BT-Drucksache 16/543

Neue Dynamik für Ausbildung

Vom 2. Juli 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/543
16. Wahlperiode 07. 02. 2006

Antrag
der Abgeordneten Uwe Schummer, Ilse Aigner, Michael Kretschmer, Katherina
Reiche (Potsdam), Alexander Dobrindt, Ingrid Fischbach, Axel E. Fischer
(Karlsruhe-Land), Eberhard Gienger, Monika Grütters, Anette Hübinger, Hartmut
Koschyk, Johann-Henrich Krummacher, Dorothee Mantel, Carsten Müller
(Braunschweig), Dr. Norbert Röttgen, Marcus Weinberg, Volker Kauder, Dr. Peter
Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Willi Brase, Jörg Tauss, Nicolette Kressl, Lothar Binding
(Heidelberg), Ulla Burchardt, Dieter Grasedieck, Ute Kumpf, Lothar Mark, Gesine
Multhaupt, Thomas Oppermann, René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Renate
Schmidt (Nürnberg), Heinz Schmitt (Landau), Olaf Scholz, Swen Schulz (Spandau),
Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD

Neue Dynamik für Ausbildung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Juni 2004 wurde der Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenach-
wuchs in Deutschland geschlossen. Insgesamt wurden 2004 59 900 neue Aus-
bildungsplätze geworben, davon 20 750 im Handwerk und 38 800 im Bereich
der Industrie- und Handelskammern. 43 000 Betriebe konnten erstmals für die
Ausbildung gewonnen werden. Zugleich konnte durch eine gemeinsame Kraft-
anstrengung von Wirtschaft und Bundesregierung die Zahl der Ausbildungsver-
träge erstmals seit Jahren wieder deutlich um 2,8 Prozent (+ 15 346 Verträge)
gesteigert werden. Die Bundesverwaltung trug zu diesem Ergebnis mit einer
Steigerung ihrer Ausbildungsplätze um 34 Prozent aktiv bei. Damit wurden die
angestrebten Pakt-Zielsetzungen mehr als erfüllt.

Im Pakt-Jahr 2005 haben Kammern und Verbände 63 400 neue Ausbildungs-
plätze eingeworben und rund 40 000 Betriebe erstmals für Ausbildung gewon-
nen. Bis Januar 2006 wurden zudem 42 000 Einstiegsqualifizierungen für
Jugendliche (EQJ) von den Betrieben geschaffen, rund 19 800 Jugendliche ha-
ben eine solche Einstiegsqualifizierung bereits begonnen. Knapp 57 Prozent der
Jugendlichen sind nach der Einstiegsqualifizierung in eine reguläre betriebliche
Ausbildung gemündet. Im Rahmen der Nachvermittlung konnte 93 Prozent aller
Jugendlichen, die das Nachvermittlungsangebot wahrgenommen haben, ein An-
gebot auf Ausbildung oder Qualifizierung unterbreitet werden. Die rechnerische
Lücke zwischen Angebot und Nachfrage konnte im Rahmen der Nachvermitt-
lung deutlich reduziert werden (auf zuletzt 11 500), blieb aber etwas hinter den
guten Vorjahresergebnissen (rund 9 500) zurück. Die Zahl der Ausbildungsver-
träge blieb ebenfalls im Pakt-Jahr 2005 mit rund 550 200 unter dem guten Er-
gebnis des Vorjahres. Insgesamt ging die Zahl der betrieblichen Ausbildungs-

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verträge um 4 Prozent (– 22 800) zurück. Betrachtet man allein die Zahl der
betrieblichen Verträge, lag diese 2005 immer noch um 7 900 höher als vor dem
Abschluss des Paktes.

Die Bundesregierung hat den Ausbildungspakt mit den Spitzenverbänden der
Wirtschaft geschlossen, um das Ausbildungsverhalten der Betriebe positiv zu
beeinflussen. Der Ausbildungsmarkt ist ein Teilbereich des Arbeitsmarktes,
ebenso wie die Neueinstellung von Auszubildenden Teil der betrieblichen Per-
sonalpolitik ist. Der Ausbildungspakt wurde im Juni 2004 geschlossen. Die
Bundesagentur für Arbeit gibt für Ende Dezember 2005 an, dass die Zahl der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten innerhalb eines Jahres um rund
210 000 zurückgegangen ist. Da der Ausbildungsmarkt dem Arbeitsmarkt folgt,
sind zum Beispiel die neu geschaffenen Ausbildungsplätze und EQJ-Maßnah-
men ein weiterer Schritt zu Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation, der
aber nicht ausreicht. Aus diesem Grund müssen gesellschaftliche und staatliche
Aktivitäten verstärkt werden, um durch weitere Maßnahmen mehr Ausbildungs-
plätze für Jugendliche zu schaffen.

