BT-Drucksache 16/5490

zu dem Unterrichtung durch die Bundesregierung -16/3777- Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2002 bis 2005

Vom 24. Mai 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5490
16. Wahlperiode 24. 05. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
(17. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 16/3777 –

Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe
im Ausland 2002 bis 2005

A. Problem

In dem Bericht legt die Bundesregierung über ihre im Ausland geleistete huma-
nitäre Hilfe im Zeitraum von 2002 bis 2005 Rechenschaft ab. Die Bundesregie-
rung leistet bei Naturkatastrophen, Kriegen und Konflikten humanitäre Hilfe,
indem sie geeignete Hilfsorganisationen finanziell unterstützt. Innerhalb der
Bundesregierung ist das Auswärtige Amt federführend für die humanitäre Hilfe.
Dem Bericht beigefügt ist ein Tabellenteil, der Auskunft über die Verwendung
der für diese Aufgabe im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel gibt.
Die Bundesregierung legt in ihrem Bericht dar, dass sie in der humanitären Hilfe
nur ein Akteur unter vielen sei. Die eigentlichen Träger der Hilfe seien nationale
und internationale Nichtregierungsorganisationen und deren Partnerorganisatio-
nen in den betroffenen Ländern sowie internationale Organisationen wie das
Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), das Welternährungs-
programm (WEP) oder das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).
Eine entscheidende Finanzierungsquelle der humanitären Hilfe seien zudem die
Spenden der Bürgerinnen und Bürger. Auch dazu gibt es einen Tabellenteil.

In dem Bericht werden die humanitären Krisen im Berichtszeitraum (Natur-
katastrophen, politische Konflikte, Umweltkatastrophen) dargestellt. Darüber
hinaus informiert die Bundesregierung über ihre humanitäre Hilfe in Form von
Projekthilfe, institutioneller Förderung humanitärer internationaler Organisatio-
nen, Katastrophenvorsorge und humanitärem Minenräumen. In dem Bericht
werden die einzelnen Akteure der Bundesregierung vorgestellt und die verschie-
denen Aufgabenbereiche dieser Stellen bei der humanitären Hilfe dargelegt. Die
Bundesregierung berichtet auch über die Koordinierung der deutschen humani-
tären Hilfe, hier besonders über den Koordinierungsausschuss humanitäre Hilfe,
sowie die internationale Zusammenarbeit.

Die Bundesregierung beschließt ihren Bericht mit einem Ausblick, in dem sie
u. a. auf weitere humanitäre Krisen eingeht, die zur Drucklegung des Berichtes
noch nicht absehbar waren, so z. B. der Libanonkonflikt im Sommer 2006, der
eine Flüchtlingswelle von über einer Million Menschen ausgelöst hat. Auch sei

Drucksache 16/5490 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

der Konflikt in Darfur (Sudan) eskaliert und die katastrophale Lage im Irak füh-
re zunehmend auch zu humanitären Problemen.

B. Lösung

In Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/3777 Annahme einer
Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5490

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/3777 folgende Entschließung
anzunehmen:

1. Naturkatastrophen sowie dadurch verursachte Schäden werden weiter zuneh-
men. Da solche Katastrophen überwiegend Länder treffen, die weder die or-
ganisatorischen noch die finanziellen Mittel haben, um sich in Notsituationen
selbst zu helfen, wird der Bedarf an humanitärer Hilfe wachsen. Besonders
wichtig sind Konzepte der Katastrophenvorsorge, mit denen dem Risiko-
potential schon im Vorfeld effektiv begegnet werden kann. Die von Seiten der
Bundesregierung bereits unternommenen Ansätze zur Katastrophenvorsorge
und -bewältigung sollten daher intensiv weitergeführt werden.

2. Der Titel für humanitäre Hilfe sollte mittel- bis langfristig auf 100 Mio. Euro
aufgestockt werden. Mit den für 2007 bereitgestellten Mitteln in Höhe von
50 Mio. Euro befindet sich Deutschland im internationalen Vergleich nur im
Mittelfeld. Deutschland wendet lediglich 2,7 Prozent seiner ODA-Mittel für
humanitäre Hilfe auf; der OECD-Durchschnitt liegt bei 7 Prozent. Die im
Rahmen des EU-Stufenplans zur Erreichung des 0,7-Prozent-ODA-Ziels bis
zum Jahr 2015 angestrebte Mittelerhöhung auf 100 Mio. Euro ist deshalb
zwingend erforderlich.

