BT-Drucksache 16/4516

Neue Bewertung und ökologische Ziele bei den Substanzsteuern

Vom 2. März 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4516
16. Wahlperiode 02. 03. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kerstin Andreae, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick,
Peter Hettlich und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Neue Bewertung und ökologische Ziele bei den Substanzsteuern

Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. November 2006 zu den Bewertungs-
grundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer festgestellt, dass diese auf-
grund ihrer gleichheitswidrigen Ermittlung mit dem Grundgesetz unvereinbar
sind, und hat dem Gesetzgeber eine Neuordnung spätestens mit Wirkung ab
2009 aufgetragen. Dabei soll er sich am Verkehrswert als Maßstab orientieren.
Insofern besteht hier dringender Handlungsbedarf.

Gleichzeitig bemisst sich auch die Grundsteuer als weitere Substanzsteuer nach
veralteten und nicht mehr marktgerechten Werten. Bereits 1992 stellte eine
Bund-Länder-Arbeitsgruppe fest, dass der Wert, welcher der Besteuerung zu-
grunde gelegt wird, durchschnittlich nur noch 10 bis 18 Prozent des Verkehrs-
wertes von Immobilien widerspiegelt. Auch hier besteht damit Handlungs-
bedarf, auch wenn es noch keinen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
dazu gibt. Bund und Länder haben bereits im Juni 2006 eine Facharbeitsgruppe
dazu eingesetzt.

Vor diesem Hintergrund bietet sich die Chance, ganz neu über die Ermittlung
der Bewertungsgrundlagen für die noch bestehenden Substanzsteuern nachzu-
denken. Der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Grundsatz gibt die
Ermittlung marktnaher Werte des zugrunde liegenden Vermögens vor. Aus ver-
waltungsökonomischer Sicht ist hier ein möglichst einfaches, transparentes und
nachvollziehbares Verfahren notwendig. Darüber hinaus bietet sich als weiterer
Schritt bei einer Neukonzeption der Besteuerung durch die Grundsteuer sowie
die Erbschaft- und Schenkungsteuer aus ökologischer Sicht die entsprechende
Berücksichtigung umweltfreundlichen Verhaltens im Umgang der Steuerpflich-
tigen mit dem betreffenden Vermögen an.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. An welchen konkreten Zielvorgaben richtet sich die Arbeit der bereits im
Juni 2006 eingesetzte Facharbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der
Länder für eine Grundsteuerreform aus?

2. Welche Länder sind an dieser Facharbeitsgruppe beteiligt?

3. Welche Arbeitskräfte aus welchen Bereichen wirken an dieser Arbeits-
gruppe mit?

4. Wie oft hat die Facharbeitsgruppe getagt und wird sie noch tagen?

5. Welche Ergebnisse dieser Facharbeitsgruppe sind der Bundesregierung bis-
her bekannt?

Drucksache 16/4516 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

6. Wann ist mit einem Endergebnis dieser Facharbeitsgruppe zu rechnen?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung das Ziel einheitlicher Ermittlungsver-
fahren für die Immobilienbewertung sowohl für die Erbschaft- und Schen-
kungsteuer als auch für die Grundsteuer?

Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dafür und
welche dagegen?

8. Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag, die Grundsteuer aus
dem Betriebskostenkatalog herauszunehmen, um es dem Mietwohnungs-
markt zu überlassen, ob eine Überwälzung auf die Mieter über die Netto-
kaltmiete möglich ist oder nicht?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einbeziehung nicht fiskalischer
Ziele in die Bemessung der Besteuerungslast der Grundsteuer wie der Erb-
schaft- und Schenkungsteuer?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einbeziehung ökologischer Ziele in
die Bemessung der Besteuerungslast der Erbschaft- und Schenkungsteuer
wie der Grundsteuer?

11. Hält die Bundesregierung die Berücksichtigung des Flächenverbrauchs bei
der Bemessung der Grundsteuerlast für notwendig?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

12. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine höhere Grundsteuer auf
bebauungsfähige, aber nicht bebaute Grundstücke den Ausweis neuen
Baulandes und damit den Flächenverbrauch dämpft?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

13. Wenn der Flächenverbrauch in die Bemessung der Grundsteuerlast ein-
bezogen würde, welche Ausgestaltung hält die Bundesregierung dann für
geeignet?

14. Hält die Bundesregierung die Berücksichtigung von Investitionen in ener-
getisch sanierte Häuser nach dem Standard der aktuell geltenden Energie-
einsparverordnung bei der Bemessung der Erbschaftsteuerlast für notwen-
dig?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

15. Wenn die Berücksichtigung von Investitionen in energetisch sanierte Häu-
ser zu Gunsten von besserer Klimaverträglichkeit in die Bemessung der
Erbschaft- und Schenkungsteuerlast einbezogen würde, welche Ausgestal-
tung hält die Bundesregierung dann für geeignet?

16. Kann der ab 2008 eingeführte bedarfsorientierte Energiepass ein geeigne-
tes Nachweismittel sein, um einen Erbschaftsteuer-Bonus für den Klima-
schutz zu begründen?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag von CSU-Generalsekre-
tär Markus Söder, „für energiesparende Gebäudesanierung einen Rabatt
auf die Erbschaftssteuer zu gewähren“ (Meldung von dpa am 14. Februar
2007)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4516

18. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Berliner Finanzsena-
tors Thilo Sarrazin, die Kataster mit den Verkaufsfällen von Immobilien für
die jeweiligen Regionen einer näherungsweisen Ermittlung der Verkehrs-
werte von Immobilien bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der
Grundsteuer zugrunde zu legen (DER TAGESSPIEGEL vom 24. Februar
2007)?

Berlin, den 1. März 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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