BT-Drucksache 16/4882

zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz -15/5252- Tätigkeitsbericht 2003 und 2004 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz - 20. Tätigkeitsbericht -

Vom 28. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4882
16. Wahlperiode 28. 03. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz
– Drucksache 15/5252 –

Tätigkeitsbericht 2003 und 2004 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
– 20. Tätigkeitsbericht –

A. Problem

Der 20. Tätigkeitsbericht gibt einen Überblick über die Schwerpunkte der Arbeit
des Bundesbeauftragten für den Datenschutz in den Jahren 2003 und 2004 sowie
einen Ausblick auf anstehende wichtige Fragen.

Umfassend wird die Weiterentwicklung und Modernisierung des Datenschutz-
rechts begründet. Die Gefahren für das informationelle Selbstbestimmungsrecht
durch die immer weiter voranschreitenden technologischen Innovationen wer-
den verdeutlicht. Ebenso werden die zunehmende Bedeutung europäischer
Rechtsinstrumente und ihre Auswirkungen auf den Datenschutz aufgezeigt.

Zudem enthält die Unterrichtung wesentliche Feststellungen zur datenschutz-
rechtlichen Kontrolle von öffentlichen Stellen des Bundes.

B. Lösung

Kenntnisnahme der Unterrichtung und einstimmige Annahme der Ent-
schließung

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Drucksache 16/4882 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 15/5252 folgende Entschließung
anzunehmen:

1. Der Deutsche Bundestag unterstreicht seine Forderung aus den Entschließun-
gen zum 18. und 19. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Da-
tenschutz nach einer zügigen Modernisierung und Weiterentwicklung des
Datenschutzrechts. Für einen modernen und innovativen Datenschutz ist es
in Anbetracht neuer technologischer Entwicklungen mit ständig wachsenden
Datenbeständen und deren zunehmender Vernetzung dringend erforderlich,
die Reform nunmehr zügig voranzutreiben. Ein modernes, leicht verständ-
liches und übersichtliches Datenschutzrecht ist auch ein wirtschaftlicher
Standortvorteil (20. TB, Nr. 2.1).

2. Der Deutsche Bundestag hält an seiner bereits in der Entschließung zum
19. Tätigkeitsbericht aufgestellten Forderung nach einem Datenschutzaudit-
gesetz gemäß § 9a BDSG fest.

Ein solches Gesetz muss den Unternehmen die Möglichkeit eines Audits auf
freiwilliger Basis bieten und unbürokratisch ausgestaltet sein.

So könnte es ein wichtiges Element eines modernen Datenschutzes wer-
den.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechen-
den Gesetzentwurf vorzulegen (20. TB, Nr. 2.2).

3. Der Deutsche Bundestag erwartet von der Bundesregierung, dass sie seine
mehrfach erhobene Forderung aufgreift, den Arbeitnehmerdatenschutz ge-
setzlich zu regeln, und unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf
vorlegt (20. TB, Nr. 2.5 und 10.1).

4. Der Deutsche Bundestag unterstützt die Bemühungen zur Schaffung eines
europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Hierzu
zählt auch die Schaffung eines hohen und harmonisierten Datenschutz-
standards in der dritten Säule der EU. Ein gemeinsamer europaweiter Daten-
schutzstandard würde auch das Verfahren der grenzüberschreitenden Daten-
übermittlung vereinheitlichen und damit den Informationsaustausch
zwischen den Polizei- und Sicherheitsbehörden erleichtern. Die Bundes-
regierung wird deshalb aufgefordert, sich auf der Basis des Rahmen-
beschlusses über den Datenschutz in der dritten Säule der EU für eine zügige
Verabschiedung entsprechender datenschutzrechtlicher Regelungen auf die-
sem Gebiet innerhalb der deutschen Ratspräsidentschaft einzusetzen
(20. TB, Nr. 3.3.4).