Der Ausbildungspakt unterstützt den hohen Stellenwert der dualen Berufsaus-
bildung in Deutschland. In diesem Berufsbildungssystem lässt das berufliche
Lernen in den Betrieben die Auszubildenden die technischen, wirtschaftlichen
und arbeitsorganisatorischen Veränderungen ständig miterleben und -gestalten
und sichert eine bedarfsgerechte an aktuellen Qualifikationsanforderungen
orientierte Berufsausbildung. Die Auszubildenden erreichen in diesem Ausbil-
dungssystem eine berufliche Lernkompetenz, die mit einem gleichzeitigen Er-
werb beruflicher Erfahrung in kompetenter Berufsausbildung gekoppelt ist. Das
Berufsprinzip ist die Grundlage für die individuelle Weiterentwicklung und für
lebensbegleitendes Lernen. Für die Wirtschaft ist die Ausbildung im dualen Bil-
dungssystem unerlässlich, da es den zukünftigen Fachkräftebedarf sichert und
somit zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beiträgt. Die mittelständischen
Unternehmen und das Handwerk stellen über 80 Prozent aller Ausbildungs-
plätze zur Verfügung. Sie zeigen hiermit eine große gesellschaftliche Verantwor-
tung und leisten Vorsorge für ihre betriebliche Personalplanung.

Angesichts der aktuellen Entwicklung brauchen wir eine neue Dynamik für
Ausbildung, damit alle ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen Jugendli-
chen einen Ausbildungsplatz erhalten. Dazu bedarf es verstärkter Anstrengun-
gen aller Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Sozial-
verbänden, um zusätzliche Maßnahmen zur Schaffung weiterer Ausbildungs-
plätze zu realisieren. Neben einer Minimierung der rechnerischen Lücke zwi-
schen nicht vermittelten Bewerbern und unbesetzten Ausbildungsplätzen im
jeweils aktuellen Ausbildungsjahr sind strukturelle Verbesserungen im System
der beruflichen Bildung notwendig, um eine Antwort auf neue Herausforderun-
gen zu finden. Zu diesen Herausforderungen gehören insbesondere nachhaltige
Veränderungen in den Wirtschaftsstrukturen, der demographische Wandel sowie
die häufig ungenügende Verzahnung an den Schnittstellen von schulischer Bil-
dung, beruflicher Bildung, Beschäftigung und Weiterbildung.

Es gilt daher, das System der beruflichen Bildung in einer breit angelegten
Strukturinitiative unter Einbeziehung aller Verantwortlichen weiterzuent-
wickeln. Das Themenspektrum einer solchen Initiative sollte von der Benachtei-
ligtenförderung, der Nachqualifizierung und der Verbesserung der Ausbildungs-
reife über eine stärkere Durchlässigkeit der Bildungswege und die Verbesserung
von Übergängen und Kooperationsformen zwischen den einzelnen Bereichen
unseres Bildungssystems bis hin zur Ausschöpfung aller Ausbildungspotenziale
in wachstumsintensiven Segmenten der Wirtschaft ohne ausgeprägte Ausbil-
dungstradition reichen.

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II. Der Deutsche Bundestag begrüßt

1. die Bekräftigung der Bundesregierung, den Ausbildungspakt fortzuführen
und am Ziel, dass kein junger Mensch länger als drei Monate arbeitslos blei-
ben darf, festzuhalten;

2. die Ankündigung der Bundesregierung, eine Initiative zur strukturellen Fort-
entwicklung der beruflichen Bildung an den Nahtstellen der Bildung und
zwischen Bildung und Beschäftigung unter Einbeziehung aller für die beruf-
liche Bildung Verantwortlichen in Angriff zu nehmen. Sie sollte insbesondere
auch die Gewerkschaften und die Länder einbeziehen. Es muss verhindert
werden, dass sich weiterhin ausbildungsfähige Betriebe aus der Ausbildung
zurückziehen. Um diesem Prozess entgegenzusteuern, müssen die Gründe
dafür systematisch ermittelt werden;

3. die Bündelung und Fortentwicklung der bisherigen, überwiegend Ende 2005
ausgelaufenen Ausbildungsprogramme STARegio, Regiokom Ost, Ausbil-
dungsplatzentwickler, KAUSA, Patenschaftsprogramm zum neuen Groß-
programm JOBSTARTER. JOBSTARTER setzt zur Verbesserung der Aus-
bildungssituation auf den Ausbau der betrieblichen Ausbildung. Neben der
Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze und der Verbesserung regionaler
Ausbildungsstrukturen zielt JOBSTARTER als zentrales Instrument der Bun-
desregierung auf die breite Umsetzung der Reform des Berufsbildungs-
gesetztes in die Praxis. Hervorgehoben wird, dass das duale Berufsausbil-
dungssystem in Deutschland mit seinem Praxisbezug, seiner Arbeits- und
Betriebsnähe ein Erfolgsmodell ist. Es garantiert hohe Übergangsquoten von
der Ausbildung in die Beschäftigung. Das Programm gewährleistet eine
gezielte strukturelle Stärkung des betrieblichen Angebotes in den Regionen,
die u. a. durch eine intensive „maßgeschneiderte“ Zusammenarbeit mit den
regionalen Ausbildungspartnern erreicht wird;

