BT-Drucksache 16/5315

zu dem Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/2096- Rechtsstaatskonforme Behandlung von Verhafteten nach der Übergabe durch deutsche Stellen im Ausland sicherstellen

Vom 10. Mai 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5315
16. Wahlperiode 10. 05. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen,
Dr. Werner Hoyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/2096 –

Rechtsstaatskonforme Behandlung von Verhafteten nach der Übergabe durch
deutsche Stellen im Ausland sicherstellen

A. Problem

In dem Antrag fordert die Fraktion der FDP die Bundesregierung auf, den Auf-
bau der örtlichen Sicherheitsbehörden in den Einsatzgebieten der Bundeswehr
zu forcieren. Hierbei müsse ein Hauptanliegen die an menschenrechtlichen
Standards orientierte Ausbildung sein. Die Regierung soll ferner sicherstellen,
dass mit allen Staaten, an die Personen überstellt werden oder mit denen bei der
Ingewahrsamnahme oder bei Inhaftierung von Personen zusammengearbeitet
wird, verbindliche Vereinbarungen bestehen, die es der Bundesrepublik
Deutschland ermöglichen, über das weitere Schicksal dieser Personen Informa-
tionen einzuholen. In dem Antrag wird betont, dass im Rahmen von Nation-Bil-
dungs-Prozessen dem Aufbau einer eigenständigen Polizei und Justiz eine sehr
hohe Bedeutung zukomme. Im Mittelpunkt müsse dabei die Vermittlung men-
schenrechtlicher Standards stehen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 16/5315 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/2096 abzulehnen.

Berlin, den 25. April 2007

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Ute Granold
Berichterstatterin

Christoph Strässer
Berichterstatter

Florian Toncar
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In dem Antrag fordert die Fraktion der FDP die Bundesregie-
rung auf, den Aufbau der örtlichen Sicherheitsbehörden in
den Einsatzgebieten der Bundeswehr zu forcieren. Hierbei
müsse ein Hauptanliegen die an menschenrechtlichen Stan-
dards orientierte Ausbildung sein. Die Regierung soll ferner
sicherstellen, dass mit allen Staaten, an die Personen über-
stellt werden oder mit denen bei der Ingewahrsamnahme
oder bei Inhaftierung von Personen zusammengearbeitet
wird, verbindliche Vereinbarungen bestehen, die es der Bun-
desrepublik Deutschland ermöglichen, über das weitere
Schicksal dieser Personen Informationen einzuholen. In dem
Antrag wird betont, dass im Rahmen von Nation-Bildungs-
Prozessen dem Aufbau einer eigenständigen Polizei und Jus-
tiz eine sehr hohe Bedeutung zukomme. Im Mittelpunkt
müsse dabei die Vermittlung menschenrechtlicher Standards
stehen. Bei internationalen Friedensmissionen komme es in
einer Übergangsphase auch zu Verhaftungen von Personen
durch internationale Streitkräfte. Manchmal würden solche
Verhaftungen auch von Angehörigen der Bundeswehr vor-
genommen. Von der Bundeswehr festgenommene Personen
würden anschließend regelmäßig den zuständigen örtlichen
Behörden überstellt. An Informationen über den weiteren
Verbleib dieser Personen fehle es jedoch bisher. Entschei-
dend sei deshalb, welchen Sicherungen diejenigen unter-
liegen, die deutsche Stellen in den Gewahrsam anderer Staa-
ten überstellen bzw. an deren Ingewahrsamnahme oder
Inhaftierung deutsche Stellen maßgeblich beteiligt sind.

Die Fraktion der FDP will darüber hinaus mit dem Antrag
erreichen, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, diese

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag am 25. April
2007 in seiner 39. Sitzung beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag am 25. April 2007 in
seiner 57. Sitzung beraten und mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag am 25. April
2007 in seiner 43. Sitzung beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 34. Sitzung am 25. April 2007
beraten.

Ohne Diskussion hat der Ausschuss den Antrag auf Druck-
sache 16/2096 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Berlin, den 25. April 2007

Ute Granold
Berichterstatterin

Christoph Strässer
Berichterstatter

Florian Toncar
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5315

Bericht der Abgeordneten Ute Granold, Christoph Strässer, Florian Toncar,
Michael Leutert und Volker Beck (Köln)

I. Überweisung und Mitberatung

Der Antrag auf Drucksache 16/2096 wurde in der 55. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 29. September 2006
dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
zur federführenden Beratung sowie dem Auswärtigen Aus-
schuss, dem Rechtsausschuss und dem Verteidigungsaus-
schuss zur Mitberatung überwiesen.

Bedingungen – soweit wie möglich – in die bereits bestehen-
den internationalen und bilateralen Übereinkommen zum
Auslieferungsverkehr zu integrieren und – soweit wie nötig –
neue vertragliche Grundlagen zur Sicherstellung dieser Be-
dingungen bei Auslieferungen oder Überstellungen zu schaf-
fen. Gefangene sollen nicht an Staaten überstellt werden, die
nicht Mitgliedstaaten des Internationalen Pakts über die
bürgerlichen und politischen Rechte und der UN-Antifolter-
konvention sind.

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