BT-Drucksache 16/4955

Zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien

Vom 30. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4955
16. Wahlperiode 30. 03. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Christine Scheel, Kerstin Andreae
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien

Unter den aufstrebenden Schwellenländern nimmt Brasilien wegen seiner Größe
eine besondere Stellung ein. Vielfältige wirtschaftliche Kontakte bestehen
zwischen dem südamerikanischen Land und der Bundesrepublik Deutschland.
Seit gut einem Jahr besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mehr
zwischen Brasilien und der Bundesrepublik Deutschland. DBA werden nur
äußerst selten gekündigt. Wir wollen wissen, wie es dazu kam und wie die
Bundesregierung weiter verfahren will, um wieder zu einem Abkommen zu
gelangen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Gründe waren ausschlaggebend, das DBA mit Brasilien zum 31. De-
zember 2005 aufzukündigen, und wie hat das Bundesministerium der Finan-
zen versucht, das DBA mit Brasilien doch noch weiterzuführen?

2. Welche Bedeutung für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und speziell
für den Ausbau und die Festigung des Engagements kleiner und mittlerer Un-
ternehmen misst die Bundesregierung dem am 30. Dezember 1975 in Kraft
getretenen und seit dem 31. Dezember 2005 nicht mehr gültigen DBA mit
Brasilien bei, und inwieweit könnte Brasilien dadurch gegenüber anderen
aufstrebenden Schwellenländern ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen?

3. Welche steuerlichen Auswirkungen (z. B. Doppelbesteuerung) hat die Kün-
digung des DBA auf Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, die mit
deutschem Personal in Brasilien vor Ort im Rahmen der wirtschaftlichen und
der Entwicklungszusammenarbeit aktiv sind?

4. Inwieweit haben Differenzen über die Anerkennung der Verrechnungspreis-
regelungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung (OECD) zu dem Dissens zwischen der Bundesregierung und der
brasilianischen Regierung beigetragen, und wie unterscheidet sich die Posi-
tion der brasilianischen Regierung von der anderer Schwellenländer wie bei-
spielsweise China, Indien oder Argentinien?
5. Von welchen Bedingungen macht die Bundesregierung die Aufnahme von
Neuverhandlungen mit Brasilien abhängig, und bis wann will die Bundes-
regierung die Verhandlungen abschließen?

6. Welche Zielrichtung wird die Bundesregierung bei einer eventuellen Wieder-
aufnahme der DBA-Verhandlungen mit Brasilien verfolgen, v. a. in Bezug
auf die Ausprägung einer in DBA mit Nicht-OECD-Ländern üblichen Aus-
weitung der Quellenbesteuerung?

Drucksache 16/4955 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Wird die Bundesregierung die nötigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass
deutsche Finanzbehörden auch 2007 auf Antrag eine Freistellung gewähren
können?

Berlin, den 30. März 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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