5. Der Deutsche Bundestag kritisiert, dass eine Vielzahl von personenbezoge-
nen Daten über den internationalen Zahlungsverkehr durch die Society for
Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) an US-ameri-
kanische Behörden übermittelt wurden, ohne zu klären, ob dafür eine Rechts-
grundlage vorhanden ist.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine Lösung einzusetzen,
die sicherstellt, dass bei der Datenübermittlung an ausländische Behörden zur
Terrorbekämpfung die Grundsätze des Datenschutzes der EU sowie das

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4882

Bankgeheimnis und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bank-
kunden gewährleistet sind.

6. Der Deutsche Bundestag unterstützt die Bundesregierung in dem Ziel, bei
den anstehenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA für ein län-
gerfristiges Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten ein angemesse-
nes Datenschutzniveau zu gewährleisten, insbesondere bei der Begrenzung
der Datenübermittlung und der Zweckbindung. Vordringlich ist die Umstel-
lung vom sog. Pull-Verfahren (Abrufzugriff) auf das sog. Push-Verfahren
(Übermittlung durch die Fluggesellschaften) (20. TB, Nr. 22.2).

7. Der Deutsche Bundestag hat bereits in seiner Entschließung zum 19. Tätig-
keitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (Bundestags-
drucksache 15/4597) die Bedeutung von Entwicklung und Einsatz daten-
schutzfreundlicher Technologien hervorgehoben (Nr. 5). Er fordert die
Bundesregierung auf, sich für die Gewährleistung des Daten- und Verbrau-
cherschutzes bei der Nutzung der RFID-Technologie einzusetzen. Insbeson-
dere muss dafür Sorge getragen werden, dass die Betroffenen umfassend
über den Einsatz, Verwendungszweck und den Inhalt von RFID-Tags infor-
miert werden. Es muss die Möglichkeit bestehen, die im Handel verwende-
ten RFID-Tags dauerhaft zu deaktivieren bzw. die darauf enthaltenen Daten
zu löschen, wenn Daten nicht mehr erforderlich sind. Ferner muss gewähr-
leistet werden, dass Daten von RFID-Tags aus verschiedenen Produkten nur
so verarbeitet werden, dass keine heimlichen personenbezogenen Verhal-
tens-, Nutzungs- und Bewegungsprofile erstellt werden können. Die Bun-
desregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag noch in diesem
Jahr über ihre Aktivitäten und Planungen und einen möglichen gesetzgebe-
rischen Handlungsbedarf zu berichten (20. TB, Nr. 4.2.1).

8. In der Entschließung zum 19. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für
den Datenschutz war die Bundesregierung vom Bundestag aufgefordert wor-
den, zu prüfen, ob und wie, etwa durch Regelungen zur Beschränkung der
Profilbildung, zur Begrenzung der zentralen Auskunfteien auf branchen-
spezifische Auskunftssysteme und zur Stärkung der Rechtsposition der Be-
troffenen gegenüber zentralen Auskunfteien und ihren Vertragspartnern, ein
wirksamer Schutz der Betroffenen und ihres Restitutionsinteresses insbeson-
dere bei Verarbeitung unrichtiger Daten erreicht werden kann. Der Deutsche
Bundestag wird den nunmehr vorliegenden Bericht der Bundesregierung
insbesondere im Hinblick auf eventuell bestehenden Gesetzgebungsbedarf
prüfen.

9. Der Einsatz von Genomanalysen ist in den letzten Jahren aufgrund des wis-
senschaftlichen Fortschritts immer weiter ausgedehnt worden und beschränkt
sich nicht mehr auf die Verbrechensbekämpfung und die Überführung von
Straftätern. Aber nur für diesen Bereich gibt es spezialgesetzliche Regelun-
gen, während ansonsten auf das allgemeine Datenschutzrecht zurückgegrif-
fen werden muss. Dieses reicht vielfach nicht aus, um den Kernbereich der
Persönlichkeit eines jeden Menschen gegen Missbrauch wirkungsvoll zu
schützen. Der Deutsche Bundestag hält eine gesetzliche Regelung für den
Bereich der Humangenetik für erforderlich.

