BT-Drucksache 16/4674

Einsatz des Kommandos Spezialkräfte in Afghanistan beenden

Vom 13. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4674
16. Wahlperiode 13. 03. 2007

Antrag
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche,
Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Inge Höger, Dr. Hakki
Keskin, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dr. Norman Paech, Dr. Kirsten Tackmann,
Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Einsatz des Kommandos Spezialkräfte in Afghanistan beenden

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag widerruft die Genehmigung zum Einsatz des Kom-
mandos Spezialkräfte (KSK) in Afghanistan.

Berlin, den 8. März 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

1. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz gibt dem Deutschen Bundestag ein Rück-
holrecht für Bundeswehreinsätze im Ausland (§ 8 des Parlamentsbeteili-
gungsgesetzes). Die Initiative, davon Gebrauch zu machen, liegt bei den
Fraktionen und Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Eine Rückholung
des KSK aus Afghanistan ist aus politischen Gründen dringend geboten.

2. Der Deutsche Bundestag hat am 16. November 2001 die Genehmigung er-
teilt, im Rahmen der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroris-
tische Angriffe gegen die USA auf der Grundlage des Artikels 51 der Satzung
der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages sowie
der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Ver-
einten Nationen bis zu 100 Angehörige des KSK in Afghanistan einzusetzen.
Den KSK-Angehörigen ist der Auftrag erteilt worden, „Führungs- und Aus-
bildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen zu be-
kämpfen, gefangen zu nehmen und vor Gericht zu stellen“ (Antrag der Bun-
desregierung vom 7. November 2001, Bundestagsdrucksache 14/7296). Ob
die Angehörigen des KSK diesem Auftrag nachgekommen sind und mit wel-
chem Ergebnis, ist dem Deutschen Bundestag nicht bekannt.

3. Die Bundesregierung ist ihrer Unterrichtungspflicht gegenüber dem Deut-
schen Bundestag (§ 6 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes), sowohl was die
Regelmäßigkeit der Berichterstattung als auch was das Ergebnis der Einsätze
angeht, nur mangelhaft nachgekommen. Auch die jetzigen Vereinbarungen
zur Information des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung rei-

Drucksache 16/4674 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
chen nicht aus, um das Informationsdefizit zu beheben. Die mangelhafte
Erfüllung der Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Deut-
schen Bundestag widerspricht grundsätzlich dem Charakter der Bundeswehr
als Parlamentsarmee.

4. Das KSK ist ausdrücklich für Kampfeinsätze und verdeckte Operationen
ausgebildet und vorgesehen. Sein Einsatz in Afghanistan ist in enger Verbin-
dung mit entsprechenden Kräften der USA, Großbritanniens und weiterer
Länder konzipiert und geplant. Der KSK-Einsatz hat zu einer Vermischung
der Operationen ISAF und OEF beigetragen und hat Deutschland direkt in
Kampfhandlungen eingebunden. Mit der Entscheidung, den KSK-Einsatz zu
beenden, setzt der Deutsche Bundestag ein Zeichen, dass sich die Bundes-
republik Deutschland aus verdeckten Kriegshandlungen herauslösen will.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.