4. die im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD vorgesehene Durchlässig-
keit der Bildungswege. Damit steht dem einzelnen Absolventen einer Berufs-
ausbildung durch entsprechende Weiterqualifizierung der Zugang zur Hoch-
schule offen. Das ist ein wesentlicher Schritt für die Gleichwertigkeit von
akademischer und beruflicher Bildung. Die Umsetzung der Öffnung des
Hochschulganges für beruflich Qualifizierte ohne herkömmliche Hochschul-
zugangsberechtigung muss in den Bundesländern rasch vorangetrieben
werde. Wir appellieren an die Länder, möglichst transparente länderübergrei-
fend anerkannte einheitliche und breitere Zugänge für beruflich Qualifizierte
zum Hochschulstudium zu schaffen. Die neue Strukturinitiative des Bundes-
ministeriums für Bildung und Forschung sollte auch dieses Thema aktiv auf-
greifen.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. das seit 1. April 2005 in Kraft getretene neue Berufsbildungsgesetz zügig
umzusetzen. Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten zur Entwicklung diffe-
renzierter und flexibler Ausbildungsberufe. Die auf den Bedarf des Arbeits-
marktes ausgerichtete Modernisierung in der dualen Berufsausbildung ver-
bessert die Ausbildungschancen von Jugendlichen mit schlechteren Start-
voraussetzungen. Hierzu gehören die Regelungen zur Durchführung von
Prüfungen, insbesondere in Form der gestreckten Abschlussprüfung, aber
auch – unter Berücksichtigung von Akzeptanz und Fortentwicklungsmög-
lichkeiten auf dem Arbeitsmarkt – mehr Stufenausbildungen und verbesserte
Möglichkeiten für Absolventen zweijähriger Ausbildungen, ihre Ausbildung
in einem dreijährigen Beruf fortzusetzen. Dazu ist es wünschenswert, dass
der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung für die Überprü-
fung auch bestehender Ausbildungsordnungen hinsichtlich einer verstärkten

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Strukturierung der Stufenausbildung Empfehlungen ausspricht. Darüber hin-
aus sind geeignete Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, um jungen Men-
schen ohne Schulabschluss und ohne Berufsausbildung einen Anspruch im
Sinne einer zweiten Chance mittels einfacher nachzuholender Abschlüsse zu
sichern und ihnen so wieder eine Perspektive zu eröffnen;

2. die Wirkung des neuen Berufsbildungsrechts wie im Koalitionsvertrag ver-
einbart unverzüglich zu überprüfen und die Bildungsforschung insgesamt
fortzuentwickeln. Die ständige wissenschaftliche Begleitung ist vom Bundes-
institut für Berufsbildung zu leisten. Ebenso ist zu überprüfen, wie sich die
Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung ausgewirkt hat;

3. im Handwerksbereich weiterhin neben dem Kriterium der Gefahrgeneigtheit
auch die herausragende Ausbildungsleistung als Voraussetzung für die Meis-
terpflicht zum Führen eines Betriebes zu beachten. Dabei ist die Ausbil-
dungsleistung regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre auf ihre Ausbildungs-
quote hin zu überprüfen;

4. sich für den Erhalt und Ausbau der Berufsorientierung und Berufsberatung
sowie für die verstärkte Zusammenarbeit der Akteure auszusprechen und dies
gemäß den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Be-
rufsbildung auf den Weg zu bringen. Die Berufsorientierung und -beratung
ist ein geeignetes Instrument, um durch individuelle Förderung und kontinu-
ierliche Begleitung den Jugendlichen den Weg in ein erfolgreiches Arbeits-
leben zu erleichtern. Sie erkennt Lerndefizite, die durch eine gezielte Förde-
rung ausgeglichen werden können, eröffnet Berufsperspektiven und somit
auch Lebensperspektiven.

IV. Der Deutsche Bundestag fordert

1. die Tarifpartner auf, tarifpolitische Vereinbarungen zur Steigerung des Aus-
bildungsplatzangebotes zu treffen. Auch die Qualität der Ausbildung muss
Gegenstand der Vereinbarungen sein. Dafür müssen alle betrieblichen Aus-
bildungsressourcen genutzt werden;

2. die Sozialpartner auf, das Konsensprinzip als Instrument für Innovation und
Fortschritt bei der Neuordnung von Ausbildungsberufen zu nutzen und zur
Auflösung von Blockadesituationen im Vorfeld der Neuordnung von Ausbil-
dungsberufen Schlichtergremien einzurichten.