Er erwartet deshalb von der Bundesregierung, noch in dieser Legislatur-
periode eine gesetzliche Regelung über genetische Untersuchungen bei
Menschen vorzulegen, in der die Bereiche geregelt werden sollen, die ange-
sichts der Erkenntnismöglichkeiten der Humangenetik einen besonderen
Schutzstandard erfordern, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen
und Bürger zu schützen (20. TB, Nr. 2.6).

Drucksache 16/4882 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

10. Der Bundestag erinnert an die Zusage des Bundesministeriums der Finan-
zen, den Betroffenen auch gegenüber der Steuerverwaltung einen Anspruch
auf Auskunft zu den über sie gespeicherten Daten einzuräumen. Der Stel-
lungnahme der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass dieser Auskunfts-
anspruch deswegen noch nicht in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht
worden ist, weil „zuvor die personellen, organisatorischen und haushalteri-
schen Auswirkungen“ geprüft werden müssten. Der Deutsche Bundestag
fordert die Bundesregierung auf, diese Prüfungen nunmehr zeitnah abzu-
schließen und die gesetzliche Regelung eines Auskunftsanspruchs in der
AO in die Wege zu leiten (20. TB, Nr. 8.1).

11. Durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23. Dezember
2003 wurde mit Wirkung vom 1. April 2005 Finanz- und anderen Behör-
den die Möglichkeit eingeräumt, bei Kreditinstituten Informationen über
Stammdaten von Konto- und Depotverbindungen einzuholen, damit – wie
von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefordert – struk-
turelle Erhebungsdefizite vermieden werden. Der Deutsche Bundestag
sieht Änderungen des geltenden Rechts hinsichtlich der Ausgestaltung des
Kontenabrufverfahrens wie die Informationsverpflichtungen der Behörden,
Dokumentation der Abrufe und die Benennung der Leistungen, die zur
Kontenabfrage berechtigen, als erforderlich an. Darüber hinaus sollte in ge-
eigneter Form ein Zeichnungsvorbehalt durch den Behördenleiter oder
einer von ihm speziell beauftragten Führungskraft vorgesehen werden, um
Routineabfragen und Missbrauchsmöglichkeiten vorzubeugen.

12. Der Deutsche Bundestag begleitet die Vorbereitungen für die elektronische
Gesundheitskarte mit großem Interesse. Er unterstreicht noch einmal seine
Forderung, die verschiedenen technischen Lösungsansätze ohne Vorfest-
legung auf ein bestimmtes Verfahren umfassend und sorgfältig zu prüfen,
um ein Maximum an Datenschutz zu gewährleisten. Nur wenn die Beden-
ken und Ängste der betroffenen Menschen überzeugend ausgeräumt sind,
kann die flächendeckende Einführung der Gesundheitskarte erfolgreich ge-
lingen.

13. Der Deutsche Bundestag ist weiterhin der Überzeugung, dass sinnvolle
E-Government-Angebote zu Entbürokratisierung und Bürgernähe beitra-
gen können. Hierbei muss aber dem Datenschutz ein hoher Stellenwert ein-
geräumt werden, da nur so die Akzeptanz bei den Betroffenen erreicht wer-
den kann, die für eine erfolgreiche Umsetzung des Programms erforderlich
ist.

