BT-Drucksache 16/5298

Existenzgefährdende Auswirkungen eines Direktanspruchs im Versicherungsvertragsrecht

Vom 9. Mai 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5298
16. Wahlperiode 09. 05. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Mechthild Dyckmans, Patrick Döring, Martin
Zeil, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer
Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam
Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Peter
Haustein, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun
Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Hans-Joachim
Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina
Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian
Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und Fraktion der FDP

Existenzgefährdende Auswirkungen eines Direktanspruchs
im Versicherungsvertragsrecht

Im Rahmen der Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVG) soll ein Direkt-
anspruch bei den über einhundert bestehenden obligatorischen Haftpflichtversi-
cherungen eingeführt werden. Vertreter der betroffenen Berufe befürchten, dass
die Versicherer deshalb beabsichtigen, die Versicherungsbeiträge deutlich anzu-
heben oder sogar spezielle Berufshaftpflichtversicherungen gar nicht mehr an-
zubieten. Dies hätte insbesondere für hunderttausende Freiberufler dramatische
Konsequenzen, da sie die erhöhten Prämien nicht zahlen oder sich überhaupt
nicht mehr versichern könnten.

Eine umfassende Versicherung unter Einschluss derartiger Schäden würde nach
Darstellung im Wochenbericht Nr. 10/2007 (S. 159 ff.) des Deutschen Instituts
für Wirtschaftsforschung (DIW) im Bereich der Architekten zu einem Rück-
gang der Beschäftigten um 10 Prozent führen. Dies würde bedeuten, dass ca.
12 000 Architekten ihre Tätigkeit einstellen müssten, da die Zahlung für das
gesetzlich vorgeschriebene einheitlich hohe Versicherungsniveau ihre finan-
zielle Leistungsfähigkeit übersteigen würde.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche und wie viele obligatorische Haftpflichtversicherungen gibt es für
welche Berufsgruppen und in welchen Bundesländern?

2. Welche Deckungssummen müssen für die jeweiligen Berufsgruppen in den
einzelnen Bundesländern versichert werden?

3. Welche marktüblichen Ausschlüsse sind für die jeweiligen Haftpflichtver-
sicherungen möglich?

Drucksache 16/5298 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Wie definiert die Bundesregierung „marktübliche Ausschlüsse“?

5. Welche obligatorischen Haftpflichtversicherungen sehen keine markt-
üblichen Ausschlüsse vor?

6. Wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass bei einigen obli-
gatorischen Haftpflichtversicherungen marktübliche Ausschlüsse möglich
sind, bei anderen jedoch nicht?

7. Teilt die Bundesregierung den Inhalt der Studie des DIW, dass mit der Ein-
führung eines Direktanspruches im VVG im Bereich der Haftpflichtver-
sicherungen für Architekten ca. 12 000 Architekten ihre Tätigkeit einstel-
len müssten?

8. Würde den Architekten, die sich den vorgeschriebenen Versicherungs-
schutz nicht mehr leisten könnten, aber weiterhin als Architekten berufs-
tätig sein wollten, die Berufsausübung als Architekt untersagt, wenn sie die
Pflicht, sich zu versichern, nicht erfüllen könnten?

9. Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen einschließ-
lich der Auswirkungen auf die Beschäftigung für andere Berufszweige ein,
die ebenfalls der Versicherungspflicht unterliegen, wie insbesondere die
Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare?

10. Wie viele Anbieter gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich
Berufshaftpflichtversicherungen für Versicherungs- und Finanzvermittler?

11. Wie begründet die Bundesregierung, dass bei Versicherungsvermittlern
marktübliche Ausschlüsse bei der Berufshaftpflichtversicherung möglich
sind, bei Finanzvermittlern jedoch nicht?

12. Erwartet die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Finanzmarkt-
Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (FRUG) einen Rückgang der Anbieter
von Berufshaftpflichtversicherungen für Finanzvermittler?

13. Plant die Bundesregierung, vergleichbar dem sog. Zentralruf der Autover-
sicherer, ein Verzeichnis, mit Hilfe dessen der Geschädigte den Versicherer
des Schädigers ermitteln kann?

Wenn ja, für welche obligatorischen Haftpflichtversicherungen plant die
Bundesregierung solche Auskunftsstellen?

14. Ist dieses Verzeichnis auch für die in einigen Bundesländern obligatorische
Hundehalterhaftpflichtversicherung vorgesehen?

Wenn nein, wie soll nach Meinung der Bundesregierung ein Geschädigter
die Haftpflichtversicherung des Halters des Hundes ohne dessen Mithilfe
feststellen?

15. Welche einmaligen und laufenden Kosten erwartet die Bundesregierung
mit der Einführung von Auskunftsstellen, und wer wird diese Kosten tra-
gen?

16. Wo sollen die Auskunftsstellen angesiedelt werden?

17. Wie verträgt sich die Einrichtung von Auskunftsstellen mit den Zielen der
Bundesregierung zum Bürokratieabbau?

Berlin, den 9. Mai 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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