BT-Drucksache 16/4954

Nationale Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie - Gegenwärtiger Verfahrensstand

Vom 2. April 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4954
16. Wahlperiode 02. 04. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Dr. Diether Dehm, Dr. Axel Troost,
Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Nationale Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie –
Gegenwärtiger Verfahrensstand

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) vom 12. Dezember 2006 gibt
den Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, ihre Anforderungen in nationales Recht um-
zusetzen. Dabei handelt es sich um eine umfangreiche Aufgabe, da die Richt-
linie viele Bereiche der nationalen Vorschriften berührt. Das Normenscreening,
also die Prüfung und nötigenfalls Anpassung des für Dienstleister geltenden
Rechts erfordert laut Aussagen des Bundesministers für Wirtschaft und Techno-
logie erheblichen Arbeitsaufwand und schwierige politische Entscheidungen.
Da die Richtlinie in vielen Bereichen unklar und mehrdeutig formuliert ist, gibt
es bei der nationalen Umsetzung die Notwendigkeit zur Konkretisierung, aber
auch konkreten Gestaltungsspielraum für die Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwieweit beteiligt die Bundesregierung die Gewerkschaften, die Wirt-
schafts- und Sozialverbände, die Verbraucherverbände, die Sozialversiche-
rungen, die Berufsgenossenschaften, die kommunalen Gebietskörperschaf-
ten und gegebenenfalls weitere Experten frühzeitig am Normenscreening,
und wie begründet sie ihr Vorgehen?

2. Wie will die Bundesregierung das Parlament frühzeitig in das Normenscree-
ning, insbesondere in die Entscheidung über die Änderungen von Rechtsvor-
schriften einbeziehen, und wie begründet sie ihr Vorgehen?

3. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der Bestandsauf-
nahme über die notwendigen Anpassungen der Rechts- und Verwaltungsvor-
schriften?

4. Plant die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausgestal-
tung des sog. einheitlichen Ansprechpartners oder will sie dies den einzelnen
Bundesländern überlassen?

5. Welche Vorüberlegungen hat die Bundesregierung zur Regelung der Zurver-
fügungstellung der in Artikel 22 festgeschriebenen Informationen über die

Dienstleistungserbringer und deren Dienstleistungen gegenüber den Dienst-
leistungsempfängern?

6. Soll diese Informationsleistung ebenfalls über den sog. einheitlichen An-
sprechpartner laufen, und wenn nein, warum nicht, und wo sollen die Infor-
mationen dann gesammelt werden?

Drucksache 16/4954 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Welche zusätzlichen Informationsanforderungen (siehe Artikel 22, Abs. 5)
wird die Bundesregierung vorsehen, bzw. falls dies zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht festgestellt werden kann, wie will die Bundesregie-
rung zu einer Entscheidung in dieser Frage kommen, und wie begründet sie
ihr Vorgehen?

8. Welche Abgrenzung wird die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung
der Richtlinie zwischen der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungs-
freiheit vornehmen, nachdem Artikel 16 der Richtlinie die Dienstleistungs-
freiheit nicht auf eine vorübergehende Dienstleistungserbringung be-
schränkt und dem grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringer explizit
die Einrichtung von Infrastruktur einschließlich Geschäfträumen oder einer
Kanzlei im Zielland erlaubt?

Wer wird in diesen Definitionsprozess mit einbezogen, und wie begründet
die Bundesregierung ihr Vorgehen?

9. In welcher Weise wird die Bundesregierung die Anforderung der Dienstleis-
tungsrichtlinie umsetzen, Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Inter-
esse und nichtwirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse zu definie-
ren?

Wie soll der Definitionsprozess organisiert werden, inwieweit wird die Bun-
desregierung Länder und Kommunen in den Definitionsprozess einbezie-
hen, und welche Bewertungskriterien will sie, angesichts dessen, dass diese
Begriffe auf europäischer Ebene nicht klar definiert sind, anlegen?

10. Welche Bestandteile soll das sog. Umsetzungshandbuch der EU-Kommissi-
on enthalten, und wie ist die Bundesregierung in den Erarbeitungsprozess
des Handbuches eingebunden?

Berlin, den 30. März 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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