-
gung und Unfallruhegehalt aus einem öffentlich-
rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis sowie
vergleichbare Bezüge aus der Versorgung der Ab-
geordneten,

● Renten (Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und
Renten wegen Erwerbsminderung) der öffentlich-
rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungsein-
richtungen bestimmter Berufsgruppen,

● Renten (Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und
Renten wegen Erwerbsminderung) die aus Anlass
eines Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sind
(Betriebsrenten) und

● Renten aus privaten Lebens- und Rentenversiche-
rungen, allgemeinen Unfallversicherungen sowie
sonstige private Versorgungsrenten.

Den Ausgaben in Höhe von ca. 130 Mio. Euro für
Bund und Länder steht eine Einsparung bei den Un-

Folge von Amnestien oder wegen des so genannten
Häftlingsfreikaufs erheblich von der verhängten
Strafe abweichen kann. Ausgehend von den Mittel-
abflüssen des Jahres 2006 wird eine Antragsfristver-
längerung im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
bis zum 31. Dezember 2011 voraussichtlich eine Be-
lastung der öffentlichen Haushalte von ca. 7 Mio.
Euro nach sich ziehen, wovon 65 Prozent auf den
Bund entfallen und 35 Prozent von den Ländern zu
tragen sind.

Beim Beruflichen Rehabilitierungsgesetz wird die
Verlängerung der Antragsfristen eine jährliche Mehr-
belastung des Bundeshaushaltes in Höhe von ge-
schätzten 100 000 Euro nach sich ziehen, die Länder-
haushalte werden mit rund 70 000 Euro zusätzlich
pro Jahr belastet.

b) Aufgrund der Verlängerung der Antragsfristen in den
Rehabilitierungsgesetzen entstehen den Ländern zu-
sätzliche Verwaltungskosten, die aber im Einzelnen
nicht bezifferbar sind.

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