Berlin, den 28. März 2007

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Beatrix Philipp
Berichterstatterin

Klaus Uwe Benneter
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Jan Korte
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/4882

Bericht der Abgeordneten Beatrix Philipp, Klaus Uwe Benneter, Gisela Piltz,
Jan Korte und Silke Stokar von Neuforn

I. Zum Verfahren

1. Überweisung

Die Unterrichtung auf Drucksache 15/5252 wurde am
1. Juni 2006 in der 37. Sitzung des Deutschen Bundestages
an den Innenausschuss federführend sowie an den Aus-
schuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung,
den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den Verteidi-
gungsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den
Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung, den Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung, den Ausschuss für
Tourismus und den Ausschuss für Kultur und Medien zur
Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung hat in seiner 15. Sitzung am 22. März 2007
einstimmig empfohlen, den Tätigkeitsbericht zur Kenntnis
zu nehmen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 55. Sitzung am 28. März
2007 empfohlen, die Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen.

Der Finanzausschuss hat in seiner 53. Sitzung am 28. März
2007 Kenntnisnahme des Tätigkeitsberichts empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 33. Sitzung am 28. März 2007 in Kenntnis der Unter-
richtung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP die Annahme des interfrak-
tionellen Entschließungsantrags empfohlen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 33. Sitzung am 13. Dezember
2006 Kenntnisnahme empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 45. Sit-
zung am 28. März 2007 empfohlen, die Unterrichtung zur
Kenntnis zu nehmen und dem Entschließungsantrag einstim-
mig zuzustimmen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 41. Sitzung am
28. März 2007 Kenntnisnahme der Unterrichtung empfoh-
len.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 32. Sitzung am 28. März 2007 empfohlen, die
Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen und dem Entschlie-
ßungsantrag einstimmig zuzustimmen.

Der Ausschuss für Gesundheit empfahl in seiner 48. Sit-
zung am 28. März 2007 Kenntnisnahme der Unterrichtung
und einstimmige Annahme des Entschließungsantrags.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 36. Sitzung am 28. März 2007 einstimmig emp-
fohlen, die Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner 31. Sitzung am 28. März 2007
empfohlen, die Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen und
dem Entschließungsantrag einstimmig zuzustimmen.

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 30. Sitzung am
28. März 2007 in Kenntnis der Unterrichtung einstimmig die
Annahme des Entschließungsantrags empfohlen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 30. Sit-
zung am 28. März 2007 Kenntnisnahme und einstimmige
Zustimmung zum Entschließungsantrag empfohlen.

II. Beratungen im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat in seiner 36. Sitzung am 28. März
2007 den 20. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für
den Datenschutz abschließend beraten und hierzu ein-
stimmig die aus der Beschlussempfehlung ersichtliche Ent-
schließung gefasst. Zu der Unterrichtung durch den Bundes-
beauftragten für den Datenschutz (BfD) auf Bundes-
tagsdrucksache 15/5252 hat die Bundesregierung eine
Stellungnahme abgegeben, die bei den Beratungen als Aus-
schussdrucksache 16(4)40 vorlag.

Die Berichterstatter haben in Berichterstattergesprächen die
Beratungen im Innenausschuss vorbereitet.

Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt, dass angesichts unter-
schiedlicher Auffassungen der Fraktionen eine gemeinsame
Entschließung zum vorliegenden Datenschutzbericht formu-
liert werden konnte. Eine zügige Modernisierung und Wei-
terentwicklung des Datenschutzrechts werde weiterhin als
außerordentlich wichtig erachtet. Die zu dieser Thematik mit
großer Offenheit durchgeführte Anhörung ermutige, dass
sich dieses Ziel auch erreichen lasse. Zudem sei eine ideolo-
giefreie Auseinandersetzung mit dem Thema einem moder-
nen Datenschutzrecht zuträglich. Die Forderung nach einem
Datenschutzauditgesetz könne nunmehr unterstützt werden.
Die in der Entschließung gewählte Formulierung, wonach
ein Audit für Unternehmen unbürokratisch und auf
freiwilliger Basis ausgestaltet werden solle, trage wesentlich
zur Kompromissbereitschaft und -fähigkeit der Fraktion der
CDU/CSU bei.