3. Die Prinzipien von Subsidiarität und Diversität prägen den Beitrag, den die
zivilen Hilfsorganisationen als die eigentlichen Träger der humanitären Hilfe
leisten. Diese Prinzipien haben sich bei deutschen Hilfsmaßnahmen bewährt
und sollten deshalb auch bei der Reform des humanitären Systems der Ver-
einten Nationen (VN) berücksichtigt werden. Eine Zentralisierung der huma-
nitären Hilfe zu Lasten der nationalen Nichtregierungsorganisationen muss
vermieden werden.

4. Gemäß dem Prinzip der Subsidiarität sollte die staatliche Förderpolitik auch
weiterhin sicherstellen, dass es zu keiner Konkurrenzsituation zwischen
Nichtregierungsorganisationen und staatlichen Organisationen kommt.

5. Gleichermaßen sollte in der Förderpolitik eine Konkurrenz zwischen deut-
schen Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen
vermieden werden.

6. Deutsche humanitäre Nichtregierungsorganisationen sollten neben den
VN-Organisationen Zugriff auf die Mittel des Central Emergency Response
Fund (CERF), des Nothilfefonds der VN, haben.

7. Das Konzept der Fehlbedarfsfinanzierung sollte beibehalten werden. Dies
entspricht dem Grundsatz der Subsidiarität, nach dem die Zuwendungen die
mangelnden Eigenmittel des Zuwendungsempfängers ausgleichen sollen.
Der von deutschen Nichtregierungsorganisationen aus eigenen Mitteln auf-
zubringende Eigenanteil in Höhe von derzeit 5 Prozent orientiert sich an
deren durchschnittlicher Leistungsfähigkeit. Spendenbedingten Schwankun-
gen wird bereits dadurch Rechnung getragen, dass in Einzelfällen als Eigen-
anteil auch Eigenleistungen in nicht bezifferbarer Höhe akzeptiert werden.
Der geforderte Eigenanteil soll auch künftig einen Wert von 5 Prozent nicht
überschreiten, um die Handlungsfähigkeit von Nichtregierungsorganisatio-
nen nicht zu gefährden.

8. Deutschland sollte innerhalb der EU Einfluss nehmen, damit eine abge-
stimmte Vorgehensweise bei humanitären Katastrophen einen wichtigen
Bestandteil einer gemeinsamen Außen-, Entwicklungs-, Sicherheits- und
Verteidigungspolitik bildet.

Drucksache 16/5490 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

9. Bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte im Rahmen humanitärer Hilfs-
maßnahmen sollte darauf geachtet werden, dass diese nur dann unterstüt-
zend zum Einsatz kommen, wenn zivile Kapazitäten nicht ausreichen. Der
Verantwortungsbereich von Bundeswehr und humanitären Hilfsorganisa-
tionen sowie die Koordination untereinander müssen in jeder Phase des
Einsatzes klar definiert sein.

10. Die Zusammenarbeit des Auswärtigen Amts (AA) und des Bundesministe-
riums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im
Schnittpunktbereich zwischen humanitärer Hilfe und entwicklungsorien-
tierter Not- und Übergangshilfe hat sich bewährt. Bei der Koordinierung
dieser Arbeitsteilung muss ein fließender Übergang von der Soforthilfe zur
entwicklungsorientierten Nothilfe sowie eine nahtlose Anschlussfinanzie-
rung sichergestellt werden. Die Empfehlungen, die von der OECD im Rah-
men des DAC-Peer-Review zur Verbesserung der deutschen humanitären
Hilfe gemacht wurden, sollten weiterhin umgesetzt werden.

11. Minen und Blindgänger sind weiterhin ein drängendes humanitäres Pro-
blem, das den Wiederaufbau in Kriegsgebieten stark erschwert. Deshalb
müssen Projekte des humanitären Minenräumens konsequent fortgesetzt
und ausreichend finanziert werden.

12. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen sollte der nächste Bericht der Bun-
desregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland erstellt und zu
Beginn der nächsten Legislaturperiode vorgelegt werden.

Berlin, den 23. Mai 2007

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Ute Granold
Berichterstatterin

Christel Riemann-Hanewinckel
Berichterstatterin

Burkhardt Müller-Sönksen
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5490

Bericht der Abgeordneten Ute Granold, Christel Riemann-Hanewinckel, Burkhardt
Müller-Sönksen, Michael Leutert und Volker Beck (Köln)

I. Überweisung und Mitberatung

Die Unterrichtung auf Drucksache 16/3777 wurde in der
97. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Mai 2007
dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur
federführenden Beratung sowie dem Auswärtigen Aus-
schuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Ausschuss für
Gesundheit und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat die Unterrichtung am
23. Mai 2007 in seiner 42. Sitzung beraten und die Kenntnis-
nahme empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss hat die Unterrichtung am
23. Mai 2007 in seiner 48. Sitzung beraten und die Kenntnis-
nahme empfohlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Unterrichtung am 23. Mai 2007 in seiner 35. Sitzung
beraten und die Kenntnisnahme empfohlen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Unterrichtung am
23. Mai 2007 in seiner 54. Sitzung beraten und die Kenntnis-
nahme empfohlen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat die Unterrichtung am 23. Mai 2007 in sei-
ner 37. Sitzung beraten und die Kenntnisnahme empfohlen.

Der Ausschuss bittet darüber hinaus mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
um Berücksichtigung der folgenden Entschließung:

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
wird gebeten, sich in einer Beschlussempfehlung zum Be-
richt der Bundesregierung über die deutsche humanitäre
Hilfe im Ausland (2002 – 2005) für eine verbesserte Verzah-
nung zwischen der humanitären Hilfe (Soforthilfe), der ent-
wicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe sowie der
langfristig angelegten Entwicklungszusammenarbeit auszu-
sprechen. Die Empfehlungen, die von der OECD im Rahmen
des DAC-Peer-Review zur Verbesserung der deutschen
humanitären Hilfe gemacht wurden, sollten weiterhin umge-
setzt werden.

Die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts sowie zwischen
den nationalen und internationalen staatlichen und nicht-
staatlichen Organisationen sollte so gestaltet werden, dass
es im Sinne einer effektiven und zielgenauen humanitären
Hilfe zu einer sinnvollen Arbeitsteilung und gegenseitigen
Ergänzung kommt.

III. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat zu der Unterrichtung am 28. Februar 2007 eine

öffentliche Expertenanhörung durchgeführt. Der Ausschuss
hat die Vorlage zudem in seiner 36. Sitzung am 23. Mai 2007
beraten.

Als Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss die Unterrich-
tung auf Drucksache 16/3777 zur Kenntnis genommen.

Folgende Entschließung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zu der Unterrichtung ist vom Ausschuss mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE. ab-
gelehnt worden:

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung – Drucksache 16/3777 – fol-
gende Entschließung anzunehmen:

Die Bundesregierung leistet bei Naturkatastrophen, Kriegen
und Konflikten humanitäre Hilfe, indem sie geeignete
Hilfsorganisationen finanziell unterstützt. Darüber unter-
richtet sie regelmäßig den Deutschen Bundestag. Dieser
würdigt den „Bericht der Bundesregierung über die deut-
sche humanitäre Hilfe im Ausland 2002 bis 2005“ als einen
umfassenden Überblick über die Vielfalt der Aktivitäten
durch staatliche und nichtstaatliche Organisationen. Er
begrüßt die Ausführlichkeit und Nachvollziehbarkeit des
Berichts sowie sein im Vergleich zu früheren Berichten zeiti-
ges Erscheinungsdatum.

Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung, bei
ihren humanitären Hilfsmaßnahmen im Ausland folgende
Überlegungen zu berücksichtigen:

1. Naturkatastrophen sowie dadurch verursachte Schäden
werden weiter zunehmen. Da solche Katastrophen über-
wiegend Länder treffen, die weder die organisatorischen
noch die finanziellen Mittel haben, um sich in Notsitua-
tionen selbst zu helfen, wird der Bedarf an humanitärer
Hilfe wachsen. Besonders wichtig sind Konzepte der
Katastrophenvorsorge, mit denen dem Risikopotential
schon im Vorfeld effektiv begegnet werden kann. Die von
Seiten der Bundesregierung bereits unternommenen An-
sätze zur Katastrophenvorsorge und -bewältigung sollten
daher intensiv weitergeführt werden.