V. Der Deutsche Bundestag appelliert an die Betriebe, Tarifpartner und Länder,

1. ihrer sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und im
Rahmen des dualen Ausbildungssystems berufliche Qualifikationen zu ver-
mitteln. Die berufliche Bildung muss ständiges Thema bei ihrer betrieblichen
Personalplanung sein. Der Standort Deutschland lebt stärker als andere
Volkswirtschaften von der Bildung, der Kompetenz, der Qualifikation und
der Kreativität der Menschen. Daher gilt unser Appell an die Wirtschaft, glei-
chermaßen wie sie in Maschinen und Technik investiert, auch in die Aus- und
Weiterbildung der Menschen zu investieren. Hierbei sollte verstärkt mit In-
formations- und Hilfsangeboten auf Migrationsbetriebe zugegangen werden,
um sie stärker als bisher für die Ausbildung junger Menschen zu gewinnen;

2. die mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes in Kraft getretenen gesetz-
lichen Voraussetzungen für die Verbundausbildung (§ 10 Abs. 5 BBiG) ver-
stärkt zu nutzen. Die Verbundausbildung ist ein wirkungsvolles Instrument,
um zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Besonders kleine
und mittlere Betriebe können durch die Verbundausbildung einen wichtigen
Beitrag zur Umsetzung von neuen und neu geordneten Ausbildungsberufen
sowie zur Verbesserung der Ausbildungsqualität leisten. Im Rahmen einer

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Verbundausbildung kann es z. B. in Grenzregionen sinnvoll sein, Teilseg-
mente einer betrieblichen Ausbildung grenzüberschreitend im europäischen
Ausland durchzuführen;

3. die Ausbildungsfähigkeit und die Ausbildungsmotivation zu stärken. Dazu
ist eine qualifizierte Berufsberatung an den allgemein bildenden Schulen ein
wichtiger Bestandteil. Zu diesem Zweck müssen die Kooperation zwischen
den Betrieben und Schulen verstärkt und die Erfahrungen der Partner der
beruflichen Bildung mit einbezogen werden;

4. auf eine ständige Weiterentwicklung der Qualität der beruflichen Bildung
hinzuwirken. Das Berufsbildungsgesetz enthält ein umfassendes Instrumen-
tarium zur Sicherung der Qualität der beruflichen Bildung. Die Sicherung
und Weiterentwicklung der Qualität der beruflichen Bildung bedarf unter
Mitwirkung aller an der Berufsbildung Beteiligten eines ständigen Bewer-
tungsprozesses;

5. sich mit den Ergebnissen des Expertenmonitors Berufliche Bildung im Hin-
blick auf die Bewerberqualifikation auseinander zu setzen. Der Experten-
monitor ist eine Befragung des Bundesinstituts für Berufsbildung unter
knapp 500 Bildungsexperten. Die Experten sehen auch die Eltern in der
Pflicht, wenn es darum geht, die Ausbildungsreife des Kindes sicherzustel-
len. Wichtige Aspekte der Ausbildungsreife wie Zuverlässigkeit, Verantwor-
tungsbewusstsein, Durchhaltevermögen sowie Lern- und Leistungsbereit-
schaft seien durch die veränderten familiären Rahmenbedingungen oft nur
noch unzureichend vorhanden. Um eine Verbesserung der Ausbildungsreife
zu erreichen, müssten allerdings alle am Bildungsprozess Beteiligten stärker
zusammenarbeiten: die Eltern bei der Vermittlung grundlegender Werte, die
Schulen bei der Förderung von Schlüsselqualifikationen der Jugendlichen
und bei der Stärkung des Praxisbezuges. Die Unternehmen sollten bei der
Bewerberauswahl stärker als bisher das Entwicklungspotential der Jugend-
lichen berücksichtigen und mehr schwächere Jugendliche ausbilden. Die Ju-
gendlichen sind aufgefordert, deutlicher als bisher Verantwortung für das
eigene Leben zu übernehmen und die eigenen Kompetenzen realistisch ein-
zuschätzen. Sie sollten sich noch stärker als bisher bemühen, Kontakt zur
Berufswelt aufzunehmen;

6. die Möglichkeiten der vollzeitschulischen Berufsausbildung mit Anspruch
auf Zulassung zur Kammerprüfung (§ 43 Abs. 2 BBiG, zeitlich befristet bis
1. August 2011) zu nutzen, um Warteschleifen für Jugendliche zu vermeiden.

Berlin, den 7. Februar 2006

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

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