Die Fraktion der SPD betont, der gemeinsame Entschlie-
ßungsantrag bringe die zunehmende Bedeutung des Daten-
schutzes insgesamt zum Ausdruck. Hervorzuheben sei die
dringende Reformbedürftigkeit des Datenschutzrechts. Ins-
besondere müssten datenschutzrechtliche Regelungen mit
fortschreitenden technologischen Entwicklungen Schritt hal-
ten können. Handlungsbedarf werde weiter gesehen im Be-
reich des Arbeitnehmerdatenschutzes, der Humangenetik
und des Auditverfahrens. Der unantastbare Kernbereich pri-
vater Lebensführung sowie die Einführung biometrischer
Merkmale in Pässen würden im Rahmen der Telekommuni-
kationsüberwachung bzw. der Änderung des Passgesetzes in
Kürze Gegenstand parlamentarischer Behandlung sein.

Die Fraktion der FDP hebt hervor, dass die Tradition einer
gemeinsamen Verständigung aller Fraktionen auf einen Ent-

Drucksache 16/4882 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

schließungsantrag fortgeführt werde. Das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung stehe angesichts rasanter
technischer Fortschritte und Veränderungen im Bereich der
inneren Sicherheit vor immer neuen datenschutzrechtlichen
Herausforderungen. Die Förderung datenschutzfreundlicher
Technologien werde unterstützt, wobei diese wettbewerbs-
technisch gestaltet werden könnte. Auch sei eine unver-
zügliche Verabschiedung eines Datenschutzauditgesetzes
begrüßenswert, auch vor dem Hintergrund von Verbraucher-
schutz und Verbraucherinformation. Kritisch werde nach
wie vor die Einführung biometrischer Daten in Ausweis-
dokumenten vor allem angesichts sich daraus ergebender
Missbrauchsmöglichkeiten gesehen.

Die Fraktion DIE LINKE. hebt hervor, die vorliegende
Entschließung sei ein tragfähiges Arbeitsergebnis und diene
der politischen Unterstützung der Tätigkeit des Bundes-
beauftragten für den Datenschutz. Zentraler Punkt der ge-
meinsamen Entschließung sei ein zügiges gesetzgeberisches
Tätigwerden im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes so-
wie des Auditverfahrens. Eine Beschränkung der Profil-
bildung bei Auskunfteien werde für sinnvoll erachtet. Bei
zukünftigen datenschutzrechtlichen Regelungen solle immer
die soziale Komponente des Datenschutzes mitbedacht wer-
den. Entscheidend sei auch weiterhin, datenschutzrechtliche
Fragen einem öffentlichen Diskurs zuzuführen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont, der
Entschließungsantrag sei eine einstimmige Aufforderung an
die Bundesregierung zum Tätigwerden in den darin genann-
ten Punkten. Das Datenschutzrecht müsse modernisiert wer-
den. Dabei sei insbesondere eine Anpassung an die Er-
fordernisse einer entwickelten digitalen Informationsgesell-
schaft und an die rasante technische Entwicklung auch im
Bereich der Wirtschaft zu berücksichtigen. Die Modernisie-
rung müsse ebenso dem Aspekt technischer Datensicherheit
Rechnung tragen, um weiteren wirtschaftlichen Schäden
beispielsweise durch Datendiebstahl begegnen zu können.
Auch müsse eine Stärkung der Unabhängigkeit der behörd-
lichen Datenschutzbeauftragten erfolgen. Ein Datenschutz-
auditgesetz sei erforderlich. Eine kritische Haltung werde zu
dem geplanten Personalausweis mit Fingerabdruck und zum
RFID-Chip eingenommen. Der neue Ausweis berge eine hö-
here Missbrauchsgefahr in sich als das bisherige Ausweis-
dokument.

Berlin, den 28. März 2007

Beatrix Philipp
Berichterstatterin

Klaus Uwe Benneter
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Jan Korte
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

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