2. Der Titel für humanitäre Hilfe sollte mittelfristig auf 100
Mio. Euro aufgestockt werden. Mit den für 2007 bereitge-
stellten Mitteln in Höhe von 50 Mio. Euro befindet sich
Deutschland im internationalen Vergleich nur im Mittel-
feld.

3. Die Prinzipien von Subsidiarität und Diversität prägen
den Beitrag, den die zivilen Hilfsorganisationen als die
eigentlichen Träger der humanitären Hilfe leisten. Diese
Prinzipien haben sich bei deutschen Hilfsmaßnahmen be-
währt und sollten deshalb auch bei der Reform des huma-
nitären Systems der Vereinten Nationen (VN) berücksich-
tigt werden.

Drucksache 16/5490 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. Gemäß dem Prinzip der Subsidiarität sollte die staatliche
Förderpolitik sicherstellen, dass es im Sinne einer effek-
tiven und zielgenauen humanitären Hilfe zu einer sinn-
vollen Arbeitsteilung und Ergänzung zwischen nationa-
len und internationalen Nichtregierungsorganisationen
und staatlichen Organisationen kommt.

5. Deutsche humanitäre Nichtregierungsorganisationen
sollten neben den VN-Organisationen Zugriff auf die
Mittel des Central Emergency Response Fund (CERF),
des Nothilfefonds der VN, haben.

6. Das Konzept der Fehlbedarfsfinanzierung sollte beibe-
halten werden. Dies entspricht dem Grundsatz der Sub-
sidiarität, nach dem die Zuwendungen die mangelnden
Eigenmittel des Zuwendungsempfängers ausgleichen
sollen. Der von deutschen Nichtregierungsorganisatio-
nen aus eigenen Mitteln aufzubringende Eigenanteil in
Höhe von derzeit 5 Prozent orientiert sich an deren
durchschnittlicher Leistungsfähigkeit. Spendenbeding-
ten Schwankungen wird bereits dadurch Rechnung ge-
tragen, dass in Einzelfällen als Eigenanteil auch Eigen-
leistungen in nicht bezifferbarer Höhe akzeptiert
werden. Der geforderte Eigenanteil soll auch künftig
einen Wert von 5 Prozent nicht überschreiten, um die
Handlungsfähigkeit von Nichtregierungsorganisatio-
nen nicht zu gefährden.

7. Deutschland sollte innerhalb der EU Einfluss nehmen,
damit ein kohärenter Ansatz zur Verhinderung und Be-
wältigung von humanitären Katastrophen angestrebt
wird, der alle Politikbereiche umfasst.

8. Bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte im Rah-
men humanitärer Hilfsmaßnahmen sollte darauf geach-
tet werden, dass diese nur dann unterstützend zum
Einsatz kommen, wenn zivile Kapazitäten nicht ausrei-
chen. Der Verantwortungsbereich von Bundeswehr und
humanitären Hilfsorganisationen sowie die Koordina-
tion untereinander müssen in jeder Phase des Einsatzes
klar definiert sein

9. Die Zusammenarbeit des AA und des BMZ im Schnitt-
punktbereich zwischen humanitärer Hilfe und entwick-
lungsorientierter Not- und Übergangshilfe sollte weiter
verbessert werden. Bei der Koordinierung dieser
Arbeitsteilung muss ein fließender Übergang von der
Soforthilfe zur entwicklungsorientierten Nothilfe sowie
eine nahtlose Anschlussfinanzierung sichergestellt wer-
den.

10. Die Empfehlungen, die von der OECD im Rahmen des
DAC-Peer-Review zur Verbesserung der deutschen
humanitären Hilfe gemacht wurden, sollten intensiv
geprüft werden. Ziel muss es dabei sein, die deutsche
humanitäre Hilfe so zu gestalten, dass Reibungsverluste
aufgrund unklarer Zuständigkeiten verringert werden,
dass auf humanitäre Katastrophen schnell und flexibel
reagiert werden kann und dass die Soforthilfe sinnvoll
mit langfristig angelegten Maßnahmen der Entwick-
lungszusammenarbeit und der Krisenprävention ver-
bunden wird.

11. Minen und Blindgänger sind weiterhin ein drängendes
humanitäres Problem, das den Wiederaufbau in Kriegs-
gebieten stark erschwert. Deshalb müssen Projekte des

humanitären Minenräumens konsequent fortgesetzt und
ausreichend finanziert werden.

12. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen sollte der
nächste Bericht der Bundesregierung über die deutsche
humanitäre Hilfe im Ausland erstellt und zu Beginn der
nächsten Legislaturperiode vorgelegt werden.

In den meisten Punkten entspricht die Empfehlung der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Empfehlung der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD. Die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN weist in ihrer Entschließung jedoch darauf
hin, dass die Empfehlungen, die von der OECD im Rahmen
des DAC-Peer-Review zur Verbesserung der deutschen hu-
manitären Hilfe gemacht wurden, intensiv geprüft werden
sollten. Ziel müsse es dabei sein, die deutsche humanitäre Hil-
fe so zu gestalten, dass Reibungsverluste aufgrund unklarer
Zuständigkeiten verringert werden, dass auf humanitäre Ka-
tastrophen schnell und flexibel reagiert werden kann und dass
die Soforthilfe sinnvoll mit langfristig angelegten Maßnah-
men der Entwicklungszusammenarbeit und der Krisenprä-
vention verbunden wird. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN betonte im Ausschuss, dass es eine bessere Koo-
peration zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Organisa-
tionen sowohl national als auch international geben müsse.
Die Pluralität im Bereich der Nichtregierungsorganisationen
sei zwar einerseits sehr gut, bringe aber andererseits Koope-
rationsprobleme mit sich. Man müsse sehen, dass es im Be-
reich der Spendeneinkommen und der Aufgabenverteilung
auch einen Konkurrenzkampf gebe. Die deutsche humanitäre
Hilfe habe eine hohe Qualität und man begrüße das Anliegen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, den Titel für huma-
nitäre Hilfe mittel- bis langfristig von 50 Mio. Euro auf 100
Mio. Euro aufzustocken. Dennoch sei eine bloße Auf-
stockung nicht unproblematisch. Eine Relation herzustellen,
wie hoch der Anteil der humanitären Hilfe an der gesamten
ODA-Leistung ist, schaffe ein völlig verzerrtes Bild. Ein
großer Anteil an humanitärer Hilfe sei allein noch kein
Qualitätsmerkmal.

Die Fraktion der SPD erklärte, dass man im Ausschuss den
Bericht zur humanitären Hilfe sehr ausführlich diskutiert
habe. Man glaube schon, dass einige Punkte betont werden
sollten. Die Auffassung zur ODA-Quote könne durchaus
sehr unterschiedlich gesehen werden. Im Übrigen habe sich
die Zusammenarbeit zwischen der humanitären Soforthilfe
und der langfristigen Aufbauhilfe bewährt. Auch werde in
der Beschlussempfehlung festgestellt, dass der Fortgang der
Hilfeleistungen im Anschluss an die Soforthilfe gewährleis-
tet werden müsse.

Die Entschließung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD ist
in leicht geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden. In die
Beschlussempfehlung neu aufgenommen und unter Nummer
10 eingefügt wurde der Satz aus der Beschlussempfehlung
des mitberatenden Ausschusses für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung: „Die Empfehlungen, die von der
OECD im Rahmen des DAC-Peer-Review zur Verbesserung
der deutschen humanitären Hilfe gemacht wurden, sollten
weiterhin umgesetzt werden.“ Der Aufnahme dieses Satzes
in die Beschlussempfehlung haben die Fraktionen CDU/
CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zugestimmt. Die Fraktion der FDP stimmte dagegen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/5490

Berlin, den 23. Mai 2007

Ute Granold
Berichterstatterin

Christel Riemann-Hanewinckel
Berichterstatterin

Burkhardt Müller-Sönksen
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

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